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Future

Die Kontraktform Future ist ursprünglich mit der Gründung des Chicago Board of Trade (CBoT) 1848 entstanden. Diese Börse erlaubte es Farmern, ihre noch nicht geernteten, landwirtschaftlichen Produkte zu einem vorher vereinbarten Preis zu verkaufen. Rechtlich gesehen ist ein Future eine für beide Kontraktparteien verbindliche Vereinbarung, eine bestimmte Menge eines Objektes (Underlying) an einem späteren Fälligkeitstag zu einem bei Vertragsabschluß festgelegten Preis zu liefern oder abzunehmen.

Futures werden aufgrund ihrer standardisierten Vertragskonditionen an Börsen gehandelt. Sie sind im Gegensatz zu Forwards nicht mit einem Erfüllungsrisiko verbunden, da zwischen die Vertragsparteien eine Clearing-Stelle geschaltet wird, welche die Einhaltung des Kontraktes garantiert. Die Erfüllung der Kontrakte erfolgt in der Regel nicht durch Lieferung und Abnahme des Basiswerts, sondern durch Abschluß eines Gegengeschäfts vor Fälligkeit (Glattstellung).

Standardisierte Terminkontrakte mit eindeutig festgelegten Eigenschaften.

Standardisierte, an Börsen gehandelte unbedingte Termingeschäfte.

Unterschieden werden Financial Futures, denen Finanzgeschäfte zugrunde liegen, und Commodity Futures, denen Warengeschäfte zugrunde liegen.

Im Rahmen eines Futureskontrakts verpflichtet sich die eine Vertragspartei eine definierte Menge einer ?Ware? (Rohstoff oder Finanztitel) einer festgelegten Qualität zu einem festgesetzten Preis an einem bestimmten Ort zu liefern. Die andere Vertragspartei verpflichtet sich zur Abnahme. Dem Kontraktgegenstand entsprechend, spricht man von Financial Futures (Finanzterminkontrakte) und die Commodity Futures (Warenterminkontrakte). Finanz- und Warenterminkontrakte werden an eigens dafür eingerichteten Terminbörsen (z. B. Deutsche Terminbörse) gehandelt. Die physische Abnahme aus dem Kontrakt ist heute oftmals nicht mehr notwendig, da im Rahmen des Cash Settlement lediglich Ausgleichszahlungen erfolgen.

Terminkontrakt bei dem sich eine Vertragspartei verpflichtet, eine bestimmte Menge einer "Ware" (Rohstoff oder Finanztitel) mit festgelegter Qualität zu einem bestimmten Preis an einen bestimmten Ort zu liefern. Die andere Vertragspartei verpflichtet sich zur Abnahme. Je nach Natur der "Ware" spricht man von Financial Futures (Finanzterminkontrakte) oder Commodity Futures (Warenterminkontrakte). Diese werden an eigens geschaffenen Terminbörsen gehandelt. Da oftmals lediglich Ausgleichszahlungen erfolgen, ist die physische Abnahme heute meist hinfällig.

Begr. f. einen standardisierten Vertrag (Kontrakt) am Terminmarkt. F. sind börsenmäßig handelbare Finanztitel. Sie zählen zu den unbedingten Termingeschäften. Dabei verpflichtet sich die eine Partei, den Basiswert (ein bestimmtes Finanzinstrument oder eine bestimmte Ware) zu einem im Voraus vereinbarten Preis und festgelegten zukünftigen Zeitpunkt zu kaufen (Long-Position) bzw. zu verkaufen (Short-Position). Die Gegenpartei verpflichtet sich umgekehrt zur Lieferung bzw. Übernahme des Basiswertes oder, wenn vorgesehen, zum Barausgleich. Besonders verbreitet sind F. auf Aktien, Rentenpapiere, Zinsen, Devisen, Rohstoffe; es gibt auch F. auf Gruppen von Wertpapieren, die in einem Index (z. B. Aktienindex DAX oder Major Market Index) zusammengefasst sind. Vgl. Option.

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