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Kapitalflucht

legale oder illegale Verlagerung von Kapitalanlagen in andere(n) Staat(en).
Die Motive hierfür sind:
? Steuerumgehung, die darauf abzielt, das Kapital in Niedrigsteuerländern anzulegen;
? Furcht vor drohendem Währungsverfall der inländischen Währung;
? Furcht vor politischen Risiken (Einschränkungen der Dispositionsfreiheit durch den Staat, z. B. Kapitalverkehrskontrollen, Aufhebung von Privilegien bei bestimmten Kapitalanlagen).

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Abwandern großer Summen von Kapital, Spar- und Anlagegeldern ins Ausland.

Die Gründe hierfür sind vor allem höhere Gewinne, geringere Besteuerung und das Waschen und Anlegen von Schwarzgeldern im Ausland. Kapitalgesellschaften - Bezeichnung für alle kapitalistischen Unternehmen, deren Gesellschaftskapital (Grund- oder Aktienkapital, Stammkapital usw.) durch Kapitalanteile oder Kapitaleinlagen von Gesellschaftern gebildet wird. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaften (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KAG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Kapitalgesellschaften sind rechtlich juristische Personen. Der Einfluß auf die Beschlußfassung über die Geschäftspolitik erfolgt in der Regel entsprechend der Höhe der Kapitalanteile. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft. >Aktien

>Aktiengesellschaften

Sonderbereich des Kapitalexports, der sich nicht aus mit dem Aussenhandel zusammenhängenden Gründen, durch rein ertragsmässig disponierte Geldanlagen im Ausland usw. ergibt, sondern der allein aus Gründen der Sicherung von meist sehr hohen Kapitalbeträgen erfolgt. Ursachen solcher Kapitaltransfers sind politische Unsicherheiten und Umwälzungen in einem Land, wirtschaftspolitische, vor allem fiskalische Massnahmen, aber auch drohende Enteignungen, starke inländische Geldentwertung, erwartete starke Währungsabwertung, Devisenbewirtschaftung u.a. m. Das Kapital fliesst in als stabiler angesehene Länder (Kapitalfluchtländer).

Situation, in der es zu Kapitalexport nicht primär aus Renditeüberlegungen, sondern aus Sicherheitsgründen kommt, weil die (freie) Verfügbarkeit über eine inländische Kapitalanlage aufgrund tatsächlicher oder erwarteter staatlicher Eingriffe für den Kapitalanleger nicht mehr sicher genug erscheint. Zu Kapitalflucht kommt es insb., wenn die Konvertibilität der inländischen Währung durch  Kapitalverkehrskontrollen für Kapitalexporte eingeschränkt oder wenn sie im Rahmen einer Devisenbewirtschaftung generell aufgehoben wird. Auch erwartete Enteignungsmassnahmen grösseren Umfangs können Unsicherheit hervorrufen und Ursache von Kapitalflucht sein. Oftmals wird von Kapitalflucht auch gesprochen, wenn es aufgrund höherer steuerlicher Belastung des Kapitals oder seiner Erträge im Inland im Vergleich zum Ausland ( Niedrigsteuer land) zu Kapitalexporten kommt. Solange nicht eine enteignungsgleiche oder enteignungsähnliche Besteuerung vorliegt, handelt es sich eigentlich nicht um Kapitalflucht, weil evtl. Kapitalexporte in diesem Fall - wie auch sonst - primär von Renditeüberlegungen bestimmt sind, wofür der steuerliche Belastungsvergleich im internationalen Rahmen ein (wesentlicher) Grund sein kann.          

Phänomen der Schattenwirtschaft, bei dem gegen - Regulierungen der internationalen Kapitalbewegungen verstoßen wird oder behördliche Auflagen wie Meldebestimmungen mißachtet werden. Kapitalflucht kann mit einem hohen Grad an Liberalisierung vereinbar sein, wenn dem grenzüberschreitenden Verkehr als solchem zwar prinzipiell keine Schranken gesetzt sind, die Finanzströme aber dennoch Kanäle der underground economy nutzen, weil die Akteure das Licht scheuen oder z.B. Abgabenlasten ausweichen. Kapitalflucht vollzieht sich häufig in Gestalt von hot money, wenn z.B. geld-und währungspolitisch unerwünschte, deshalb auch bekämpfte Transaktionen Mittel und Wege zur Verfolgung kurzfristiger spekulativer Absichten finden. Devisenausländer reagieren i.allg. schneller als Deviseninländer auf drohende - Regulierungen, insbes. Beschränkungen der - Konvertibilität. Deviseninländer setzen dagegen, wenn sie Grund für Kapitalflucht sehen, umfangreichere Beträge in Bewegung. In Liberalisierungsphasen (z.B. 1958 im Bereich des Europäischen Wirtschaftsrats OEEC) beginnt man deshalb i.d.R. mit Ausländerkonvertibilität. Kapitalflucht muss aus vielen Blickwinkeln analysiert werden und erfährt je nach Lage der Dinge und Standpunkt des Beobachters verschiedene Beurteilung. Sie ist z.T. ein Geschöpf effizienter Finanzmärkte, die sich obrigkeitlicher Gängelung entziehen. Sie ist allerdings in Teilen auch eine Form des - moral hazard, ein Ausdruck verweigerter staatsbürgerlicher Solidarität bis hin zur Kriminalität. Messung der Kapitalflucht ist naturgemäss stets nur indirekt möglich, z.B. über (Komponenten im) - Restposten der Zahlungsbilanz oder im Wege des Abgleichs der Zahlungsbilanzdaten der übrigen Welt mit der Zahlungsbilanz der Fluchtlandes. Bei aller Unschärfe der Meßergebnisse ist klar, dass Entwicklungsländer wegen unsicherer politischer und wirtschaftlicher Lage, hoher Abgabenlasten und Niedrigzinspolitik durch Kapitalflucht außerordentlich viel (in den 80er Jahren absolut und prozentual sogar immer mehr) Finanzmittel einbüßen. Nicht nur für Entwicklungsländer, sondern nicht weniger für Industrieländer gilt, dass die Kontrollmöglichkeit durch - Globalisierung, wachsende Bedeutung multinationaler Unternehmen und Finanzinnovationen immer wirkungsloser geworden sind. Die verbreitete - Deregulierung macht vielfach lediglich aus der Not eine Tugend. Literatur: Mathieson, D.J., Rojas-Suarez, L. (1993)

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