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Kreditwürdigkeitsprüfung

Kreditprüfung

Beurteilung der (persönlichen) Integrität und der wirtschaftlichen Lage (Bonität) eines Kreditnehmers (-s Debitor) vor der Kreditgewährung (Kredit) durch die Kreditinstitute (Bank). Prüfung der späteren Bereitschaft und Fähigkeit des Debitors zur Begleichung seiner Schuld.

Erfassung, Auswertung und Beurteilung der sich im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung ergebenden Risiken ( Kreditrisiken). Dabei werden die Verhältnisse des Antragstellers, seine Bereitschaft und Fähigkeit zur fristgerechten Erfüllung der Tilgungs- und Verzinsungsverpflichtungen überprüft und anschließend über die Kreditvergabe entschieden. Die Kreditwürdigkeitsprüfung umfaßt die Prüfung der
(1) Rechtlichen Verhältnisse des Kreditsuchenden: Prüfung von Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Güterstand und Vertretungsbefugnis des Antragstellers bei juristischen Personen;
(2) Persönlichen Vertrauenswürdigkeit: Prüfung der Zahlungs- und Geschäftsmoral, Zuverlässigkeit bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, geschäftlichen und beruflichen Qualifikationen (von besonderer Bedeutung bei nicht dinglich gesicherten Personalkrediten);
(3) Wirtschaftliche Lage und deren mögliche Entwicklung:
(a) Strukturanalyse:
? Entwicklung und gegenwärtiger Stand des Unternehmens (Gründung, Umgründung, Sitzverlegung, mögliche Veränderungen im Geschäftsgegenstand und -umfang, Geschäftsleitung);
? Rechtliche Verhältnisse (Haftungsumfang, Konzern oder konzernähnliche Bindungen, Beteiligungen an anderen Unternehmen, sonstige Vertragsbindungen);
? Wirtschaftliche und technische Grundlagen (Beschaffungs-, Fertigungs-, Forschungspotential, Marketing, Produkte, Konkurrenzanalyse, Konjunkturprognose für die relevanten Absatzmärkte, mittel- und langfristige Planung einschließlich Finanzplanung).
(b) Bilanzanalyse:
Wird heute im Regelfall computerunterstützt betrieben und ermöglicht damit relativ problemlos die Errechnung zahlreicher finanzwirtschaftlicher Kennzahlen, die dann ausgewertet werden. Sie ist auf folgende Felder in einem mehrperiodischen Branchen- und Betriebsvergleich ausgerichtet:
? Ertrag (absolute und relative Größen/Umsatzrelationen, Kapitalumschlagsgeschwindigkeit, Gewinnverwendungspolitik);
? Liquidität (i. S. der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, des Liquiditätsgrades von Vermögensteilen, Vermögensdeckung i. S. der fristenkongruenten Finanzierung, Liquiditätsbelastung durch Tilgungsleistungen),
? Finanzierung (im Hinblick auf die Haftungssubstanz und damit auf die Sicherheit, Fristigkeit der Finanzierungsmittel, Kapitalquellen, Kapitalstruktur);
? Investition (Investitions- und Abschreibungspolitik, Vermögensstruktur, Ausnutzung des eingesetzten Vermögenspotentials).
? Grundlagen sind die Bilanz, GuV, Bewegungsbilanz, Liquiditätsplanung.
Bevor ein Kreditinstitut einen Kredit vergibt, versucht es zunächst systematisch die Umstände zu erfassen, die die Wahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung beeinflussen. Diese Kreditwürdigkeitsprüfung ist nicht nur betriebswirtschaftlich sinnvoll, um die Rentabilität des Kreditinstitutes dauerhaft zu gewährleisten, sondern ist gem. § 18 KWG für Kredite ab 500.000 DM auch zwingend vorgeschrieben.

Im Privatkundengeschäft erfolgt die Kreditwürdigkeitsentscheidung i.d.R. nach einem persönlichen Gespräch aufgrund einer subjektiv-intuitiven Beurteilung des Kreditsachbearbeiters. Langjährige Beziehungen zwischen Kunden und Kreditinstitut (Hausbank) können sich dabei positiv auswirken. Zusätzlich zum persönlichen Gespräch werden häufig seitens des Kreditinstitutes Bonitäts-Checklisten verwendet, die die Datenbasis für Scoring-Verfahren liefern, mit denen standardisierte Kreditvergabeentscheidungen getroffen werden können.
Die Datenbasis im Firmenkundengeschäft ist aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften üblicherweise wesentlich besser als im Privatkundengeschäft. Aus den Jahresabschlußdaten sowie Planungsrechnungen läßt sich i.d.R. der Dateninput für standardisierte Scoring-Verfahren ermitteln. Aufgrund des üblicherweise hohen Kreditvolumens im Firmenkundengeschäft werden neben diesen Daten häufig noch Gutachten von Innungen oder Kammern über die Erfolgsaussichten des zu finanzierenden Projektes verlangt.
Größere Firmenkunden weisen häufig auch ein Rating von externen Ratingagenturen (z.B. Moody’s oder Standard&Poor’s) auf, aus dem die Bonität des Unternehmens im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung abgeleitet werden kann.

vgl. Basel-II


Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung sind die Vermögens-, die Ertrags-und die Liquiditätslage der kreditnachfragenden Unternehmung zu untersuchen, um die objektive Kreditfähigkeit und die subjektive Kreditwürdigkeit festzustellen. Darüber hinaus sind die Risiken des Kreditgebers aufgrund vorliegender Unterlagen und einzuholender Auskünfte darzustellen.

Die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers hegt vor, wenn dieser die ihm überlassenen finanziellen Mittel W der Form von Zins und Tilgungszahlungen fristgemäß an den Kreditgeber zurückzahlen kann (Bankgeschäfte). Eine Kreditwürdigkeitsprüfung (= freie Prüfung, die vertraglich vereinbart werden kann) dient als Grundlage für die Entscheidung des Kreditgebers über die Gewährung oder Belassung bereits vereinbarter Kredite. Für die Prüfung der Kreditwürdigkeit sind umfassend die Vergangenheits, Gegenwarts und Zukunftsdaten kritisch zu analysieren, um abschließend die zukünftige Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Zahlungsfälligkeit usw. abschätzen zu können. Anhand dieser Daten werden die Kredithöhe, die Verzinsung, die Rückzahlungsbeträge, die Laufzeit usw. bestimmt. Den Auftrag zur Kreditwürdigkeitsprüfung erteilt in der Regel der Kreditgeber, der sowohl Angestellte des Kreditinstituts als auch externe Prüfer mit der Prüfungsdurchführung betrauen kann. Als Prüfungsgrundlage dienen Grundsätzlich die Unterlagen, die auch dem zuständigen Kreditsachbearbeiter zur Verfügung standen, in erster Linie die letzten Jahresabschlüsse des Kreditnehmers. Die Kreditwürdigkeitsprüfung erstreckt sich auf:
1. die persönlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, z. B. Beurteilung des Management bzw. des Ge schäftsinhabers, Rechtsform der Unternehmung, Gesellschafter und deren Beteiligungen, Besichti gung der Unternehmung usw.;
2. die Vermögenslage des Kreditneh mers zum Zweck der Feststellung vorhandener Haftungssubstanz, z. B. durch Aufbereiten der Bi lanzzahlen, Auflösen stiller Rücklagen, Analyse des Kapitalaufbaus (Eigenkapital, Fremdkapital), Berechnung des Liquidationswerts, Erstellung des betriebsnotwendigen Vermögens etc.; die Rentabilität des Unternehmens zur Beurteilung der Lebensfähigkeit in der Zukunft, z. B. durch die Analyse der Vergangenheitsergebnisse, Rentabilitätsvorausschau auf der Grundlage der bereinigten Vergangenheitsergebnisse (35 Jahre), cashflowAnalysen (cashflow), Trendbeobachtungen bei den Auftragseingängen, der Beschäftigtenzahl, der Kostenstruktur etc.; Analyse der allgemeinen Konjunkturentwicklung; Rentabilitätsanalyse der beabsichtigten Investitionen, für die der Kredit beantragt worden ist, usw.; die Liquiditätslage, die Aufschluß über die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers geben soll, z. B. durch die Erstellung eines Liquiditätsstatus, eines Finanzplans (mit und ohne Berücksichtigung der Kreditaufnahme); Auskünfte von Kreditauskunfteien usw.; die sonstigen Sicherheiten, die dem Kreditgeber eine zusätzliche Garantie gewährleisten, z. B. Prüfung der Grund pfandrechte, Pfandrechte an bewegüchen Sachen, Rechten und Forderungen, Bürgschaften usw. Die Empfehlung des Prüfers über die Kreditfähigkeit, einschließlich der Höhe, der Laufzeit, der Verzinsung, der Rückzahlung des Kredits, bildet den Abschluß der Kreditwürdigkeitsprüfung. Nach Vergabe des Kredits schließt sich i. d. R. eine Kreditüberwachungsprüfung an, bei der die Verwendung des Kredits, die Einhaltung der Kreditbedingungen sowie außergewöhnliche Entwicklungen beim Kreditgeber (z. B. Veränderungen der Finanzlage) untersucht werden.

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