Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Konjunkturrat

im Stabilitätsgesetz (§18) vorgesehene Institution zur Abstimmung der stabilitätspolitischen Aktionen von Bund und Ländern. Da die antizyklische Stabilitätspolitik nach Möglichkeit eine zentrale Willensbildung voraussetzt, Bund und Länder in ihrer Haushaltsführung auf Grund des Föderativprinzips aber selbständig und voneinander unabhängig sind (Art. 109 GG), müssen die einnahmepolitischen - einschl. der kreditär finanzierten - und ausgabepolitischen Entscheidungen von Bund und Ländern aufeinander abgestimmt werden. Durch gegenseitige Information und Abstimmung soll dann eine der Erreichung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dienliche Haushaltspolitik betrieben werden (kooperativer Föderalismus). Ausser dem Bundesminister für Wirtschaft, der auch den Vorsitz führt, gehören dem Konjunkturrat als Pflichtmitglieder der Bundesminister der Finanzen und je ein Vertreter der elf Länder (einschl. Berlins) sowie vier Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände an. Damit sind die letzteren nur unzureichend in die gesamtwirtschaftliche Willensbildung eingebunden. Zwar sollen die Länder auf deren Haushaltswirtschaft in stabilitätspolitischem Sinne einwirken (§17 StG), doch hat der Gesetzgeber dies nicht präzisiert. Die Bundesbank ist fakultatives Mitglied, ohne Antrags-, jedoch mit Anhörungsrecht. Der Konjunkturrat tritt "in regelmässigen Abständen" zusammen und berät alle zur Erreichung der stabilitätspolitischen Ziele notwendigen Massnahmen. Er ist insb. bei Einstellung bzw. Entnahme von Mitteln in die bzw. aus der (obligatorischen) Konjunktur- ausgleichsrücklage (§ 15 StG) und bei Beschlüssen über die Kreditplafondierung (§§19,20 StG) zu hören. Zum eigentlichen Konjunkturrat als Plenarversammlung ist ein "Konjunkturrat für Kreditfragen" hinzugetreten, der sich mit dem jeweils angemeldeten vierteljährlichen Kreditbedarf und der Planung der Kreditaufnahme im Hinblick auf die aktuelle Kapitalmarktentwicklung befasst. Die Kooperation mit dem Finanzplanungsrat ist gewährleistet (mittelfristige Finanzplanung). Seitdem die Mittelverwendung und die Kreditaufnahme der Gebietskörperschaften nicht mehr nach Stabili- täts-, sondern nach Konsolidierungsgesichtspunkten getroffen werden, ist die stabilitätspolitische Funktion des Konjunkturrates stark eingeschränkt. Er dient heute in erster Linie als Gremium zum Austausch von Informationen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die jeweilige Wirtschaftspolitik. Im Zuge der Vorbereitung der Wirtschaftsund Währungsunion in Europa wird die wirtschaftspolitische Abstimmung von der nationalen auf die internationale Ebene verlagert. Neben der Zentralisierung der Geldpolitik wird eine engere finanzpolitische Koordination in den einschlägigen Koordinierungseinrichtungen der Gemeinschaft angestrebt ( Verstetigungspolitik).          Literatur: Stern, KJHansmeyer, K.-H., in: Stern, KJ Münch, P./Hansmeyer, K.-H., Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, Kommentar, 2.Aufl., Stuttgart u.a. 1972, Erläuterungen zum § 18 (Konjunkturrat), S. 318 ff.

Beim Konjunkturrat handelt es sich um ein beratendes Gremium der öffentlichen Hand gemäß dem Stabilitätsgesetz aus dem Jahre 1967. Ihm gehören die Bundesminister für Finanzen und Wirtschaft, jeweils ein Vertreter jedes Bundeslandes und vier Vertreter der Gemeinden und der Gemeindeverbände an. Zu den Aufgaben des Konjunkturrates gehört vor allen Dingen die Abstimmung der Finanz- und Wirtschaftspolitik des Bundes und der Gebietskörperschaften, insbesondere der Haushaltswirtschaft der öffentlichen Hand.

Vorhergehender Fachbegriff: Konjunkturprognose | Nächster Fachbegriff: Konjunkturrat für die öffentliche Hand



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Planungsmodelle | Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft | Verrechnungssätze für innerbetriebliche Leistungen

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon