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Management Buy-In (MBI)

Übernahme eines Unternehmens durch ein externes Management bzw. der Erwerb der Gesellschaftsanteile durch die Geschäftsleitung eines anderen Unternehmens, die oft durch Venture Capitalists finanziert wird.
Übernahme von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen durch unternehmensfremde Führungskräfte.
Ein Management buy in liegt vor, wenn eine Unternehmung oder Unternehmungsteile von einem außenstehenden Management gekauft wird, das neben dem Eigentum auch die Leitung übernimmt.
Unter Management Buy In wird die Umkehrung des Management Buy Out verstanden. Ein Unternehmen holt sich ausgegliederte Produktionen zurück und gliedert diese wieder bei sich ein. Management Buy n ist die Kurzbezeichnung für Planung, Organisation, Durchsetzung, Kontrolle und Menschenführung (Führung) bei Eingliederungsbemühungen.

Management Buy In (MBI) Ein von außen kommendes Management kauft sich heim MBI in ein Unternehmen ein und übernimmt die Führung. Beim Management Buy Out (MBO) tritt hingegen das schon im Unternehmen tätige Management als Unternehmenskäufer auf. Finanziert werden MBI/MBO durch Bankkredite, Ausgabe von Wertpapieren und Verkauf von Unternehmensteilen. mangelhafte Lieferung Mängel an einer gelieferten Sache liegen dann vor, wenn die Sache mit Fehlern (Sachmängeln) behaftet ist. Liefert Geschäftspartner Schlampig an Huber Oblaten statt Waffeln, so ist dies ein Mangel in der Art. zu viel/zu wenig Waffeln, so ist dies ein Mangel in der Menge. teilweise zerbrochene Waffeln, so ist dies ein Mangel in der Beschaffenheit. angeschimmelte Waffeln, so ist dies ein Mangel in der Qualität. Waffeln, die nicht – wie zugesichert –nach einer Woche noch knusprig sind, sondern hart wie Stahl, dann ist dies ein Mangel in der Qualität wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Waffeln, die sich aufgrund eines falschen Herstellungsverfahrens nach 2 Wochen in nichts auflösen, so ist dies ein versteckter Mangel. Wusste Schlampig von diesem Mangel, verschwieg ihn aber gegenüber Huber, dann ist dies ein arglistig verschwiegener Mangel. Der Käufer hat Mängel innerhalb bestimmter Fristen zu rügen (Pflicht zur Mängelrüge/Rügepflicht). Der Gesetzgeber hat genaue Zeitfristen bestimmt, die aber vertraglich auch anders (kürzer oder länger) vereinbart werden können. Bei Kaufverträgen zwischen Kaufleuten gelten folgende Fristen (in Klammern stehen Angaben für Verträge, bei denen nur ein oder gar kein Vertragspartner Kaufmann ist): bei offenen, also direkt erkennbaren Mängeln unverzügliche Prüfung der Ware und unverzügliche Mängelrüge (Prüfung/Mängelrüge jederzeit innerhalb von 6 Monaten), bei versteckten Mängeln: Mängelrüge unmittelbar nach Entdeckung, aber innerhalb von 6 Monaten (Prüfung/Mängelrüge jederzeit innerhalb von 6 Monaten), bei arglistig verschwiegenen Mängeln: Mängelrüge des Käufers innerhalb von 30 Jahren möglich (ebenso). Es versteht sich von selbst, dass der Verkäufer dem Käufer bei Lieferung mangelhafter Sachen zu haften hat. Im Rahmen einer Mängelrüge kann der Käufer entscheiden, welches der folgenden Rechte er geltend machen will: Wandelung (Rücktritt vom Vertrag) gern. § 462 BGB. Bei Wandelung wird ein Vertrag rückabgewickelt. Dies hat dann Sinn, wenn Huber auf die Lieferung Schlampigs keinen Wert mehr legt. Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) gern. § 462 BGB. Huber behält z. B. die Waffeln, sortiert die zerbrochenen Stücke aus und erhält von Schlampig einen Preisnachlass. Umtausch (Neulieferung einer einwandfreien Sache) gem. § 480 BGB. Dies ist nur möglich bei vertretbaren Sachen (Gattungswaren). Huber tauscht die beschädigten Waffeln in einwandfreie um. Eine vom Schreiner speziell angefertigte Haustür kann natürlich nicht umgetauscht werden, denn sie ist einmalig. In Massenproduktion gefertigte Waffeln hingegen sind nicht einmalig. Schadenersatz wegen Nichterfüllung gern. § 463 BGB. Fehlt einer Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder ist ein Mangel arglistig verschwiegen worden, so wird der Verkäufer schadenersatzpflichtig. Huber verarbeitet die mangelhaften Waffeln innerhalb seiner Schokokußproduktion; zum Zeitpunkt der Auslieferung sind die Waffeln jedoch schon hart wie Stahl. Die „Küsse" eignen sich bestenfalls als Wurfgeschosse. Huber kann diese Produkte nicht verkaufen. Da ihn die Produktion 100.000 € gekostet hat, entsteht ihm ein Schaden in dieser Höhe.

Form des Unternehmenskaufs durch externes Management, das im Rahmen des MBI zumindest einen wesentlichen Kapitalanteil des Zielunternehmens erwirbt und Gesellschafterstatus erlangt. Im Gegensatz zum Institutional-Buy-Out geht die Initiative zum Unternehmenskauf beim MBI vom externen Management aus.

Grundsätzliche Verhaltensweisen und Regeln, wie Management ausgeführt werden kann. Synonym werden die Begriffe Management-by-Ansätze, Management-by-Konzepte, Management-by-Systeme, Management-by-Techniken verwendet. Die Prinzipien reichen von umfassenden Managementprinzipien bis hin zu einfachen Grundsätzen der Personalführung. Das Spektrum ist so weit, dass jeder Teilaspekt des Managements zum Gegenstand von Management-by-Prinzipien gemacht werden kann. Sie sind so populär, dass sie innerbetrieblich manchmal humorvoll, manchmal zynisch für die Umschreibung von Verhaltensmustern genutzt werden. Bei den ernst zu nehmenden Managementby-Systemen liegt der Schwerpunkt mehr auf Prinzipien zur steuernden Einflussnahme des Betriebsablaufes, weniger auf der Zukunftsgestaltung des Unternehmens. Am umfassendsten sind Management by Delegation, Management by Objectives und Management by Systems. Der besondere Wert ist darin zu sehen, dass die Systeme eine Leitlinie und Orientierungshilfe für das Managen liefern sowie schlaglichtartig und assoziativ bereits durch die bildhafte Begriffswahl das zugrunde liegende Managementprinzip und die Denkhaltung beleuchten. Sie zeigen die Facetten unterschiedlicher Führungskonzepte auf und weisen damit auf Gegensätzlichkeiten und Unvereinbarkeiten ebenso hin wie auf die gemeinsame und harmonische Anwendbarkeit der verschiedenen Prinzipien.

Die MbP. stellen den Versuch dar, Führungsverhalten institutionell zu regeln, z. B. durch für alle Vorgesetzten verbindliche Führungsrichtlinien. Als FührungsGrund sätze oder Führungsmodelle sollen sie richtiges bzw. effizientes situationsbezogenes Führungsverhalten gewährleisten. FühningsGrund sätze beziehen sich (gegenüber den Führungsmodellen als Richtlinien für den gesamten Führungsablauf) auf Teilaspekte der Führung. FührungsGrund sätze können orientiert sein an der Zielbildungsphase von Entscheidungen: ManagementbyIdeas (Führung durch Vermittlung von Leitbildern, d. h. Verdeutlichen des einer Organisation zugrund e liegenden Leitmotivs, damit die Mitarbeiter ihr Handeln danach ausrichten und beurteilen können), ManagementbyObjectives (Führung durch Zielvorgabe/Zielvereinbarung, d. h. Beeinflussen der Mitarbeiter im Hinblick auf eine Orientierung an den Zielen der Organisation durch ihre Beteiligung am Zielbildungsprozeß);
• an der Durchsetzungsphase: ManagementbyDelegation (Führung durch Delegieren, d. h. Übertragen von Aufgaben, Kompetenzen und Ergebnisverantwortung an unterstellte Mitarbeiter), ManagementbyParticipation (Führung durch Partizipieren, d. h. Beteiligen der Mitarbeiter an den Entscheidungsprozessen der hierarchisch höheren Ebene zur gemeinsamen Ausübung von Kompetenzen, Tragen von Verantwortung etc.), ManagementbyBreakthrough (Führung durch Wandel, d. h. Erzielen eines Durchbruchs durch eine vom Vorgesetzten zu entwikkelnde systematische Strategie zur Erreichung notwendiger Veränderungen bei gleichzeitiger Stabilisierung des Erreichten), ManagementbyException (Führung durch Eingreifen im Ausnahmefall, d. h. Einschalten des Vorgesetzten nur bei Überschreitung festgelegter Toleranzgrenzen hinsichtlich Arbeitsablauf und ergebnis bzw. bei Überforderung der Mitarbeiter);
• an der Kontrollphase: ManagementbyResults (Führung durch Ergebniskontrolle; d. h. Orientierung am zu erwartenden Ergebnis verdeutlichen durch aus schließliches Beziehen der Kon trolle auf das erzielte Ergebnis). Führungsmodelle sind: Harzburger Modell (Führung im 726 ManagementInformationssystem Mitarbeiterverhältnis): Führung durch konsequentes Delegieren von Aufgaben, Handlungsvollmacht und Verantwortung (Führungsverantwortung des Vorgesetzten, Handlungsverantwortung der Mitarbeiter) sowie umfassende Rückmeldepflicht für die Mitarbeiter v. a. beim Auftreten von Abweichungen. (Das Harzburger Modell verbindet insofern Wichtige Komponenten des MangementbyDelegation mit denjenigen des ManagementbyException.) ManagementbySystems (Führung durch Systemsteuerung): Führung durch ein (Regelkreis) System von Vorgaben hinsichtlich Zielsetzung, Realisierung, Kontrolle und Rückmeldung für die Organisation insgesamt und für die individuelle Aufgabenerfüllung, wobei sowohl die Führungskraft wie die Mitarbeiter »RegelungsVerantwortung« besitzen und für eine (begrenzte) Eigensteuerung sorgen müssen. ManagementbySystems hat damit ManagementbyObjectives zur Grundlage und versucht, in einen funktionalen Zusammenhang integrierbare Elemente des MangementbyDelegation, byException und byResults zu berücksichtigen.

ist eine Desinvestition in Form eines (Unternehmens-) Verkaufs an Dritte, bei dem die Käufer das Management des Unternehmens übernehmen.
Kauf eines Unternehmens und Übernahme der Geschäftsleitung durch Manager anderer Firmen. Aus der Sicht des alten Unternehmens der sich einkaufenden Manager stellt deren Management-Buyin einen Walk-out dar. Management-Buyout, Belegschafts-Buyout

Abk.: MBI. Sonderform des MBO. Unternehmenserwerb durch eine Gruppe von dem Unternehmen selbst nicht angehörenden Managern.

Vgl. auch: Management-Buy-Out, Führungsmodelle .

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