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Erwartungswert-Standardabweichungs-Regel

Entscheidungsregel der normativen   Entscheidungstheorie für Entscheidungssituationen bei Risiko. Während die  Bayes-Regel die Entscheidungsalternative mit dem höchsten Erwartungswert ungeach­tet des damit verbundenen Risikos favorisiert und daher von Risikoneutralität ausgeht, können bei die­ser Regel auch unterschiedliche Risikoeinstellungen der Entscheidungsträger berücksichtigt werden. Neben dem Erwartungswert (.1) wird daher auch die Varianz (o-2)bzw. die Standardabweichung (a) der
Erwartungswert-Standardabweichungs-Regel Entscheidungskriterien (z. B. Kapitalwerte im Rahmen der Investitionsentscheidung) berücksichtigt, wobei das Risiko umso grösser ist, je höher der Wert der Standardabweichung ist. Die Risikopräferenzfunktion bildet die Abhängigkeit des Risikonutzens, d.h. des Nutzens der Entschei­dungsalternativen, vom Erwartungswert und der Standardabweichung ab. Die Risikoeinstellung des Entscheidungsträgers bestimmt den Verlauf dieser Risikopräferenzfunktion. Ein risikoscheuer Ent­scheidungsträger würde sich bei der Auswahl aus zwei Alternativen mit gleichem Erwartungswert für diejenige entscheiden, die die geringere Standardabweichung aufweist. Siehe auch   Investitionsrechnungen (Investitionsentscheidungen) unter Unsicherheit (mit Literatur­angaben).

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