Start Wirtschaftslexikon | Überblick | Themen | Definition | Kategorien | Fachbegriff.
 
Wirtschaftslexikon  
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   #   

 

Lead-Manager

 
   
Bezeichnung für die Bank(en) an der Spitze eines Kredit- oder Anleihekonsortiums. Er (sie) ist (sind) für die Zusammensetzung des Konsortiums, Fragen der Konditionen- und Vertragsgestaltung, Vertragsdokumentation etc. zuständig.

Konsortialbanken

Bezeichnung für die führende Bank innerhalb eines Konsortiums, das Anleihen am Euromarkt emittiert oder Konsortialkredite {Roll-Over-Kredit) aufnimmt. Die Aufgaben des Lead Managers umfassen die Syndizierung, Vertragsdokumentation und Anfertigung von Prospekten sowie die Börsenzulassung von Anleihen. Der Lead Manager übt innerhalb des Konsortiums eine koordinierende Funktion aus, die bei besonders großen Kreditvolumina auf Joint- oder Co-Lead Managers gesplittet wird.



Bezeichnung für die Bank(en) an der Spitze eines Kredit- oder Anleihekonsortiums. Er (sie) ist (sind) für die Zusammensetzung des Konsortiums, Fragen der Konditionen- und Vertragsgestaltung, Vertragsdokumentation etc. zuständig.

Konsortialbanken

Bezeichnung für die führende Bank innerhalb eines Konsortiums, das Anleihen am Euromarkt emittiert oder Konsortialkredite {Roll-Over-Kredit) aufnimmt. Die Aufgaben des Lead Managers umfassen die Syndizierung, Vertragsdokumentation und Anfertigung von Prospekten sowie die Börsenzulassung von Anleihen. Der Lead Manager übt innerhalb des Konsortiums eine koordinierende Funktion aus, die bei besonders großen Kreditvolumina auf Joint- oder Co-Lead Managers gesplittet wird.

 

 

 

 

 
   

 

 
<< vorhergehender Fachausdruck
 
nächster Fachausdruck >>
Lead-Country-Konzept
 
Lead-User
 
   

 

Weitere Begriffe : Sensorischer Input | Normative Ökonomik | Konversion
 
Wirtschaftslexikon |  Autor werden |  Einem Freund empfehlen |  Links |  Presse |  Neuigkeiten |  Impressum |  Über uns
Copyright © 2013 wirtschaftslexikon24.com.
All rights reserved.  Nutzungsbestimmungen  |  Datenschutzbestimmungen  |  Kontakt zu uns