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Inventurdifferenz

(engl. inventory difference) Als Inventurdifferenz bezeichnet man die mengen und/oder wertmäßige Abweichung des Ergebnisses einer körperlichen Bestandsaufnahme von den Ergebnissen einer Bestandsfortschreibung der Buchführung. Die Buchführung erfasst im Zeitablauf ausgehend von einem Istbestand laut Inventur die Bestandsveränderungen nach externen und internen Belegen. Später stellt eine erneute Inventur die tatsächlich vorhandenen Mengen und Werte dem Ergebnis der Buchführung aus einem vorläufigen, noch nicht endgültigen Kontenabschluss gegenüber. Zwischen Buchführungs und Inventurergebnis treten häufig Abweichungen auf. Ursache hierfür sind zunächst Mengendifferenzen. Am Beispiel des Kassenkontos in einem Handelsbetrieb erläutert, führt die Aufrechnung aller gebuchten Vorgänge häufig nicht zu dem tatsächlich vorhandenen Geldbestand, der durch tägliche Bestandsaufnahme ermittelt wird. Falsches Herausgeben beim Abrechnen von Kundeneinkäufen oder auch strafbares Entnehmen von Geldbeträgen (ohne Buchung) durch Mitarbeiter verursachen Kassendifferenzen (sog. Manko). Auch Material und Warenbestände zeigen regelmäßig Abweichungen zwischen dem buchmäßigen Endbestand und dem tatsächlichen Bestand. Natürliche Vorgänge (Eintrocknen, Verderben) und strafbare Tatbestände (Diebstahl, Unterschlagung) führen zu Mengenabweichungen, die sich über den Bewertungsvorgang in Abweichungen zwischen 4 Buchwert und Istwert niederschlagen. In einer engen Begriffsinterpretation zählen nur diese Mengenabweichungen zu den Inventurdifferenzen. Neben Mengenabweichungen entstehen Wertabweichungen aus bilanzpolitisch gewollten oder gesetzlich erzwungenen Wertansätzen. So sind nach den r Bewertungsvorschriften abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens um .4 Abschreibungen im Wert zu vermindern. Gegenstände des + Umlaufvermögens sind ggf. mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, als er sich aus dem Belegmaterial als Grundlage der Buchführung ergeben hat ( Niederstwertprinzip). In einer weiten Begriffsinterpretation zählen auch diese Wertdifferenzen zu den Inventurdifferenzen. Am Periodenende erfolgt in der Buchführung vor dem endgültigen Kontenabschluss über Abstimmungsbuchungen eine Anpassung der Buchwerte an das Inventurergebnis. Die Inventurdifferenzen werden auf dem der Güterart entsprechenden Aufwandskonto (z. B. Materialaufwand) erfasst. Damit steht für eine neue Buchungsperiode wieder der mengenmäßig real vorhandene Anfangsbestand mit dem ihm zugewiesenen Wertansatz zur Bestandsfortschreihung nach Belegen bereit.

Ladendiebstahl

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