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freiwillige Kette

Form des Zusammenschlusses auf der Handelsstufe zwischen Groß- und Einzelhandelsbetrieben auf Initiative des Großhandels, um daraus Kooperationsvorteile zu nutzen. Diese liegen beim Einzelhandel vor allem in der Kostendegression großer Lose durch Zentraleinkauf und im Erfahrungsaustausch untereinander, beim Großhandel in der engeren Einbindung der Händler für dauerhafte Geschäftsbeziehungen.

(freiwillige Gruppe, Handelskette) Form der Kooperation, bei der sich Gross- und Einzelhandelsbetriebe meist aus einer Branche zur gemeinsamen Durchführung unternehmerischer Aufgaben, vorwiegend unter einheitlichem Organisationszeichen, zusammenschliessen.

ist die  vertikale Kooperation einer  Grosshandlung mit ausgewählten Einzelhändlern (Anschluss­kunden) und gleichzeitig die  horizontale Kooperation solcher Grosshändler, um das Absatzgebiet der freiwilligen Kette um den regionalen Bereich einer  Grosshandlung auszudehnen.

„Form der vertikalen Kooperation, bei der sich Groß- und Einzelhandelsunter- nchmen meist gleichartiger Branchen zur gemeinsamen Durchführung unterneh­merischer Aufgaben vorwiegend unter einheitlichem Organisationszeichen zusam­menschließen.“ (Ausschuß für Begriffsdefi­nitionen aus der Handels- und Absatzwirt- schaft, 1982, S. 22). Im Vergleich zu den Einkaufsgemein­schaften wird die freiwillige Kette von zwei Handelsstufen getragen. Die Initiative geht dabei im wesentlichen vom Großhandel aus. Die an die freiwillige Kette angeschlossenen Unternehmen bleiben selbständig. Ist nur ein Großhändler vorhanden, spricht man meist von freiwilligen Gruppen, sind mehrere Großhändler und ihre Einzelhändler ange­schlossen, von freiwilligen Ketten. Oft haben sich nationale und internationale Zentralen entwickelt, deren Aufgaben heute jedoch teilweise wieder auf Regionen zurückgeghe- dertsind. Die Großhändler bzw. die Zentrale der frei­willigen Kette übernehmen neben der Auf­tragsabwicklung beim Einkauf weitere Akti­vitäten für die angeschlossenen Einzelhan­delsbetriebe. Die freiwilligen Ketten sind häufig bereits in der Aufbauphase eher ab­satzorientiert als primär einkaufsorientiert. Sie umfassen vielfach ein umfassendes Dienstleistungssystem für die Einzelhan­delskunden und können heute eher als Voll- Service-Ketten bezeichnet werden. Zu die­sen Tätigkeiten gehören z.B. Beratungsange­bote, Buchführung und Datenverarbeitung. Die Selektion der Einzelhandelsunterneh­men erfolgt durch mehr oder minder strenge Aufnahmebedingungen, so z. B. Mindestge- schäftsflächen, Mindestsortimente oder Mindestumsätze. Bei freiwilligen Ketten gilt das Prinzip des Gebietsschutzes. Heute bestehen kaum noch Unterschiede zwischen Einkaufsgemeinschaften und frei­willigen Ketten. Beide Typen von Ver­bundgruppen sind im Vergleich zum Franchising Systeme, die einem ständigen Anpassungs- und Wandlungsprozeß unter­liegen, weil die angeschlossenen Großhänd­ler sich unterschiedlich entwickeln und die Konzepte der Systemzentrale nur bedingt anerkennen. Freiwillige Ketten in der Bundesrepublik Deutschland sind z.B. S&T (Selex/Tania) und Spar.       

Literatur:  Ausschuß für Begriffsdefinitionen aus der Handels- und Absatzwirtschaft (Hrsg.), Kata­log E - Begriffsdefinitionen aus der Handels- und Absatzwirtschaft, 3. Aufl., Köln 1982. Tietz, B., Der Handelsbetrieb, München 1985.

Freiwillige Ketten sind ein freiwilliger vertraglicher Zusammenschluß mehrerer Großhändler mit einer Vielzahl von Einzelhändlern der gleichen Branche (SPAR, VIVO). Die Kettenmitglieder sind freiwillige Gruppen, die aus einem Großhändler und den von diesem belieferten Einzelhändlern bestehen.

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