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Auslandshandelskammern (AHKs)

Deutsche AHKs sind privatrechtliche Vereinigungen von Unternehmen, Kaufleuten und Verbänden nach dem Recht des jeweiligen Gastlandes, die nach dem Vorbild der öffentlich-rechtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) des Inlandes die Auslandsinteressen ihrer freiwilligen Mitglieder aus Deutschland und dem Gastland wahrnehmen. Gegenwärtig bestehen in mehr als 60 Staaten deutsche AHKs. Sie unterstützen Aktivitäten des Außenhandels und pflegen enge Kontakte zu den diplomatischen Vertretungen im Ausland. Zu ihren Dienstleistungen gehören Information über außenhandelsrechtliche und zollrechtliche Belange, Niederlassungs-, Steuerrechts- und Investitionskonditionen, Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Schulung von Mitarbeitern, Beratung bei Industrieansiedlungen, Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, Unterstützung bei Joint-Ventures und die Ausrichtung von Auslandsmessen. Ausländische AHKs werden in der Regel als Vereine gegründet und haben ihren Sitz in Deutschland. Sie werden von ausländischen Wirtschaftsorganisationen evaluiert und sind als Vertreter der wirtschaftlichen Interessen des Partnerlandes im Inland anerkannt. Paritätische AHKs, wie zum Beispiel die Deutsch-Amerikanische Handelskammer, werden nach dem Recht des jeweiligen Standortes gegründet. Sie können von deutschen Spitzenverbänden evaluiert und als offizielle Interessenvertretung anerkannt werden. Geschäftsführung und Gesellschafter werden in der Regel paritätisch aus beiden Staaten bestimmt. Auskünfte erteilt als Dachverband der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT)

[s.a. Internationale Handelskammer] Die Auslandshandelskammern (AHK), auch als Außenhandelskammern bezeichnet, sind privatrechtliche Organisationen von Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen aus Deutschland und dem jeweiligen Partnerland. Aufgabe der AHK ist die individuelle Unterstützung von Mitgliedern und Nichtmitgliedern bei ihren Absatz- und Investitionsbemühungen in beiden Partnerländern durch Informationen und Beratung (Außenhandels), Institutionen des). Die AHK werden fachlich und organisatorisch vom Deutschen Industrie-und Handelskammertag in Bonn betreut (vgl. Schulz-Rinne, 1989, Sp. 112).

(AHK) privatrechtlicher Zusammenschluss von Unternehmen, Kaufleuten, Kammern und Ver- bänden aus der Bundesrepublik und einem ausländischen Staat zur Entwicklung und Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern. Neben allgemeinen Informationen über Vorschriften und Entwicklungen im Bereich der Aussenwirtschaft bieten die Kammern interessierten Firmen konkrete Dienstleistungen bei der Aufnahme und Abwicklung von Geschäftsbeziehungen an. 1991 bestanden 43 deutsche Auslandshandelskammern mit insg. 64 Geschäftsstellen in 49 Ländern. Sie werden vom Deutschen Industrie- und Handelstag betreut.      



Eine zur Erleichte­rung der Handelsbeziehungen zwischen inländi­schen und ausländischen Märkten gegründete Handelskammer im Ausland. Zu ihren Aufgaben gehören neben der allgemeinen Förderung und Pflege des Außenhandels und konkreten Hilfe­stellungen bei handelspolitischen Fragen eine in­tensive Auskunfts- und Beratungstätigkeit.

(AHKJAHKn). Vereinigungen, die analog zu den Industrie-und Handelskammern errichtet wurden. Ihre Aufgabe besteht in der Entwicklung und Förderung der Außenwirtschaftsbeziehungen - meist mit staatlicher Unterstützung. Sie unterhalten enge Verbindungen zu den nationalen diplomatischen Vertretungen im Ausland. (1) Deutsche Auslandshandelskammern (AHKn): Sind privatrechtliche Vereinigungen (von Kaufleuten, Unternehmen und sonstigen Organisationen - wie Branchenverbänden - aus Deutschland und dem jeweiligen Gastland); organisiert nach dem Recht des jeweiligen Gastlandes. Diese „Delegierten der deutschen Wirtschaft" decken weltweit (z. Zt. gibt es 110 AHK-Büros) einen umfangreichen Aufgabenbereich ab: Auskunftserteilung über außenwirtschaftlich relevante Vorschriften und Entwicklungen (zu Investitionsförderungsmaßnahmen, zum Niederlassungs- und Steuerecht u. a.), Dienstleistungen bei der Anbahnung und Abwicklung von Geschäftsbeziehungen (z. B. bei Joint Ventures), Vertretung bei Auslandsmessen und -Ausstellungen. 97 % des Auslandsumsatzes der deutschen Wirtschaft entfallen auf Länder mit AHK-Präsenz. Im Jahre 2001 gab es in rd. 80 Ländern mehr als 40.000 AHK-Mitglieder; mitbetreut vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). In der Russischen Föderation gibt es z. Zt. 4 deutsche AHKn; s. Delegation der deutschen Wirtschaft. www.ahk.de (2) Ausländische Auslandshandelskammern: Nach Landesrecht gegründete Vereine oder Körperschaften mit Sitz in Deutschland. Mitglieder sind meist deutsche Personen oder Firmen; aus ihrem Kreis stammt auch die Geschäftsführung. A. A. werden von den ausländischen Organisationen der Wirtschaft anerkannt und vertreten die wirtschaftlichen Interessen des Partnerstaates in Deutschland. (3) Paritätische Auslandshandelskammern: Sind nach dem Recht des Landes gegründet, in dem sie ihren Sitz haben. Geschäftsführung und Gesellschafter setzten sich zu gleichen Teilen aus Personen und Firmen beider Staaten zusammen.

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