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Gerichtlich zugelassene Versicherungsberater

Sie sind Rechtsbeistände für Versicherungsberatung: die staatlich zugelassenen Versicherungsberater. Sie haben für ihre Tätigkeit eine Zulassung von der dafür zuständigen Justizbehörde. Versicherungsberatung ist fast immer Rechtsberatung, denn es geht um vertragsrechtlich vereinbarte Versicherungsleistungen. Und Rechtsberatung ohne Verkauf von Produkten darf nur der durchführen, der nach dem Rechtsberatungsgesetz dafür eine Zulassung hat. Übliche Versicherungsvertreter dürfen sich nicht Versicherungsberater nennen. Von der Justizbehörde zugelassene Versicherungsberater sind von Versicherungsgesellschaften unabhängige Versicherungsexperten und führen echte Beratungen zu Versicherungen durch. Sie verkaufen oder vermitteln keine Versicherungspolicen, helfen stattdessen bei Rechtsfragen und Streitigkeiten im Schadenfall. Ausserdem erstellen sie Versicherungsgutachten. Es gibt erst relativ wenige Versicherungsberater in Deutschland. Die Voraussetzung für die Ausübung des Berufes sind hoch: er darf nur dann ausgeübt werden, wenn eine Erlaubnis der zuständigen Justizbehörde (Präsident des Amts- oder Landgerichts) erteilt wurde. Nach der Zulassung steht der Versicherungsberater unter der Aufsicht der Justizbehörde. Dies gewährleistet, das der Rechtsuchende darauf vertrauen kann, dass jeder zugelassene Versicherungsberater allen Anforderungen seines Berufes genügt und eine korrekte und neutrale Beratung durchführt. Versicherungsberater nehmen allerdings Honorare. Diese sind in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt. Anders als bei den Versicherungsvermittlern und -maklern, die ihre Provision unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand meist jährlich erhalten, fällt das Honorar für die Versicherungsberatung immer nur dann an, wenn der Versicherungsberater tatsächlich tätig wird. Versicherungsberater sind meist im -+ Bundesverband der Versicherungsberater organisiert.

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