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Werbung, kooperative

Die kooperative Werbung oder Kollektivwerbung kann nach mehreren Kriterien gegliedert werden. Nach der Stufenzugehörigkeit der kooperierenden Unternehmen (Kooperation) kann zwischen horizontaler Kollektivwerbung und vertikaler Kollektivwerbung unterschieden werden.

Die horizontale Kollektivwerbung bezieht sich auf die Kooperation zwischen Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe (Landwirtschaft, Industrie, Handwerk, Einzelhandel, Kreditinstitute); sie wird auch als Gruppenwerbung bezeichnet. Die vertikale Kollektivwerbung ist durch eine Kooperation zwischen Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen gekennzeichnet. Ein Beispiel sind gemeinsame Werbeaktionen von Herstellern und Einzelhändlern.

Nach der Art der Bekanntgabe der Werbungtreibenden kann zwischen Gemeinschaftswerbung und Sammelwerbung unterschieden werden. Bei der Gemeinschaftswerbung bleiben die an der Werbung beteiligten Unternehmen anonym, d.h. sie werden nicht einzeln genannt. Dies ist z.B. der Fall bei der Werbung für gleichartige Produkte einer Branche (z.B. Gemeinschaftswerbung für Bier). Im Gegensatz dazu werden die Beteiligten bei der Sammelwerbung namentlich genannt. Als Beispiel kann die gemeinsame Werbung mehrerer Einzelhändler einer Stadt für einen Einkaufsbummel in der Weihnachtszeit erwähnt werden.

Neben der Gemeinschaftswerbung, bei der i.d.R. Unternehmen der gleichen Branche kooperieren (horizontale Gemein-schaftswerbung), ist die Verbundwerbung zu erwähnen. Die Verbundwerbung, auch komplementäre Werbung genannt, ist dadurch gekennzeichnet, dass Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe, jedoch unterschiedlicher Branchen werblich zusammenarbeiten. Die Verbundwerbung bezieht sich meist auf bedarfsverwandte Erzeugnisse, z.B. Brot und Bier.

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