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EWR

[s.a. EU] Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) basiert auf einer am 9. April 1984 in einer gemeinsamen Ministerkonferenz der EG-und EFTA-Staaten verfassten Absichtserklärung (Luxemburger Erklärung) für eine weiter gehende Integration der damals 12 EG- und 7 EFTA-Länder. Ziel war die Realisierung eines Europäischen Wirtschaftsraumes für knapp 400 Mio. Bürger aus 19 Staaten, auf die rund 40 % des Welthandels entfallen. Inhaltlich sollte u.a. die Freiheit für den Warenverkehr auf die »4 Freiheiten« des EG-Binnenmarktes (Europäischer Binnenmark) ausgedehnt werden; das EG-Wettbewerbsrecht sollte ausschließlich der Bestimmungen über die Kartell- und Fusionskontrolle für alle Vertragsstaaten gelten; für den Agrarbereich sollten bilaterale Abkommen zwischen der EG und den EFTA-Ländern Probleme regeln. Ausgeklammert blieben vom EWR-Abkommen die Bereiche Zollunion, Landwirtschaft und Fiskalpolitik, was eine Aufrechterhaltung der Grenzen zwischen der EU und EFTA-Staaten notwendig machte, sowie die Abschaffung der Personenkontrollen zwischen den EG- und EFTA-Staaten und eine gemeinsame Währungspolitik. Unabhängig von den ungelösten Problembereichen des 1992 unterzeichneten Vertragstextes (z.B. bezüglich der Mitspracherechte der EFTA-Länder) hat der EWR auf Grund des Beitritts mehrerer EFTA-Staaten zur Europäischen Union eine abnehmende Bedeutung. Allerdings gewann der EWR nach Beendigung des »Kalten Krieges« hinsichtlich der politischen Neuordnung in Europa insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung in Mittel-und Osteuropa wieder an Bedeutung (ehemalige StaatsharMslünder).

Abkürzung für Europäischer Wirtschaftsraum.

Siehe: Europäischer Wirtschaftsraum

Europäischer Wirtschaftsraum.

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