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Kreditkontrolle

(Kreditüberwachung) Feststellung, ob sich die bei der Kreditwürdigkeit ermittelten und der Kreditvergabeentscheidung zugrunde gelegten Daten zum Nachteil des Kreditgebers verändert haben. Dabei ist nur eine Orientierung an charakteristischen Tatbeständen möglich. Diese hängen im wesentlichen von der Art des Kredits und der Sicherung ab. Als Schwerpunkte der Kreditkontrolle sind anzusehen: Umstände, die zu einer ungünstigen Beurteilung des Kreditnehmers Anlaß geben; Einhaltung der Zinszahlungs- und Kredittilgungsverpflichtungen nach Beitragshöhe und Termin; Wert der dinglichen Sicherheiten; Überschreitung von Kreditlinien; Einhaltung von Vereinbarungen über die Verwendung des Kredits; Entwicklung der Erfolgs- und Liquiditätslage; andere inner- und außerbetriebliche Umstände, die auf die Kreditwürdigkeit entscheidend einwirken.
Die Ergebnisse der laufenden Kreditkontrolle sind mit denen der Kreditwürdigkeitsprüfung zu vergleichen, und bei der Feststellung von Abweichungen ist deren Größe und Ursache festzustellen. Bei bedeutenden Abweichungen sind Konsequenzen zu ziehen (z. B. zusätzliche Anforderung von Kreditsicherheiten, Kündigung des Engagements).

1. Durch eine Bank, die einen (vor allem) grösseren Kredit an ein Unternehmen vergeben hat, regelmässig vorgenommene Überprüfung dieses Kreditengagements, um rechtzeitig festzustellen, ob sich in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers keine Verschlechterungen vollzogen haben, die die Kreditbedienung und die Rückzahlung des Kredits gefährden könnten. Das Ergebnis der Überprüfungen wird in der Kreditakte festgehalten. Überprüft werden die Geschäftslage, die Schuldensituation, die Liquidität des Kreditnehmers, die Wertentwicklung der gestellten Kreditsicherheiten usw.
2. Durch die Zentralbank über ihr geldpolitisches Instrumentarium erfolgende Einflussnahme auf die Kreditvergabe der Banken.
3. Kontrolle der Kreditvergabe der Banken, die nichtmarktmässig durch die Zentralbank durch deren Geldpolitik erfolgt, sondern durch den Staat bzw. die durch ihnbeauftragte Zentralbank oder sonstige Behörden administrativ und reglementierend. Dieses Verfahren ist einemmarktwirtschaftlichen System nicht adäquat.

Kreditüberwachung

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