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Direkte Steuern

Sammelbegriff für die Einkommen-, die Körperschaft-, die frühere Vermögen-, die Erbschaft- bzw. Schenkung- und die Grundsteuer. Direkte Steuern sind dadurch charakterisiert, daß sie nicht auf andere überwälzt werden können.

sind - Steuern, die direkt von der Person erhoben werden, die sie letztlich auch trägt. Steuerpflichtiger und Steuerträger sind identisch, es erfolgt keine Überwälzung wie bei den indirekten Steuern. Beispiele: Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer.

Steuer

(direct tax). Direkte Steuern sind die Steuern, bei denen   Steuerschuldner und   Steuerträger iden­tisch sind. Eine Überwälzung der Steuer auf andere Personen ist nicht möglich. Hierzu zählen insbe­sondere die Steuerarten:   Einkommensteuer,  Körperschaftsteuer, Erbschaftsteuer und Grundsteu­er.

-~ Steuerklassifikation

Sie umfassen alle vom Staat erhobenen Steuern, die das Einkommen der Steuerpflichtigen belasten, die diese Abgaben zu leisten haben. Dazu zählen: (1) Steuern auf das Einkommen und Vermögen, wie die Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Ergänzungsabgaben zur Lohn- und Einkommensteuer (z. B. Solidaritätszugschlag), Kapitalertragsteuer (einschl. Zinsabschlagsteuer), Körperschaftsteuer, Vermögensteuer. (2) Steuern im Zusammenhang mit dem privaten Verbrauch, wie die Kraftfahrzeugsteuer, Hundesteuer u. Ä. Vgl. Einkommen- und Vermögensteuern.

siehe  direkte Steuern.

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