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Gemeinsamer Fonds für Rohstoffe

geht auf Forderungen der rohstoffexportierenden Entwicklungsländer nach höheren und stabileren Preisen für diese Produkte zurück, die auf der vierten United Nations Conference on Trade and Development (UNCTADIWIQ in Nairobi mit dem dort verabschiedeten Gesamtkonzept eines Integrierten Roh-stoffprogamms ihren Abschluß fanden. Dieses sah die Errichtung eines gemeinsamen Fonds zur Marktintervention bei 18 Rohstoffen mit dem Ziel der Preisstabilisierung auf hohem Niveau, die Errichtung von Buffer Stocks für diese Rohstoffe sowie den Abschluß von Rohstoffabkommen zwischen Erzeuger- und Verbraucherländern vor. 1980 wurde die Vereinbarung über die Errichtung des Fonds paraphiert, die aber erst 1989 in Kraft treten konnte, nachdem die vereinbarte Mindestbeteiligung von den Mitgliedstaaten eingezahlt war. 1996 gehörten dem Abkommen 105 Staaten an. Während die Bundesrepublik Deutschland bereits 1985 dem Abkommen beitrat, blieben die USA ihm fern, Australien, Neuseeland, Kanada und die Schweiz schieden nach Inkrafttreten aus. Oberstes Organ des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe ist der Gouverneursrat, in dem die Stimmenanteile zu 42% auf die Industrieländer, zu 47% auf die Entwicklungsländer und zu 11 % auf die übrigen Mitglieder entfallen und in den jeder Mitgliedstaat einen Gouverneur und einen Stellvertreter entsendet. Der Rat wählt den Exekutivausschuß, der für die vom Geschäftsführenden Direktor und dem Sekretariat ausgeführten laufenden Geschäfte verantwortlich ist. Finanziert wird der Fonds durch das von den Mitgliedern als Pflichtbeiträge einzuzahlende Kapital, das auf 470 Millionen USD festgelegt ist, bisher aber nicht in voller Höhe eingezahlt wurde und in den sogenannten 1. Schalter fließt, sowie durch freiwillige Beiträge für Tätigkeiten im Bereich des sogenannten 2. Schalters. Dabei entfallen 70% der Pflichtbeiträge auf die Industrieländer, 10% auf die Entwicklungsländer, ca. 13% auf die Staaten des ehemaligen Ostblocks, 5% auf die Volksrepublik China und zusammen 2% auf Israel und die Republik Südafrika. Die zur Finanzierung von marktregulierenden Instrumenten im Rahmen von Rohstoffabkommen vorgesehenen Mittel des 1. Schalters werden zur Zeit nicht genutzt, da die momentan gültigen Rohstoffabkommen - nach den Erfahrungen etwa mit dem Internationalen Zinnabkommen - weitgehend auf solche Instrumente verzichten. Mit den Zinserlösen des 1. Schalters werden jedoch Entwicklungsprojekte im Rohstoffbereich finanziert.
Die durch den 2. Schalter finanzierte Tätigkeit des Fonds erstreckt sich auf länderübergreifende Projekte, die durch Forschung und Entwicklung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der rohstoffexportierenden Entwicklungsländer und zur langfristigen Verringerung ihrer einseitigen Abhängigkeit vom Rohstoffexport beitragen sollen (Diversifikation).

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