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Konsumfreiheit

Der These der Konsumentensouveräni-tät, die vereinfacht besagt, dass Konsumenten die Aktivitäten der Produzenten beeinflussen, steht diejenige der Konsumfreiheit nach Scherhorn (vgl. Hemberle/v. Keitz, 1978, S. 32) gegenüber. Sie unterstellt eine Gleichrangigkeit der Konsumenten- und Produzenteninteressen und der Chancen ihrer Durchsetzung. Darüber hinaus liegt ihr die Annahme zu Grunde, dass sich die Bedürfnisse der Konsumenten in der Interaktion mit den Produzenten bilden.

Als Ziel der Verbraucherpolitik steht die Konsumfreiheit nicht für eine »Alleinherrschaft der Konsumenten!«, sondern für eine Gleichberechtigung von Konsumenten- und Anbieterinteressen. Dies wäre erreicht, wenn die Konsumenten nach ihrem Bedürfnis frei und unbeemflusst Güter auswählen, kaufen und konsumieren und andererseits die Produzenten ohne unangemessene Beschränkungen über Art und Umfang der Produktion und Verteilung der Güter bestimmen könnten.

Konsumentensouveränität

Recht, Möglichkeit und Fähigkeit des individuellen Verbrauchers, autonome Konsumentscheidungen zu treffen. Stehen rechtliche und faktische Aspekte des konsumbezogenen Entscheidungsspielraumes von Verbrauchern im Mittelpunkt, wird Konsumfreiheit ordnungspolitisch verstanden. Sie ist dann gleichzusetzen mit der Einkommensverwendungsfreiheit in dem Sinne, dass Konsumenten das Recht haben, ihre verfügbare Kaufkraft auf die angebotenen Güter ihren Bedürfnissen entsprechend zu verteilen. Konsumfreiheit wird zur Konsumentensouveränität, sofern die freie Konsumwahl produktionslenkende Wirkungen hat oder haben soll. Ein hohes Mass an Konsumfreiheit gilt als konstitutives Merkmal der Marktwirtschaft und damit als wesentliches Unterscheidungskriterium gegenüber den Systemen der Zentralverwaltungswirtschaft, in denen Konsumgüter auf Grund von Entscheidungen übergeordneter Planungsinstanzen zugeteilt werden. In Marktwirtschaften werden rechtliche Einschränkungen der Konsumfreiheit nur in den Ausnahmefällen als gerechtfertigt angesehen, wo individuelle Konsumentscheidungen gravierende negative Folgewirkungen für den einzelnen oder die Gesellschaft haben (z.B. Kauf oder Gebrauch von Drogen, Waffen, Medikamenten). Um Konsumfreiheit nicht nur formal-rechtlich, sondern auch faktisch sicherzustellen, gehört es zu den Aufgaben der staatlichen Wettbewerbspolitik, Monopolbildungen und Anbieterkonzentrationen mit wahlbeschränkenden Wirkungen zu verhindern. In der zweiten Begriffsverwendung wird die Konsumfreiheit substantiell interpretiert. Sie steht im Zusammenhang der Frage, ob sich in den faktischen Kaufentscheidungen der Individuen tatsächlich deren freier Wille artikuliert bzw. ob und in welchem Umfang sie von dritter Seite (v.a. vom marketingtreibenden Anbieter; Werbung) beeinflußt sind. Diese Frage steht im Mittelpunkt der Diskussion um die Manipulation des Verbrauchers und ist Ausgangspunkt für Bemühungen, den Verbraucher zu einer informierten und bewußt reflektierten Nutzung seines Handlungsspielraumes zu bewegen (Konsumerismus).

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