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SEDAS

[s.a. Artikelnummerierung; Scan-ning] Im Jahre 1977 erschien die erste von der CCG entwickelte nationale Norm für den elektronischen Datenaustausch, die »Standardregelungen Einheitlicher Datenaustauschsysteme« (SEDAS) für den Rechnungsdatenaustausch zwischen Handel und Industrie der Konsumgüterwirtschaft. 1983 wurde SEDAS um zwei weitere Funktionalitäten erweitert: den SEDAS-Bestelldaten-austausch und die Marktdatenkommunikation (UADAKOM). Noch unter dem SE-DAS-Dach wurden 1984 die »SEDAS-Infor-mationssätze« (SINFOS) für den Artikelstammdatenaustausch entwickelt.

Die zunehmende Globalisierung der Geschäftstätigkeit macht jedoch eine Standardisierung der Kommunikation auf internationaler Ebene unabdingbar. Mit EDIFACT (Electronic Data Interchange for Administration and Transport) wurde hierfür in den letzten Jahren ein entsprechender internationaler Standard entwickelt. So wird in der Konsumgüterwirtschaft SEDAS zunehmend durch das EDIFACT-Subset EANCOM (EDI) ersetzt.

Auch heute hat der SEDAS-Rechnungs-verkehr noch immer seine Bedeutung, wenngleich mit abnehmender Tendenz. In 1997 arbeiteten immerhin noch knapp 500 Unternehmen mit den SEDAS-Datensatz-strukturen.

Von der CCG wurden Umstellungsund Anpassungshilfen entwickelt, die es ermöglichen, vom etablierten SEDAS-For-mat in das EANCOM-Format (und umgekehrt) zu konvertieren. Ein festes, allgemein gültiges Umstellungsdatum für die Migration von SEDAS auf EANCOM existiert jedoch nicht. Diese Umstellung wird sich letztlich, durch den Markt beeinflusst, schrittweise vollziehen.

Abk. für Standardregelungen für ein einheitliches Datenträgeraustauschsystem. Beim Datenträgeraustausch erstellt der sendende Computer einen —Datenträger (Magnetband, Diskette o. ä.) oder übermittelt eine Information im Wege der Datenfernübertragung (DFÜ). Dieser Datenträger oder die mittels DFÜ gesendete Information wird unmittelbar in einen anderen, den empfangenden Computer eingegeben. Für eine Bearbeitung dieser Information, z.B. eine Rechnungskontrolle oder Auftragsbearbeitung, ist keine erneute Erfassung der Daten erforderlich, wenn sich die beteiligten Unternehmen, die einen solchen Datenträgeraustausch vereinbaren, auf bestimmte Grundregeln einigen. Derartige Regeln wurden für die Konsumgüterwirtschaft von der Centrale für Coorganisation — Gesellschaft zur Rationalisierung des Informationsaustausches zwischen Handel und Industrie (CCG) entwickelt, die sog. SEDAS. Sie betreffen u. a. den Erstellungsrhythmus, die Sortierung der Daten, die Wahl und Spezifikation der Datenträger, die Schlüsselgrössen, die Datensicherung sowie die Massnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit.                     Literatur: Centrale für Coorganisation — CCG (Hrsg.), SEDAS — Standardregelungen für den Rechnungsverkehr, Köln 1982.

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