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IFRS

Die IAS (Interational Accounting Standards) heißen seit 2003 IFRS (International Financial Reporting Standards). Alte Standards heißen weiterhin IAS (IAS 16, IAS 28 z.B.). Neu entwickelte Standards heißen IFRS (so die IFRS 1-5).

Selbes Prinzip ist bei den Kommentaren angewendet worden: Die alten SICs bleiben SICs, neue SICs heißen IFRICs. Auch das Gremium heißt IFRIC.

Bisher sind die IFRS weltweit weitgehend an den jeweiligen Börsen anerkannt - einzig bei der US-amerikanischen New York Stock Exchange nicht. Dies führte in der Verganenheit zu einem Akteptanzkampf der IAS gegenüber den US-GAAP, der durchaus als politisches Kräftemessen zwischen dem Kapitalmarkt der USA und Europa gesehen werden kann. Um das Ziel zu erreichen, daß ausländische Unternehmen, die an der NYSE gelisten sein wollen, nicht unbedingt in US-GAAP bilanzieren müssen, sollten diese beide Rechnungslegungssystem weitestgehend angeglichen werden, bis die SEC (Security Exchange Commission) die IFRS als gleichwertig anerkennt.

Das sog. Improvement Project sollte die Anerkennung der IFRS in den USA erreichen. Im Vorfeld wurde gemutmaßt, daß schon allein durch das Übergewicht der amerikanischen Vertreter im International Accounting Standard Board - kurz IASB (Standardsetter der IFRS) dies einer Annäherung der IFRS an die US-GAAP gleichkommt und nicht etwa in die andere Richtung.

Das IASB hat sein Ziel nunmehr erreicht, die IFRS bis zur Deadline am 31.3.2004 weiter zu entwickeln (Improvement). Die Zeit drängt, da die EU-Verordnung vom 19.7.2002 besagt, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Konzernabschlüsse für ab dem 1.1.2005 beginnende Geschäftsjahrein IFRS aufstellen müssen. Davor muss aber jeder einzelne Standard in die europäische Rechtsordnung übernommen werden. Dies ist bisher für alle alten Standards ausser der strittigen IAS 32 und IAS 39 erfolgt. Auch der neue IFRS 1 wurde schon anerkannt.

Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz vom 21.4.2004 soll auch eine freiwillige Bilanzierung von nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen zugelassen werden (befreiender IFRS Konzernabschluss).

Das Improvement Project hat folgende Änderungen gebracht:
Es wurden 5 neue Standards erarbeitet, 3 aufgehoben und zahlreiche überarbeitet oder nur klargestellt. Oftmals wurde also nur der Kommentar deutlicher formuliert oder in den Standardtext aufgenommen.



IAS/IFRS. Abkürzung für International Financial Reporting Standards. Vorher: IAS. Sind für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Banken ab 2005/2007 verbindlich. Stellen hins. neuer gegenüber HGB stark verbesserter Transparenzregeln primär auf das Informationsbedürfnis von Jahresabschlussadressaten ab. Dabei stehen Informationsbedürfnisse von Kapitalmarktinvestoren und damit zeitnahe Berichterstattung zur aktuellen Unternehmenssituation im Vordergrund. Die IFRS gehen von vollständiger Erfassung aller Vermögenswerte und Schulden -einschl. derivativer - und weitgehender Bewertung zu Marktpreisen aus. Bspw. verlangen die IFRS-Transparenz-regeln bei Zeitwertbewertung von eigenen Verbindlichkeiten Offenlegung der Beträge, die aus Veränderungen der Bonität des Unternehmens resultieren; Angabe von Zeitwerten in Besitz genommener Sicherheiten, wenn das Unternehmen auch ohne Zahlungsausfall des Schuldners diese Sicherheiten verkaufen oder weiterverpfänden kann; Darstellung der Entwicklung der Risikovorsorge, unterteilt nach Gruppen von Finanzinstrumenten; Informationen zum Gesamtkreditvolumen nach Kreditarten, Beschreibung hereingenommener Sicherheiten und Angaben zur Kreditqualität des Portfolios; Analyse überfälliger und Not leidender Kredite und Information über deren Besicherung einschl. Angabe von Zeitwerten der Sicherheiten, soweit praktikabel; Darstellung der Verwertung von Sicherheiten mit Ausführungen zu Sicherheitenarten nebst Buchwert; weitere Angaben und Analysen zu Markt-, Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken; quantitative und qualitative Angaben zum Kapitalmanagement des Unternehmens. Für Banken sind insb. Regelungen hins. Ansatz und Bewertung sowie Offenlegung von Finanzinstrumenten wesentlich. Während Marktbewertung bei Bilanzpositionen, für die tatsächliche Marktpreise bestehen (Mark-to-Market), unter Transparenzaspekten dem IFRS-Grundpinzip der Fairpresentation am besten entspr., ist diese Fairvaluebewertung bei Bilanzpositionen, für die es beobachtbare Marktpreise nicht gibt, problematisch, denn abgeleitete Bewertungen (Mark-to-Model) können das Transparenzstreben insb. konterkarieren, wenn keine Ob-jektivierbarkeit der Wertansätze existiert. Insg. stellt z.B. die Bundesbank in Frage, ob die Form der Offenlegung nach IFRS 7 grossen Transparenzgewinn mit sich bringt. Insb. in Hinsicht auf fehlende Gliederungsvorschriften und weit reichende Ausweiswahlrechte der Unternehmen, und zur Abschätzung der Risiken, die sich für eine Bank aus Finanzinstrumenten ergeben, sind ihr Mindestangaben des für Banken und Nichtbanken einheitlich geltenden IFRS 7 systembedingt nicht ausreichend. Der Standard wird allerdings durch weitergehende Anwendungshinweise des IASB ergänzt, die das verlangte Minimum übersteigen und Transparenzherstellung begünstigen.

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