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Deutscher Gebrauchs-Zolltarif (DGebrZT)

ist ein vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) herausgegebenes Handbuch für die Zollabfertigung. Es beinhaltet die Rechtsvorschriften zur zollrechtlichen Behandlung eingeführter Waren in EDV-mäßig aufbereiteter Form. Der DGebrZT fußt auf dem Gemeinsamen Zolltarif (GZT) und dem Deutschen Teil-Zolltarif (DTZT). Erbeinhaltet:
- das Warenverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Europäischen Union (EU) und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (Nomenklatur für die Import- und Exportstatistiken der Europäischen Gemeinschaften (N IM EXE)),
das nationale Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik,
die Einfuhrliste (publiziert als Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG)),
den Einfuhrumsatzsteuertarif (Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)),
Hinweise auf bei der Einfuhr relevante Verbrauchsteuern und Verbote
und Beschränkungen im Warenverkehr sowie das Warenursprungs- und Präferenzrecht. Codierte Waren sind für alle bestimmten Herstellungs- oder Ursprungsländer weitgehend differenziert, so daß für jede auf diese Weise definierte Warenlinie nur ein Zollsatz, eine statistische Warennummer, ein Einfuhrverfahren nach der Einfuhrliste und ein bestimmter Umsatzsteuersatz Anwendung finden. Die Warenlinien sind durch elfstellige Codenummern (Codelinien) verschlüsselt, wobei jede einzelne Ziffer eine bestimmte Bedeutung hat:
- Stellen 1 bis 6:
Code der Positionen und Unterpositionen der Nomenklatur des Harmo-nisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS).
- Stellen 7 und 8:
Code der Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur (Verschlüsselung gemeinschaftlicher Unterteilungen).
- Stelle 9:
Code für nationale statistische Unterteilungen.
- Stellen 10 und 11:
Code der Unterpositionen des Integrierten Zolltarifs (Taric). Weitere Stellen für Zusatzcodes für besondere Gemeinschaftsregelungen: (zum Beispiel Zollkontigente, Zollpräferenzen, Zollaussetzungen, Zollbefreiungen usw.) sowie unterschiedliche Regelungen nach der Einfuhrliste und unterschiedliche Einfuhrumsatzsteuersätze. Im Anhang finden sich weiter Anti-dumping- und Ausgleichszölle, Abschöpfungen und Ausgleichsbeträge, eine Liste der begünstigten Entwicklungsländer sowie Zollkontigente und Zollaussetzungen.
Der DGebrZT wird von der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH (Bundesanzeiger (BAnz)) vertrieben.

(DGebrZT). Fasst als Handbuch für die Zollbehandlung, hrsg. vom Bundesministerium der Finanzen, zusammen: Den Zolltarif (gebildet aus dem Gemeinsamen Zolltarif der EG und der Zolltarifverordnung), die Einfuhrliste und andere gemeinschaftliche und nationale Rechtsvorschriften sowie Verwaltungsanordnungen. Der DGebrZT hat keine eigenständige rechtliche Bedeutung. Er wird in der Zentralstelle Zolldateien (ZZD) bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe automationsgerecht gespeichert und laufend aktualisiert. Vgl. Elektronischer Zolltarif (EZT).

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