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Amtliche Notiz (Notierung)

Festlegung des Preises, der der wirklichen Geschäftslage des Verkehrs an der Börse entspricht, erfolgt durch vereidigte Kursmakler. Schafft Rechtssicherheit für Anleger, indem Kundenaufträge in amtlich notierten Aktien von der Bank über die Börse geleitet und zum so genannten Einheitskurs ausgeführt werden.

Börsenkurs von Effekten, der durch den Kursmakler als amtlicher Kurs festgestellt wird.

im amtlichen Kursblatt einer Börse aufgeführter Kurs oder Preis von Wertpapieren, Devisen bzw. Waren. I.d.R. muss das dem Kurs zugrundeliegende Geschäft von einem Kursmakler vermittelt worden sein. Wertpapiere werden nur amtlich notiert, wenn sie zum amtlichen Handel zugelassen sind (Börsenzulassung). Amtlich nicht notierte Werte sind: •   alle nicht zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere, •   in den geregelten Freiverkehr einbezogene Wertpapiere.

Amtlicher Handel

Kursnotierung von Wertpapieren. Die Kurse werden durch den amtlichen Makler (Kursmakler) an der Börse, im amtlichen Kursblatt der Börse sowie im Wirtschaftsteil der Tagespresse veröffentlicht. Zum Handel mit amtlicher Notierung werden nur solche Wertpapiere zugelassen, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Zum Beispiel müssen bei der Zulassung ein Prospekt, der genaue Angaben über die Gesellschaft enthält, und jährlich die Bilanz im Bundesanzeiger und in mindestens einer als Börsen-pflichtblatt zugelassenen Tageszeitung veröffentlicht werden. Freiverkehr.

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