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Gemeinsamer Markt im südlichen Lateinamerika

(Mercado Comtin del Cono Sur: MERCOSUR) am 29.11.1991 in Kraft getretenes Abkommen zwischen Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay zur schrittweisen Schaffung eines Gemeinsamen Marktes, Vertiefung der wirtschaftspolitischen Koordination, Angleichung von Rechtsvorschriften mit Auswirkung auf den innergemeinschaftlichen Handel sowie zum Schutz der Umwelt. Kernelement ist eine weitreichende handelspolitische Liberalisierung. Bis zum 31.12.1994 wurden die Zölle stufenweise zwischen den beteiligten Ländern abgebaut (mit Ausnahme einer Reihe von Waren) und zum 1.1.1995 ein gemeinsamer Zolltarif eingeführt (noch unterschiedliche Tarife für Drittländer für eine Anzahl von Waren). Die Europäische Union und der MERCOSUR haben am 15.12.1995 in Madrid ein Abkommen mit dem Ziel einer interregionalen Assoziation abgeschlossen. Das Abkommen bezieht politische, wirtschaftliche, wissenschaftlich-technologische und kulturelle Aspekte mit ein und berücksichtigt eine engere institutionelle Zusammenarbeit zwischen beiden Integrationsräumen.

Mercado Comün del Sur (MERCOSUR) wurde 1991 mit dem Vertrag von Asuncion, Paraguay, etabliert und trat 1995 in Kraft. Ziele sind eine Zollunion bis zum Jahr 2000, ein gemeinsames liberales Außenzollsystem, die Harmonisierung der wirtschaftsrelevanten Gesetzgebung der vier Vertragsstaaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay sowie die Koordinierung der Außenwirtschaftspolitik. Chile (1996) und Bolivien (1997) sind der Vereinigung als assoziierte Mitglieder beigetreten; Ecuador, Kolumbien, Peru sowie Venezuela streben die Mitgliedschaft an, und auch Mexiko hat Interesse signalisiert.
Der Rat des Gemeinsamen Marktes ist Entscheidungsorgan der Vereinigung. Er setzt sich zum einen aus den halbjährlich tagenden Außen- und Wirtschaftsministern der Mitgliedstaaten zusammen und zum anderen aus den Staatschefs, die jährlich eine Gipfelkonferenz abhalten. Exekutivorgane sind die Gruppe des Gemeinsamen Marktes, die Handelskommission und das Sekretariat mit Sitz in Montevideo, Uruguay. Zudem existiert ein Schiedsgericht mit Sitz in Asuncion, Paraguay. Probleme ergeben sich für den Gemeinsamen Markt im Süden Lateinamerikas aus den unterschiedlich entwickelten Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten. Mit dem Andenpakt wird über die Errichtung einer Freihandelszone bis zum Jahr 2005 verhandelt. Mit der Europäischen Union (EU) ist 1995 ein Rahmenabkommen über den interregionalen Freihandel geschlossen worden.

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