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dynamische Bilanzauffassung

Hauptanliegen der von Eugen Schmalenbach begründeten dynamischen Bilanzkonzeption ist die Ermittlung eines "vergleichbaren Periodenerfolges", der als Indikator von Auf- und Abwärtstendenzen eines Unternehmens der Betriebssteuerung dient (Theorie der Erfolgs- ausweisbilanzierung). Entsprechend kommen der Gewinn- und Verlustrechnung bei der Bilanzaufstellung und dem Bewertungsaspekt (Bewertungslehre) die zentrale Bedeutung zu. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird über alle zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle abgerechnet, die in der Abrechnungsperiode erfolgswirksam werden. Fallen Zahlungs- und Erfolgswirkung auseinander, entstehen "schwebende Posten", die solange in der Bilanz ausgewiesen bleiben, bis sie durch die korrespondierenden Erfolgsvorgänge aufgelöst werden. Die Bilanz stellt sich demgegenüber als umfassender Posten der Rechnungsabgrenzung ("Kräftespeicher des Unternehmens") dar. Die Bewertung hat stets so zu erfolgen, dass die "absolute" Richtigkeit der Bilanzansätze gegenüber der "relativen" . Richtigkeit i. S. einer interperiodischen Vergleichbarkeit zurücktritt. Die Rechnung hat dabei den Prinzipien der Kongruenz (Summe der Periodenerfolge = Totalerfolg), der Methodenstetigkeit (prinzipielle Beibehaltung einmal vorgenommener Bilanzansätze bzw. Bewertungsverfahren), der Sicherheit der Rechnung (Bevorzugung sicherer, aber weniger exakter Verfahren) und - obwohl aus "dynamischer" Sicht nicht systemgerecht, so doch pragmatisch notwendig - der Vorsicht (Höhergewichtung der Verlustgefahr gegenüber der Gewinnchance) zu folgen. Das von Schmalenbach vertretene Erhaltungskonzept ist das der realen, durch Kaufkraftindex korrigierten Kapitalerhaltung (Erhaltung eines geldziffernmässig bestimmten Ursprungs-(Eigen-)Kapitals in Einheiten gleicher Kaufkraft). Weiterentwickelt wurde das Schmalen- bach\'sche Bilanzkonzept durch Ernst Walb (Finanzwirtschaftliche Bilanz) und Erich Kosiol (Pagatorische Bilanz). Walb geht von der grundsätzlichen Erkenntnis aus, dass sich der Unternehmensprozess auf der Grundlage eines Leistungsstroms und eines diesem gegenläufigen Zahlungsstroms abwickelt, wobei jeder Leistung eine gleichzeitige oder zukünftige Zahlung entspricht. Jeder Geschäftsvorfall löst damit eine Buchung auf einem Leistungskonto und einem Zahlungskonto aus. Die Konten der Leistungsreihe werden auf das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen, die Konten der Zahlungsreihe auf das Bilanzkonto, das im einfachsten Fall dem Kassenkonto entspricht. Bilanzposten entstehen durch Rück- bzw. Nachverrechnung (System von Stornierungen), die notwendig werden, wenn Zahlungs- und Erfolgswirksamkeit von Vorfällen in verschiedenen Perioden liegen. Auch Walb ist Vertreter einer realen, kaufkraftmässigen Kapitalerhaltung. Kosiol erweitert dieses Konzept durch Interpretation der Walb\'schen Leistungsreihe mittels Zahlungsvorgängen, so dass sich sämtliche betrieblichen Vorgänge der Systemidee des pa- gatorischen Erfolgs unterordnen lassen. Durch Ansatz des pagatorischen Wertes, der neben dem Anschaffungswert auch die aus dem Markt abgeleiteten (derivativen) "Zahlungs"- Werte umfassen kann, kommt Kosiol zum Grundsatz der nominalen Kapitalerhaltung. Ebenfalls auf dem Gedankengut der dynamischen Bilanztheorie baut Heinrich Sommerfeld seine eudynamische Bilanz auf, wobei er einen dreifachen Erhaltungsgedanken in den Mittelpunkt seiner Konzeption stellt. Danach ist erst nach der Erhaltung des Nominalkapitals und der Sachsubstanz sowie nach der Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens entsprechend der volkswirtschaftlichen Entwicklung von einem Bilanzgewinn auszugehen (qualifizierte Substanzerhaltung). Insb. die dynamische Bilanzauffassung Schmalenbachs hat die geltenden Bilanzierungsvorschriften entscheidend mitgeprägt (Bilanzierungskriterien). Überall dort, wo es um Fragen der Periodisierung von Vermögensänderungen und damit um die Zurechnung von Erfolgsbestandteilen (Aufwand, Ertrag) auf bestimmte Rechnungsperioden geht, bildet dynamisches Gedankengut die Grundlage der praktischen Rechnungslegung. Die Posten der Rechnungsabgrenzung in der Bilanz (§250 HGB) gehören ebenso hierzu wie der gesamte Komplex der Bemessung und Verteilung der Abschreibungen im  Anlage- und Umlaufvermögen (§ 253 Abs. 2, 3 HGB).                                       

Während die Statischen Bilanzauffassungen der Bilanz vorzugsweise die Ermittlung des Vermögens und der Schulden zuweisen, zielen die d. B. vor allem auf die Ermittlung eines vergleichbaren Periodenerfolgs-(= Differenz zwischen Ertrag und Aufwand der Periode) ab, während die Bilanz zu diesem Zweck lediglich als Hilfsmittel (Sammlung von Abgrenzungsposten im weiteren Sinne) dient. Neben diesem Hauptziel sollen allerdings gleichzeitig gewisse Neben aufgaben erfüllt werden, wie z. B. eine Kontrolle des Betriebsvermögens, soweit sich diese mit der Hauptaufgabe der Bilanz vereinbaren läßt und darüber hinaus allgemein die Steuerung der Unternehmung. Schöpfer der d. B. ist Schmalenbach; seine dynamische Bilanz bildet die gemeinsame Grundlage für bestimmte Weiterentwicklungen, wie der finanzwirtschaftlichen Bilanzauffassung von Walb, der pagatorischen Bilanzauffassung von Kosiol und der synthetischen Bilanz Albachs. Dynamische Bilanzauffassung von Schmalenbach ist die ursprüngliche Ausprägung der dynamischen Bilanzauffassungen. Die Bezeichnung »dynamische Bilanz« deutet auf den Zweck der Bilanz hin, den Schmalenbach in der Ermittlung eines vergleichbaren Periodengewinns (Leistungen bzw. Erträge. /. Aufwendungen) erblickt, wodurch nach seiner Auffassung die Dynamik des betrieblichen Geschehens abgebildet und eine Unternehmenssteuerung ermöglicht wird. Die d. B. hat instrumentalen Charakter; sie dient der Zusammenstellung von Abgrenzungsposten i. w. S.; Schmalenbach bezeichnet sie in dieser Perspektive als Kräftespeicher der Unternehmung. Bezogen auf die Bilanz kann die d. B. lediglich als Rudiment einer Erfolgsrechnung angesehen werden, weil der » Gewinn (Verlust) in ihr nur als und ifferenzierte Saldogröße auftritt. Der Bilanzzweck ist ausschließlich die Ermittlung des Periodengewinns; einen anderen Zweck kann und soll die Bilanz nach dieser Auffassung, auch als Nebenzweck, nicht erfüllen.

Bilanztheorie , die die Hauptaufgabe der Bilanz in der Ergebnisermittlung sieht. Die eigentliche Berechnung des Ergebnisses erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) . Die Bilanz dient dazu, die Wertbewegungen periodisch abzugrenzen. Daher werden als Aktiva die liquiden Mittel sowie alle Vermögensgegenstände, die am Bilanzstichtag noch nicht im Leistungsprozess verwertet oder abgesetzt sind, erfasst, während die Passiva das Kapital und alle noch nicht eingelösten Verpflichtungen sowie der abgelaufenen Periode zurechenbare Aufwendungen, die noch nicht zu Ausgaben geführt haben, umfasst. Die Bilanz hat also primär die Aufgabe eines Abrechnungskontos (Kräftespeichers) für schwebende Vorgänge, die bei ihrer endgültigen Realisierung ihren Niederschlag in der GuV finden. Um den Ausweis von Scheingewinnen oder -verlusten zu vermeiden, geht die dynamische Bilanztheorie grundsätzlich von der realen Kapitalerhaltungstheorie aus. Die dynamische Bilanztheorie wurde von „Eugen Schmalenbach“ entwickelt und später von „Ernst Walb“ (Finanzwirtschaftliche Bilanz) und „Erich Kosiol „(Pagatorische Bilanz) weiterentwickelt.

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