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Sicherheitsbestand

auch eiserner Bestand, Mindestbestand oder Reservebestand, Begriff der Materialwirtschaft. Er bezeichnet die Menge einer Materialart, die aus Sicherheitsgründen immer auf Lager sein soll. Infolge der Unsicherheit, mit der die Schätzung des zukünftigen Bedarfs und die Planungen der Beschaffungszeit meist behaftet sind, ist ein derartiger eiserner Bestand notwendig. Höhere Bedarfs- oder geringere Liefermengen, frühere Bedarfsoder spätere Liefertermine usw. können also durch den Sicherheitsbestand ausgeglichen und dadurch evtl. auftretende Fehlmengenkosten verhindert werden.

Bestandsart

Mindestbestand

(A)  (in der   Materialwirtschaft), Bestand, unter welchen der Lagerbestand planerisch nie fallen sollte. Er dient zum Auffangen von mengenmässigen und terminlichen Schwankungen der Lagerzugänge und -abgänge. (B)   (in der Lagerwirtschaft), Puffer bei Zulieferschwierigkeiten, Ausfällen oder unsicherer Planung, der nicht verplant wird. Siehe auch   Lagereinrichtungen,  Lagerorganisation,   Lagerlogistik,   La­gerbestandsführung und  Lagerhaltungspolitik.

Siehe Bestellpunkt

ist eine Bestandsreserve, die für den Fall vorgehalten wird, dass Versorgungsstörun­gen und/oder unerwartete Nachfrageschü­be während der Wiederbeschaffungsphase die Lieferfähigkeit des Lagers gefährden (Vorratspolitik). Determinanten des Sicherheitsbestands sind: Dauer und Zuverlässigkeit der für Ver­anlassung und Durchführung einer plan­mäßigen Vorratsergänzung erforder­lichen Wiederbeschaffungszeit Variabilität des Nachfrage Zuverlässigkeit der Nachfrageprognose Maßeinheit und Höhe des geforderten Servicegrads Länge des Bestellzyklus (Servicegrad, Bestelldoktrin) Häufige Ursachen überhöhter Sicherheits­bestände sind überlange und unzuverlässige Wiederbeschaffungszeiten sowie inadäquate Prognoseverfahren. Auch falsch gewählte Maßeinheiten für Servicegrade und überzo­gene Forderungen an die Lieferbereitschaft haben überhöhte Sicherheitsbestände zur Folge. Es wird nicht immer deutlich genug gesehen, dass diese Einflüsse überwiegend im betrieb­lichen Einflußbereich liegen, also intern be­hoben werden können. Dasselbe gilt für Pauschal-Vorgaben, die den Sicherheitsbestand z.B. auf „drei Monats- verbräuche“ festlegen, was im konkreten Einzelfall ebensogut zuwenig wie zuviel sein kann. Wo der Sicherheitsbestand körperlich nicht unterscheidbarer Bestandteil des stationären Vorrats (Vorratspolitik) eines Guts ist, kann er nicht gemessen, mithin nicht unmit­telbar kontrolliert werden, wie das folgende Beispiel zeigt (ß-Servicegrad bei (s,x)-Ver- fahren): Sei S die Nachfrage während einer Wiederbeschaffungsphase mit Wahrschein­lichkeitsdichte f
(5), und sei TFM(x) die tole­rierbare Fehlmenge pro Zyklus. Dann muss der Bestellpunkt (s) so bestimmt werden, dass die erwartete Fehlmenge b(s,x) gerade gleich TFM(x)ist: Für den erwarteten Lagerendbestand unmit­telbar vor Eintreffen der neuen Bestellmenge p-ilr wobei E((S) den erwarteten Bedarf während der Wiederbeschaffungszeit angibt. Der ge­plante Sicherheitsbestand beläuft sich hier auf Der Ist-Sicherheitsbestand kann somit nur rechnerisch ermittelt werden, entweder durch Fortschreibung der Ist- Lagerendbestände und der nicht i. e. S. be­obachtbaren Ist-Fehlmengen, was aller­dings eine Messung des tatsächlichen Bedarfs (x + 8) voraussetzt oder durch Fortschreibung der Ist-Nach­frage während der Wiederbeschaffungs- phase. In beiden Fällen muss berücksichtigt werden, dass die beteiligten Größen Erwartungswerte sind, von denen man nur mittelfristig stabiles Verhalten und damit auch nur statistische Aussagefähigkeit erwarten darf. Einen indi­rekten Anhaltspunkt liefert der aus Ist-Liefe- rungsfähigkeiten, Ist-Fehlmengen bzw. Ist- Lieferverzögerungen abgeleitete Ist-Service- grad. Wo dieser dauerhaft zu hoch liegt, kann auf Mängel in der Bestimmung des Sicher­heitsbestands geschlossen werden. K. Z.

Literatur:  Tempelmeier, H., Quantitative Marke­ting-Logistik, Berlin u. a. 1983.

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