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Betriebsführung

Unternehmensführung

dispositiver Faktor

In der Gesundheitswirtschaft:

Synonym wird auch der Begriff Betriebsleitung verwendet. Der Betriebsführung bzw. Betriebsleitung obliegt die Führung eines Betriebes.

In Unternehmen mit mehreren Betrieben bzw. Betriebsstellen verfügt im Allgemeinen jeder Betrieb über eine eigene Betriebsführung. Diese untersteht ihrerseits der Unternehmensleitung. So besitzen heute viele Krankenhausbetriebe die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Gerichtlicher und außergerichtlicher Vertreter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH oder gGmbH) sowie deren verantwortlicher Leiter ist der Geschäftsführer, bei mehreren Geschäftsführern diese gemeinsam. Verfügen solche Klinikunternehmen über mehrere Betriebe oder Betriebsteile, ist häufig in jedem Betrieb eine eigene Betriebsführung eingesetzt.

Auch in kommunalen Regiebetrieben und Eigenbetrieben existiert eine Betriebsführung. Im Krankenhaus als kommunalem Regiebetrieb ist die Verwaltung des Krankenhauses Teil der Kommunalverwaltung, der Verwaltungsleiter als Betriebsführung des Krankenhauses damit selbst kommunaler Beamter bzw. Angestellter.

Der kommunale Eigenbetrieb ist – anders als der Regiebetrieb – organisatorisch aus der Gemeindeverwaltung im eigentlichen Sinne ausgegliedert bzw. davon abgegrenzt. Die Leitung eines Eigenbetriebes obliegt einer Betriebsführung oder -leitung; die Aufsicht führt ein Betriebsausschuss, der vom Gemeinderat eingesetzt wird. Die rechtliche Vertretung des Eigenbetriebs obliegt dem rechtlichen Vertreter der Gemeinde.

Als Betriebsführung bzw. Betriebsleitung wird aber auch die Art und Weise bezeichnet, in der ein Betrieb geführt wird.

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