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Interventionismus

Im Gegensatz zu einer möglichst staatsfreien Wirtschaft (im Sinne des klassischen Liberalismus) basiert der Interventionismus auf der Überzeugung, dass durchaus von Seiten des Staates in den marktwirtschaftlichen Koordinationsprozess eingegriffen werden darf und dies unter Umständen auch geschehen muss. Immer dann, wenn Ziele durch den Marktmechanismus nicht automatisch erreicht werden (beispielsweise eine gleichmäßigere mEinkommens- und Vermögensverteilung) oder wenn Marktunvollkommenheiten (Marktversagen) auftreten, halten die Interventionisten Eingriffe für gerechtfertigt. Beispiele sind die Globalsteuerung, aber auch regionale oder sektorale Subventionen.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Unsystematisches Eingreifen des Staates in die Privatwirtschaft.

In der Wirtschaftssoziologie: Staatsinterventionismus

eine Form staatlicher Wirtschaftspolitik, dazu bestimmt, spezielle Zwecke zu erreichen, die im Rahmen der allgemeinen marktwirtschaftlichen Ordnungs- und Prozesspolitik nicht realisierbar sind und zur Begründung eines mehr oder weniger grossen Bedarfs an Eingriffen zur Korrektur der Struktur, des Ablaufs und der Ergebnisse der Marktwirtschaft dienen. Interventionen lassen sich nach ihrem Zweck- und Wirkungsbereich, nach der Art, der Ziel- und Ordnungsqualität sowie nach der Dauer der Massnahmen unterscheiden (vgl. Tab. S. 1029). Dem Zweck- und Wirkungsbereich der meisten Interventionen liegen folgende Anbieterargumente zugrunde: Die Wirtschaftspolitik hat •   unabänderlichen und unerträglichen Branchenbesonderheiten Rechnung zu tragen, •   Nachteile im nationalen und internationalen Wettbewerb auszugleichen, •   vor Marktversagen zu schützen und •   dem  Sozialstaatsprinzip zu dienen. Eine leichtfertige Anerkennung dieser Gründe führt zu einer punktualistischen Wirtschaftspolitik. Ihre Kurzsichtigkeit zeigt sich in den unbedachten Wirkungen, etwa in der Gewöhnung der Begünstigten an unbefristete Anpassungs- und Gestaltungsinterventionen. Dadurch werden der ursprüngliche Eingriffsgrund verstärkt und eine Interventionsspirale in Gang gesetzt, die schliesslich bei Erhaltungsinterventionen endet. Hinsichtlich der Art der Massnahmen verdienen die dirigistischen besondere Beachtung ( Dirigismus), weil sie im Widerspruch zu einer prinzipiell marktwirtschaftlichen Ordnung stehen. Vor allem direkte Preis-, Mengen- und Investitionskontrollen verstossen gegen das Prinzip der Systemkonformität, weil sie den Marktpreismechanismus zerstören und als Ersatz autoritär-bürokratische Informations- und Koordinationsverfahren erfordern. Diese führen zu Abwehr- und Aus- weichhandlungen der Privaten. Die Folge sind unerwünschte Nebenwirkungen, die im Widerspruch zu den erwünschten Hauptwirkungen stehen. Solche Verstösse gegen das Prinzip der Zielkonformität begünstigen eine ölfleckartige Ausweitung des Interventionismus. interventionismus Ein kaum zu vermeidender Nachteil jeder Art von Interventionismus ist, dass der Zweckbereich meistens vage oder verdeckt formuliert ist und mehrere Einzelziele umfasst, die nicht selten Unterziele für vieldeutige und widersprüchliche Oberziele (Gerechtigkeit, Sicherheit, Solidarität, Wohlstand, Freiheit) sind, die die Überprüfung der Zielkonformität erschweren. Der dadurch entstehende Ermessensspielraum der Behörden erleichtert die Fortsetzung partikulärer Eingriffe ohne Rücksicht auf die Weitergeltung des ursprünglichen Zwecks. Dieser Tatbestand des Politikversagens wird dadurch begünstigt, dass die Behörden aus eigenem Interesse dazu neigen, sich zum Anwalt ihrer Schutzbefohlenen zu machen (Capture-Theorie).          Literatur: Kütig, £., Interventionismus, in: HdSW, Bd. 5, Stuttgart u.a. 1956, S. 321 ff. Tuchtfeldt, Bausteine zur Theorie der Wirtschaftspolitik, Bern, Stuttgart 1983, S. 255 ff.

Wirtschaftspolitik, die auf der Grundlage des Liberalismus mit punktuellen Maßnahmen in die Marktwirtschaft eingreift, um akute Mißstände zu beseitigen. Als Ad-hoc-Interventionen sind sie nicht von einem umfassenden ordnungspolitischen Konzept getragen. Die Kritik am Interventionismus (Ludwig v. MISES) richtet sich darauf, dass solche staatlichen Eingriffe durch horizontale und vertikale kumulative Prozesse weitere Eingriffe notwendig machen, welche die Marktwirtschaft allmählich zerstören und in eine Zentralverwaltungswirtschaft überführen. Der Interventionismus als historische Epoche (insbes. auf den Gebieten der Industrie-, Agrar- und Zollpolitik) reicht vom letzten Viertel des 19. Jh. bis in die Zwischenkriegszeit, nahm aber mit der Weltwirtschaftskrise stark zu, so dass man von einer Periode des entwickelten Interventionismus sprechen kann. Es folgten in den USA New Deal, in Deutschland und anderen Ländern der Dirigismus. Literatur: Stolper, G. u.a. (1964)

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