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Lohnquote

Maß der funktionalen Einkommensverteilung (- Einkommen), prozentualer Anteil der Entgelte für unselbständige Arbeit am Volkseinkommen. Die Aussagekraft der Lohnquote ist begrenzt, da sie keine Aussage über die personale Einkommensverteilung bzw. die tatsächliche ökonomische Situation, z. B. der Arbeitnehmerhaushalte, zulässt, da die Gruppen der Lohnempfänger und der Gewinneinkommensbezieher sehr heterogen sind und zudem ausgeblendet wird, dass Arbeitnehmerhaushalte (Unternehmerhaushalte vice versa) neben dem Lohneinkommen auch Einkommen aus Vermögen beziehen können (Querverteilung). Daneben kann sich die Lohnquote allein durch eine Veränderung der Beschäftigtenstruktur ändern. Zur Verbesserung der (begrenzten) Aussagekraft der Lohnquote in ihrer zeitlichen Entwicklung werden Veränderungen in der Beschäftigtenstruktur (z. B. Gastarbeiterwanderungen, steigende Erwerbstätigkeit von Frauen, Rückgang der Vollerwerbslandwirte) in der (beschäftigungsstruktur-)bereinigten Lohnquote berücksichtigt; diese geht von einer im Beobachtungszeitraum konstanten Beschäftigungsstruktur aus (vgl. Tabelle S.178).

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Prozentualer Anteil sämtlicher Einkommen aus unselbständiger Arbeit am Sozialprodukt.

In der Wirtschaftssoziologie: nach der gebräuchlichsten Definition der gesamtwirtschaftliche Anteil des Bruttoeinkommens aus unselbständiger Arbeit (einschliesslich der Arbeitgeberund Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und der Lohnsteuer) am Volkseinkommen (Nettosozialprodukt zu Faktorkosten, Sozialprodukt, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung). Der reziproke Wert der Lohnquote ist die gesamtwirtschaftliche Profitquote oder der Anteil der Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen am Volkseinkommen. Aus der Entwicklung dieser meist um Beschäftigungseffekte und Effekte des Mehrfacheinkommens u.a. zu bereinigenden Quoten lassen sich Aussagen über die Entwicklung der Einkommensverteilung und der sozialen Schichtung ableiten.

misst den Anteil am Volkseinkommen, der dem Produktionsfaktor Arbeit als Entlohnung zufliesst. Ihre Veränderung kennzeichnet die Entwicklung der funktioneilen Einkommensverteilung. Die aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelte tatsächliche Lohnquote ist gleich dem relativen Anteil des Bruttoeinkommens aus unselbständiger Arbeit (einschl. der Sozialbeiträge der Arbeitgeber) am Volkseinkommen. Sie ist langfristig gestiegen. Daraus darf nicht der Schluss gezogen werden, dass sich die Einkommensverteilung zugunsten der einzelnen Arbeitnehmer verbessert hat. Im gleichen Zeitraum ist nämlich der Anteil der abhängig Beschäftigten an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen (Arbeitnehmerquote) gewachsen. Die Bedeutung dieses Strukturwandels macht die bereinigte Lohnquote sichtbar. Sie gibt an, wie sich die Lohnquote im Zeitablauf entwickelt hätte, wenn - ausgehend von einem Basisjahr - keine Umschichtung in der Erwerbsbevölkerung eingetreten wäre. Auch der Unternehmerlohn ist Arbeitseinkommen. Setzt man für die unabhängig Beschäftigten das durchschnittliche Arbeitnehmereinkommen als Unternehmerlohn an und rechnet dieses dem Einkommen aus unselbständiger Arbeit zu, erhält man die ergänzte Lohnquote, die den Anteil am Volkseinkommen widerspiegeln soll, der insgesamt funktional dem Produktionsfaktor Arbeit zuzuordnen ist.

prozentualer Anteil der Arbeitseinkommen am Gesamteinkommen. Die Lohnquote spielt in der Produktionstheorie, in der Verteilungstheorie und in der Debatte zur Verteilungspolitik eine große Rolle. Die umfangreiche Diskussion über die Lohnquote und ihre Konstanz zeigt, dass ihre Berechnung und Messung auf eine Reihe von statistischen und theoretischen Schwierigkeiten stößt. Die am häufigsten zu findende Berechnungsmethode der Lohnquote setzt das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit ins Verhältnis zum gesamten Volkseinkommen (tatsächliche Lohnquote). Soll jedoch das gesamte Volkseinkommen in Arbeits- und Vermögenseinkommen aufgelöst werden, dann muss auch das Einkommen von Selbständigen in Arbeitsund Kapitalbestandteile entflochten werden. Eine theoretisch richtige Vorgehensweise läßt sich dafür nicht finden. Einen Versuch, den Anteil des gesamten Arbeitseinkommens der Selbständigen und Unselbständigen am Volkseinkommen zu bestimmen, unternimmt der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 1972 (Arbeitseinkommensquote). Die tatsächliche Lohnquote ist nur dann aussagekräftig, wenn sich die Beschäftigtenstruktur nicht verändert hat. Erhöht sich der Anteil der Unselbständigen an allen Erwerbspersonen, steigt die tatsächliche Lohnquote allein wegen des Beschäftigungsstruktureffekts. In der bereinigten oder rechnerischen Lohnquote wird der Versuch gemacht, diesen Effekt auszuschalten, also die Wandlungen in der Beschäftigungsstruktur zu berücksichtigen. Alle bisher gemachten Vorschläge zur Berechnung der bereinigten Lohnquote weisen jedoch gravierende Mängel auf. Die kurzfristigen Schwankungen der Lohnquote im Konjunkturzyklus erklären sich aus der größeren Konjunkturempfindlichkeit der Gewinne im Vergleich zu den Löhnen. Die Lohnquote steigt im Konjunkturabschwung, sie sinkt im Aufschwung. Literatur: Franz, W. (1996). Molitor, B. (1988)

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