Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Euro

Der Euro als gemeinsame Währung der an der Europäischen Währungsunion beteiligten Länder stellt den Endpunkt einer dreijährigen Umstellungsphase vom 1.1.1999 bis zum 31.12.2001 dar. In allen beteiligten Ländern wurden die jeweiligen nationalen Währungen auf der Basis unwiderruflicher Euro-Umrechnungskurse auf Euro umgestellt. Damit entfallen für Unternehmen und Haushalte Umtauschgebühren und Wechselkursrisiken zwischen den beteiligten Ländern, wodurch sich verlässliche Kalkulationsgrundlagen ergeben.
1 Euro = 40,3399 Belgische Francs
= 1,95583 Deutsche Mark
= 340,750 Griechische Drachmen
= 5,94573 Finnmark
= 6,55957 Französische Francs
= 0,787564 Irische Pfund
= 1936,27 Italienische Lire
= 40,3399 Luxemburgische Francs
= 2,20371 niederländische Gulden
=13,7603 Österreichische Schilling
= 200,482 Portugiesische Escudos
= 166,386 Spanische Peseten

Am 31.12.1998 wurden zwischen dem Euro und den nationalen Währungen des Euro-Währungsraumes unwiderruflich feste Wechselkurse festgelegt. Seit dem 1.1.1999 stellen die einstmals eigenständigen nationalen Währungen rechtlich nur noch Untereinheiten des Euro dar.

Gemeinsame Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Die Voraussetzungen der Einführung des Euro sind gegeben, als am 1. Januar 1999 der Übergang zum gemeinsamen europäischen Währungsraum vollendet ist. Sämtliche Länder, die die Voraussetzungen für die sog. Dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erfüllen, werden in einem ersten Schritt die Wechselkurse ihrer Währungen zueinander unwiderruflich fixieren. Gleichzeitig wird eine unabhängige Europäische Zentralbank (EZB) installiert. Diese wird mit den nationalen Zentralbanken die Geldpolitik der Gemeinschaft definieren.

Möglicherweise werden nicht alle EU-Staaten die Reife zur Teilnahme an der Währungsunion besitzen. Diese Reife ist von der Erfüllung definierter Konvergenzkriterien (Teuerungsrate, Budgetsaldo, Schuldenquote, Zinsabstand zum Referenzwert) abhängig.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Europäische Währungseinheit, Zahlungs und Recheneinheit in der EU. Elf Länder der Europäischen Union, darunter die Bundesrepublik, führen 1999 eine gemeinsame Währung (Euro) ein. Spätestens für 2002 ist die Ausgabe der Euro-Banknoten und -Münzen und die Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel geplant. Der Euro ist ein Währungskorb. in dem jede Mitgliedswährung mit einem festen Betrag vertreten ist. Für jede Währung wird ein EuroLeitkurs festgelegt, auf dessen Basis die bilateralen Leitkurse berechnet werden.

>Europäische Union (EU)

Euro ist die Bezeichnung der neuen, einheitlichen Währung, die im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) eingeführt wurde (Maastricht Abkommen). Die Einführung der gemeinsamen Währung bildet dabei eine wichtige Strukturreform zur Vollendung des Binnenmarktes, durch die noch bestehende wirtschaftliche Schranken innerhalb der EU aufgehoben wurden. Vereinbart wurde die Einführung des Euro im Vertrag von Maastricht; die Vorstufe wurde vom EWS gebildet. Die Umstellung vom Währungssystem auf die gemeinsame Währung vollzieht sich in drei Stufen:

- Die erste Stufe der EWWU begann am 1. Juli 1990. In ihrem Verlauf haben die EU-Mitgliedstaaten ihren Kapitalverkehr liberalisiert und Anstrengungen unternommen, ihre Wirtschafts- und Währungspolitik stärker zu koordinieren.

- Die zweite Stufe der EWWU hat am 1. Januar 1994 begonnen und dauerte bis zum 31. Dezember 1998. Während dieses Zeitraums sollten sich möglichst viele Staaten »fit« für die EWWU machen. 1998 wurden die Teilnehmer der

Währungsunion bestimmt. Hierbei wurde ermittelt, welche Mitgliedstaaten der EU die Konvergenzkriterien erfüllen. Diese sind genau quantifizierte Maßgrößen, die sich auf

- Preisstabilität

- Stabilität des Zinsniveaus

- geringe Neuverschuldung des Staates

- niedrige Staatsschuld und

- Stabilität der Währung

beziehen und im Maastrichter Abkommen festgelegt sind. Zeitgleich begann der konkrete Aufbau der Europäischen Zentralbank (EZB), die über die Stabilität des Euro wachen soll. Vorarbeiten hierzu erfolgten unter Federführung des Europäischen Währungsinstituts in Frankfurt. - Mit der dritten und letzten Stufe wird die eigentliche Wirtschafts- und Währungsunion Wirklichkeit. Am 1. Januar 1999 wurde sie von den EU-Mitglied-staaten gebildet, die die Konvergenzkriterien erfüllten. Die Wechselkurse der Währungen der beteiligten Länder untereinander wurden unwiderruflich am 1. Januar 1999 festgelegt/Die Europäische Zentralbank ist seitdem für die gemeinsame Geldpolitik verantwortlich. Bei Unternehmen, Banken und dem Staat wurden zu diesem Zeitpunkt alle Maßnahmen in die Wege geleitet, die für ein reibungsloses Funktionieren aller Transaktionen in der neuen Währung notwendig waren. Die betriebliche Rechnungslegung musste ebenso geändert werden wie Gesetzestexte usw. Hierfür wurden etwa drei Jahre veranschlagt.

Spätestens bis zum Jahre 2002 ersetzt der Euro die nationalen Währungen der Teilnehmerstaaten. Zu diesem Zeitpunkt werden die nationalen Währungen auch in Euro-Noten und -Münzen umgetauscht.

Als positive Effekte einer gemeinsamen Währung für den Europäischen Binnenmarkt werden gesehen (vgl. Bodin, 1997, S. 20E):

- die Internationalisierung der Wirtschaftspolitik

- die Errichtung eines größeren Währungsraums, der das Potenzial hat, die Aufgaben einer internationalen Reservewährung zu erfüllen

- die Verminderung wirtschaftlicher Transaktionskosten, die z.B. zur Absicherung von Wähningsrisiken anfallen

- die Intensivierung des Wettbewerbs

- die positiven Auswirkungen auf das Zinsniveau in Europa

- die Vertiefung der Europäischen Integration.

Zudem führt die Eliminierung von Währungsrisiken dazu, dass eine höhere Planungssicherheit für die Unternehmen entsteht.

Für international tätige Unternehmen, die in mehreren Ländern der künftigen Währungsunion anbieten, bringt der Euro eine zunehmende Preistransparenz. Die bisher existierende Preisdifjerenzierung, d.h. das Angebot gleicher Waren zu unterschiedlichen Preisen in unterschiedlichen Währungen, die zu erheblichen Preisunterschieden zwischen den Ländern der EU führte, wird schwieriger, wenn Kunden direkt die Preise in unterschiedlichen Ländern vergleichen können, ohne zuerst Umrechnungen vornehmen zu müssen.

Vorhergehender Fachbegriff: EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) | Nächster Fachbegriff: Euro Bond



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Development Assistance Committee | Deming - kontinuierlicher Verbesserungsprozess | Rosenberg-Modell

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon