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Überziehungskredit

Kontokorrentkredit

Kreditinanspruchnahme, die über das von einer Bank bewilligte Kreditvolumen hinausgeht. Ein Überziehungskredit wird entweder stillschweigend oder aufgrund einer Absprache mit der Bank durch diese eingeräumt. In der als Dispositionskredit bezeichneten Überziehung von Lohn- und Gehaltskonten, die von den Banken bis zur Höhe von drei Monatsgehältern bewilligt wird, hat der Überziehungskredit eine Institutionalisierung erfahren ( Überziehungsprovision).

Im Verbraucherkreditgesetz so bezeichnete Art der Krediteinräumung. Wird der Kredit allgemein als Kreditrahmen eingeräumt, wird er als „eingeräumter Überziehungskredit“ bezeichnet; in der Bankpraxis ist dies der Dispositionskredit. Die im Gesetz als „geduldeter Überziehungskredit“ bezeichnete Einräumung einer Überziehung ist die in der Bankpraxis so als eigentliche „Überziehung“ bezeichnete Krediteinräumung, die regelmäßig mit einem höheren Überziehungszinssatz abgerechnet wird.

Kredit, der von einer Bank formlos eingeräumt wird, indem sie entweder eine Kontoüberziehung oder die Überziehung eines zugesagten und in Anspruch genommenen Kredits eines Kunden stillschweigend zulässt oder ihm die (kurzfristige) Überziehungsmöglichkeit bei Bedarf widerruflich mündlich oder schriftlich zusagt. Berechnet werden meist besonderer Überziehungszins und -provision, evtl. auch zu einem Nettosatz zusammengefasst. Überziehungskredit ist auch der Dispositionskredit im breiten Privatkundengeschäft der Banken. Die Angaben, die ein Kreditgeber oder -vermittler nach Verbraucherkreditgesetz zu machen hat, entfallen für Kreditverträge, bei denen eine Bank einem Verbraucher das Recht einräumt, sein laufendes Konto in bestimmter Höhe zu überziehen, wenn ausser Zinsen für den in Anspruch genommenen Kredit keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden und die Zinsen nicht in kürzeren Perioden als 3 Monaten belastet werden. Die Bank muss den Verbraucher vor der Inanspruchnahme eines solchen Kredits unterrichten über 1. Kredithöchstgrenze, 2. geltenden Jahreszins, 3. Bedingungen, unter denen der Zinssatz geändert werden kann, 4. Regelung der Vertragsbeendigung u. a. Duldet die Bank die Überziehung eines laufenden Kontos und wird dieses länger als 3 Monate überzogen, muss sie den Verbraucher über Jahreszins, Kosten und diesbzgl. Änderungen unterrichten (z. B. durch Kontoauszug).

Siehe: Dispositionskredit, Kontokorrentkredit

Form des Kontokorrentkredites, bei dem der Kontoinhaber einen höheren Kredit als mit seiner Bank ursprünglich vereinbart in Anspruch nimmt; entweder stillschweigend oder aufgrund einer mündlichen/schriftlichen Absprache mit der Bank. Die Überziehung eines laufenden Kontos bzw. eines Kreditlimits hat mit der Einräumung eines Dispositionskredites (für Lohn- und Gehaltsempfänger in der Höhe von bis zu drei Monatsgehältern) eine weit verbreitete Institutionalisierung erfahren.

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