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Wertpapierhandel

Wertpapierhandel Börsengängige Wertpapiere werden in Deutschland an zahlreichen Märkten gehandelt. Der Präsenzhandel ist in fünf Teilmärkte gegliedert: Der erste Teilmarkt ist der amtliche Handel. Vor der Zulassung zu diesem Handel werden Wertpapiere einem umfangreichen Prüfverfahren unterworfen. Ein ausführlicher Prospekt mit vielen Angaben ist vom Emittenten (z. B. von einem Unternehmen, das neue Aktien ausgibt) zu veröffentlichen. Die Kurse dieser Papiere werden von amtlichen Kursmaklern festgestellt. Amtlich notierte Wertpapiere können einmal im Einheitsmarkt zum Einheitskurs, zum anderen – dies ist regelmäßig bei umsatzstarken Papieren der Fall – im variablen Markt notiert werden (Details: Einheitskurs, Einheitsmarkt, variabler Markt). O Die Voraussetzungen, damit ein Wertpapier zum geregelten Markt (dem zweiten Teilmarkt) zugelassen wird, sind geringer und damit für den Emittenten kostengünstiger als im amtlichen Handel. Die Kurse dieses Teilmarktes werden von hierzu bestellten Freimaklern festgestellt. Der Freiverkehr ist der dritte Teilmarkt des Börsenhandels. Hier werden Wertpapiere notiert, die weder zum amtlichen Handel noch zum geregelten Markt zugelassen sind. Der Freiverkehr unterliegt nur der Missbrauchsaufsicht durch die Börsenvorstände. Gehandelt werden Freiverkehrswerte (z.B. viele Auslandswerte) von Freimaklern und Banken. Der Neue Markt steht kleinen und mittleren Unternehmen offen, die mit innovativen Ideen stark wachsen wollen (z. B. Software-Unternehmen). Die Unternehmen müssen zahlreiche Zugangsvoraussetzungen erfüllen (z. B. ein Mindest-Emissionsvolumen, die Verpflichtung eines Betreuers für den Handel) und auch Folgepflichten beachten (z. B. Angaben zum Geschäftsverlauf 4-mal im Jahr). Für mittelständische Unternehmen aus Traditionsbranchen gibt es das Börsensegment SMAX (Small Cap Exchange). Auch diese AGs haben verschiedene Pflichten zu erfüllen. Immer mehr in den Vordergrund schieben sich die elektronischen Börsenhandelssysteme (Computerbörsen). Ein Beispiel ist XETRA (Exchange Electronic Trading), ein Handelssystem, das Banken und Maklern grenzüberschreitend ganztägig zur Verfügung steht. Angebot und Nachfrage werden durch die Teilnehmer am Terminal eingegeben und in einen Zentralcomputer zusammengeführt. Große Teile des Umsatzes in Aktien, Anleihen und Optionsscheinen werden in Deutschland über XETRA gehandelt. Außerbörslicher Handel nennt sich der Handel in Wertpapieren außerhalb der Börsen bzw. Börsenzeiten (Börsenhandel in Frankfurt /Main: 8.00-17.00 Uhr), meist zwischen Banken, der auch als Telefonverkehr bezeichnet wird.

Auch: Effektenhandel. Wichtige Geschäftssparte der Banken, sowohl der Universalbanken als auch - noch stärker - der spezialisierten Wertpapierfir-men (Investmentbanks, Broker).

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