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Charisma

(charismatische Führung): Der cha­rismatische Führer gründet seinen Herrschafts­anspruch auf seine außergewöhnliche Persön­lichkeitseigenschaften. Charismatische Führung impliziert einen uneingeschränkten Herrschafts­anspruch. Im Gegensatz zum patriarchali­schen Führer sieht sich der charismatische Führer jedoch nicht zur Fürsorge verpflichtet; er verlangt ja von den Geführten auch Opferbereitschalt. Sein Beitrag besteht darin, dass er den Geführten in Aussicht stellt, sie aus einer Notlage herauszuführen bzw. sie einem künftigen “Heils-zustand” näher zu bringen.
In ausgeprägter Form ist der charismatische Führer in erster Linie als Staatsführer sowie in religiösen Gruppen anzutreffen. Schon ange­sichts der gesetzlichen Regelungen sind einer charismatischen Führung in Wirtschaftsunter­nehmen von vornherein Grenzen gesetzt. Beson­ders in Krisensituationen sind aber auch hier Führer mit charismatischen Züge anzutreffen. Heute wird im allgemeinen die Auffassung ak­zeptiert, dass Charisma im wesentlichen durch die Attribution der Geführten generiert wird. Die Geführten bzw. die Einflußadressaten beobach­ten das Verhalten des Führers und weisen unter bestimmten Voraussetzungen Charisma zu. Die­se Zuweisung wird besonders häufig dann vorge­nommen, wenn Führer
1. prägnante Visionen entwickeln, die vom Status quo stark abweichen, ohne allerdings die Vorstellungswelt der Geführ­ten zu verlassen,
2. ein selbstaufopferndes En­gagement zeigen,
3. ihre Ideen mit hohem persönlichem Risiko verfolgen,
4. ihre Ideen er­folgreich realisieren und
5. ihre Führungsmotiva­tion klar zum Ausdruck bringen.
Die Merkmale und Wahrnehmungsprozesse, auf­grund derer Charisma attribuiert wird, sind histo­risch und kulturell beeinflußt, so dass diese Er­klärung letztlich auf die gesellschaftlichen Bedin­gungen verweist, die bestimmte Merkmale für den Attributionsprozess hervortreten lassen.
Die Theorie der charismatischen Herrschaft geht auf die Untersuchungen des deutschen Soziolo­gen Max Weber (1864-1920) zur - “bürokrati­schen Herrschaft” zurück. Ausgangspunkt für Webers Arbeiten war das rasche Anwachsen großer Organisationen und die Erklärungsbedürf­tigkeit ihres Funktionszuwachses. Der Typus der legalen Herrschaft, der Herrschaft kraft Satzung, hat in Kleingruppen noch keine Bedeutung; man kennt die wechselseitigen Handlungsgewohnhei­ten und kann über zukünftiges Handeln miteinan­der sprechen. Erst wenn diese Überschaubarkeit der Handlungssituation im Zuge des Wachstums der Unternehmung verloren geht, müssen ande­re Mechanismen für die Ordnung, die Regel­mäßigkeit und Zielgerichtetheit im Handeln aller Organisationsmitglieder herangezogen werden.
Diese Mechanismen basieren auf Herrschaft (Autorität). Herrschaft bezeichnet nach Weber “die Chance..., für spezifische (oder: für alle) Be­fehle bei einer angebbaren Gruppe von Men­schen Gehorsam zu finden.” Wenn und soweit diese Chance langfristig besteht, wäre in der “Herrschaft” eine Erklärung für die dauerhafte - Koordination individueller Handlungen durch den Befehl (als Merkmal hierarchischer Organi­sationen) gegeben. Unternehmungen können dann auch als Herrschaftsverbände verstanden werden. Stabilität entsteht erst dort, wo nicht äu­ßerliche Situationsmerkmale, sondern die Aner­kennung des herrschaftlichen Anspruchs, der Le­gitimationsglaube, den Befehlen Geltung ver­schafft.
Die Frage, worauf dieser Legitimitätsglaube ba­sieren kann, führt zur Unterscheidung verschie­dener Herrschaftsformen als Kern der Weber­schen Analyse. Neben der traditionellen Herr­schaft und der charismatischen Herrschaft ist die legale Herrschaft für die Neuzeit die wichtigste Herrschaftsform.
Bei ihr ist die - Legitimation rational, weil ihre Bindung auf gesatzter Ordnung und nicht auf gel­tender Tradition oder der “außeralltägliche(n) Hingabe an die Heldenkraft einer Person” beruht. Gehorsam gilt nicht der Person, sondern den Re­geln. Die abstrakte Regelbindung und der Glau­be an die Legitimität dieser Regeln ist das beson­dere der legalen Herrschaft, und die bürokrati­sche Herrschaft ist ihr reinster Typus.

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