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Institutionenökonomie

untersucht die   Organisation und den Wandel von Institutionen. Ihre Theorien werden nach deskrip­tiv ausgerichteter Alter Institutionenökonomie und modellanalytisch-erklärend ausgerichteter Neuer Institutionenökonomie unterschieden. Beide Theorieklassen gehen im Unterschied zum neoklassischen Ansatz von der Annahme begrenzter Rationalität aus. Um diese zu handhaben, werden Institutionen benötigt. Siehe auch   Organisation, Grundlagen und   Organisationstheorien, jeweils mit Literaturangaben.

Die moderne Institutionenökonomik umfasst vier Gruppen von Spezialgebieten der ökonomischen Analyse von Institutionen: die Neue politische Ökonomik (Public Choice), die Neue Institutionenökonomik, die Ökonomische Analyse des Rechts und die Neue österreichische Schule (vgl. Richter, 1994, S. 3).

Die elemtaren konstitutionellen Regeln eines Staates bzw. einer Gesellschaft werden auf das Prinzip der Unverletzlichkeit individueller Verfügungsrechte gegründet. Demzufolge sind eine Rechtsordnung sowie ein Mechanismus zur Durchsetzung der Rechte zu implementieren. Inhalte der entsprechenden Regelungen sind (vgl. Richter/ Furubotn, 1999, S. 13):

- die Verfügungsrechte (»Property Rights«) der Einzelnen gemäß den allgemeinen Grundsätzen des Privateigentums

- die einverständliche Übertragung dieser Rechte gemäß des Grundsatzes der Vertragsfreiheit und

- die Haftung des Einzelnen auf Grund vertraglicher Verpflichtungen oder rechtswidriger Handlungen.

Im Mittelpunkt des betriebswirtschaftlichen Interesses steht die Neue Institutionenökonomik, deren zentrales Thema die Analyse der Verfügungsrechte ist unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ihre Nutzung, Übertragung und Sicherung Kosten - Transaktionskosten - verursachen. Der ökonomische Ansatz der Verfügungsrechte (Property-Rights-Ansatz) besagt, dass ökonomische Entscheidungen bezüglich der Allokation und Nutzung von Ressourcen auf prognostizicrbarc Weise durch die Ausgestaltung der Regeln und Normen (Handlungsrechte) beeinflusst werden (vgl. Güm-bel/Woratschek, 1995, Sp. 1010).

Neben den Transaktionskosten und den Verfügungsrechten spielt das Denken in Verträgen sowohl im rechtlichen als auch im nicht-rechtlichen Sinne eine wichtige Rolle in der modernen Institutionenökonomik. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Rechtsfigur der Vertretung von Interesse, die sich als Heuristik auch auf Fälle anwenden lässt, in denen keine Vertretung und kein Vertrag im juristischen Sinne vorliegen. Die ökonomische Theorie der Vertretung beschreibt das Verhältnis (die Kooperation) zwischen zwei Individuen, dem Prinzipal (Vertretener) und dem Agent (Stellvertreter) (Principal-Agent-The-orie), mit folgenden Annahmen: Aus einer Anzahl von alternativen Handlungsmöglichkeiten wählt der Agent eine aus, die sowohl seine eigene Wohlfahrt als auch die seines Prinzipals beeinflusst. Der Prinzipal kann nur das Resultat der Aktionen des Agenten, nicht aber die Aktionen selbst, beobachten. Das Resultat kommt jedoch nicht alleine auf Grund der Handlungen des Agenten, sondern auch auf Grund der von diesem nicht zu steuernden (zufälligen) Umwelteinflüsse zu Stande.

Der Prinzipal kann deshalb nicht vom Resultat auf die ihm unbekannten Aktionen des Agenten schließen. Er muss vielmehr unter bestimmten Annahmen über die Präferenzen des Agenten und die Verteilungsfunktion der Umwelteinflüsse ein Erfolgshonorar für seinen Stellvertreter bestimmen, das diesem eine Handlungsmöglichkeit wählen lässt, welche für beide Individuen nutzenmaximierend ist (vgl. Richter, 1994, S. 17). Die Informationssuche zur Ermittlung dieses nutzenmaximie-renden Anreizes für den Agenten, Kontrollkosten sowie Verpflichtungskosten des Agenten auf Grund freiwilliger Bindungen und Garantieleistungen stellen Transaktionskosten, so genannte »Agency-Kosten«, dar (vgl. Gümbel/Woratschek, 1995, Sp. 1013).

Versuche, theoretische Erkenntnisse aus der Institutionenökonomik auf die Absatzwirtschaft anzuwenden, werden erst in neuerer Zeit unternommen. Probleme bereitet insbesondere die mangelnde Opera-tionalisierbarkeit der Transaktionskosten. »Trotzdem kann die Institutionenökonomik hilfreich sein, Verhaltensunsicherheiten zu typologisieren (Typologisienmg), deren Auswirkungen zu strukturieren und geeignete Kooperationsdesigns auszuwählen« (Gümbel/Woratschek, 1995, Sp. 1017).

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