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Fiskalpolitik

fiscal policy, Summe aller konjunktur- und stabilitätspolitischen Maßnahmen (Konjunkturpolitik) zur Erfüllung der Ziele des -. Stabilitätsgesetzes.

Unter Fiskalpolitik versteht man den Einsatz finanzpolitischer Instrumente (Staatseinnahmen und -ausgaben), um eine zu geringe oder zu große Nachfrage des privaten Sektors auszugleichen. Sie ist somit Teil der Konjunkturpolitik und bedient sich diskretionärer, d.h. je nach Situation unterschiedlicher Instrumente. Ihre theoretische Basis ist die Keynessche Theorie, die insbesondere von Seiten der Monetaristen starker Kritik ausgesetzt ist.

Bezeichnung für alle Maßnahmen der Finanzpolitik des Staates, die der Lenkung der Konjunktur dienen. Sie orientiert sich am »Magischen Viereck«. Hauptbefürworter sind die Fiskalisten nach Keynes.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Den Fiskus betreffende Politik. Auswirkung politischer Maßnahmen auf den Staatshaushalt und die Steuergesetzgebung. >Regulierung, staatliche

(fiscal policy) konjunktur- und wachstumspolitischer Einsatz der Staatsausgaben und Staatseinnahmen. Nach weit verbreiteter Auffassung ist der marktwirtschaftliche Prozess nicht in der Lage, Konjunkturschwankungen zu verhindern. Deswegen soll der Staat durch eine antizyklische Variation seiner Ausgaben und Einnahmen dafür sorgen, dass konjunkturpolitisch unerwünschte Situationen überhaupt nicht auftreten oder abgebaut werden. In der Bundesrepublik werden die Ziele und Instrumente der Fiskalpolitik im "Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" von 1967 (kurz: Stabilitätsgesetz) spezifiziert. Das Konzept der Fiskalpolitik fusst auf der keynesianischen Einkommens- und Beschäftigungstheorie, nach der die Ursachen für Konjunkturschwankungen in einer im Vergleich zum Produktionspotential zu grossen bzw. zu geringen (Veränderung der) gesamtwirtschaftlichen Nachfrage zu suchen sind. Als Grundregeln des antizyklischen Einsatzes der öffentlichen Finanzen lassen sich dann formulieren, dass der Staat im Falle eines Abschwungs oder einer Rezession seine Ausgaben erhöhen und/oder seine Einnahmen senken und insoweit Budgetdefizite in Kauf nehmen soll, um die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu erhöhen (deficit spending). Umgekehrt müsste er in Zeiten eines Aufschwungs oder Booms seine Ausgaben senken und/oder seine Einnahmen erhöhen und demnach Budgetüberschüsse akzeptieren, um die Nachfrage zu verringern. Dabei ist das Defizit so zu finanzieren (die Überschüsse sind so zu verwenden), dass keine private Nachfrage verdrängt (zusätzlich angeregt) wird. Das Entstehen von Verdrängungseffekten ist zu vermeiden. Da der Staat mit seinen konjunkturpolitischen Massnahmen (nur) das Niveau der jeweils aggregierten Komponenten der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage beeinflusst, wird auch von Globalsteuerung gesprochen. Für die konjunkturpolitisch notwendige Variation seiner Einnahmen und Ausgaben stehen dem Staat grundsätzlich drei Ausgestaltungsformen zur Verfügung: automatische Stabilisatoren, Formelflexibilität und diskretionäre Politik. Im Rahmen der praktizierten Konjunkturpolitik dominieren in der Bundesrepublik die diskretionären Massnahmen. Die unterschiedlichen konjunkturpolitischen Wirkungen der öffentlichen Ausgaben und Einnahmen werden im Rahmen der Theorie der Fiskalpolitik analysiert. Im Mittelpunkt steht dabei die Diskussion der Multiplikatorwirkungen, die von den verschiedenen Arten der öffentlichen Finanzen ausgehen. Die (einfache) Multiplikatoranalyse kann erweitert werden, indem alternative Investitionsfunktionen, Geldangebot und -nachfrage, verschiedene Formen der Staatsverschuldung und damit mögliche Vermögenseffekte berücksichtigt werden. Während im Rahmen der theoretischen Analyse das Augenmerk meist nur auf die isolierte Variation einer öffentlichen Ausgabe oder Einnahme gelegt wird, deren konjunkturpolitische Wirksamkeit unter Konstanthaltung der anderen Budgetposten untersucht wird, ist für den Finanzpolitiker auch wichtig zu wissen, welche konjunkturellen Effekte von sämtlichen Einnahmen und Ausgaben einer einzelnen öffentlichen Körperschaft oder sogar vom gesamten Staatshaushalt ausgehen. Eine Antwort auf diese Frage versucht man mit Hilfe der sog. Budgetkonzepte zu finden, von denen die bekanntesten der Finanzierungssaldo, der Vollbeschäftigungs- Überschuss, der  konjunkturneutrale Haushalt und der konjunkturgerechte Haushalt sind. Die wichtigsten Probleme der Fiskalpolitik liegen zum einen in der sachlich und zeitlich richtigen Auswahl der einzusetzenden Instrumente. Hierzu bedarf es funktionstüchtiger Verfahren der Diagnose und Prognose sowie solcher Massnahmen, bei denen möglichst wenig Verdrängungseffekte auftreten und auch die sich ergebenden zeitlichen Verzögerungen so gering wie möglich sind. Wegen des aufgrund der Zeitverzögerungen u.U. häufigen und abrupten Wechsels von expansiven und kontraktiven Massnahmen wird der Fiskalpolitik der Vorwurf einer Stop and go-Politik gemacht, die nicht zu einer Stabilisierung, sondern zu einer Destabilisierung des Konjunkturverlaufs führe. Zum anderen wird darauf hingewiesen, dass die Körperschaften - trotz der Regelungen im Stabilitätsgesetz — häufig nicht über das notwendige Instrumentarium verfügen. Obwohl das Ausmass der Staatsquote vermuten lässt, dass der Staat ausreichende Möglichkeiten hat, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu beeinflussen, ist hierzu eine differenzierte Betrachtung geboten. So fallen die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden für eine antizyklische Variation weitgehend aus. Für sie ist vielmehr ein ausgesprochen prozyklisches Verhalten, die sog. Parallelpolitik, typisch, da sie nicht über entsprechende Variationsmöglichkeiten ihrer Ausgaben und Einnahmen, vor allem der Kreditaufnahme, verfügen und ausserdem die Konjunkturstabilisierung für sie den Charakter eines Kollektivgutes hat. Darüber hinaus müssen Bund und Länder, denen somit die Hauptlast der Konjunkturpolitik zufällt, bei ihren haushaltspolitischen Entscheidungen auch andere Zielsetzungen (z.B.: "gerechte" Verteilung von Einkommen und Vermögen) beachten, so dass es zu Zielkonflikten kommen kann und aus diesem Grund eine konjunkturadäquate Ausgestaltung der öffentlichen Finanzen be- oder gar verhindert wird. Schliesslich kann - wie es vor allem seit Mitte der 70er Jahre der Fall ist - der gesamte Ansatz der Fiskalpolitik als verfehlt angesehen werden, weil er davon ausgeht, dass die Konjunkturschwankungen ausschliesslich auf eine zu geringe (grosse) gesamtwirtschaftliche Nachfrage zurückzuführen sind. Akzeptiert man diese Prämisse nicht, sondern stellt die Bedingungen auf der Angebotsseite in den Mittelpunkt der Konjunkturpolitik, so ergeben sich u.U. andere Konsequenzen für das konjunkturpolitische Verhalten des Staates (angebotsorientierte Wirtschaftspolitik).                                          Literatur: Hesse, H., Theoretische Grundlagen der "Fiscal Policy", München 1983. Peffekoven, R., Finanzpolitik als Stabilisierungspolitik, in: WiSt, 10. Jg. (1981), S. 557 ff.

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