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Anlagencontrolling

Die Anpassung der Kosten- und Leistungsrechnung an anlagenintensive, integrierte Fabrikstrukturen wird immer wichtiger. Denn mit steigender Anlagenintensität nehmen die Fixkostenblöcke in den Fertigungsbetrieben mehr und mehr zu.

Deshalb ist es wichtig, Kapazitäten, Absatzchancen und Kosten genau zu beobachten und die Zusammenhänge zwischen diesen Größen transparent zu machen. Aus dieser Entwicklung heraus ist das Anlagencontrolling entstanden.

Anlagencontrolling lässt sich in mehrere Abschnitte der Lebensdauer einer Anlage einteilen. Die erste Phase ist die Entscheidungsphase, die sich unter dem Begriff Investitionsrechnung zusammenfassen lässt.

Das eigentliche Anlagencontrolling beginnt jedoch nach der Entscheidung, eine Anlage zu installieren oder zu bauen. Nun gilt es, die getroffene Entscheidung zu überprüfen und Erfahrungen für die Zukunft zu sammeln. Benötigt wird zu Controllingzwecken sowohl eine periodische als auch eine Lebenszeiterfassung der Betriebsdaten einer Anlage.

Die Planung, Überwachung und Koordination von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Produktionsanlagen erfolgen, werden unter der Bezeichnung Anlagen- Controlling zusammengefasst.

Wird davon ausgegangen, dass für jede Produktionsanlage ein Lebenszyklus existiert, führt dies zu diesen Zielgrößen:

Anlagenleistung, Anlagenkapazität
• technische Verfügbarkeit, technische Nutzungsdauer
• Anlagenauslastung
• Flexibilität
• Rentabilität


ist ein Spezialgebiet des Controlling und hat die Aufgabe, die Leitung der Anlagenwirtschaft durch Bereitstellung von relevantem Methodenwissen, Informationen über anlagen-wirtschaftliche Prozesse und Potentiale (Nutzung vorhandener Informationssysteme wie z.B. Betriebsdatenerfassung oder Verknüpfung dieser Teilsysteme zu einem integrierten anlagenwirtschaftlichen Informationssystem sowie dessen Verflechtung mit Informationssystemen anderer Unternehmensbereiche wie dem ’ PPS-System der Fertigung) und durch Hilfestellung bei der bereichsinternen und bereichsüberschreitenden Durchsetzung anlagewirtschaftlicher Maßnahmen zu unterstützen.

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