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Umweltgebühren und -beiträge

Mit ihnen werden insb. die umweltrelevanten Ver- bzw. Entsorgungsaufgaben finanziert, die vornehmlich von kommunalen Unternehmen bzw. Zweckverbänden oder von mit der Ver- bzw. Entsorgungsaufgabe beauftragten privatwirtschaftlich organisierten. Unternehmen durchgeführt werden. Es handelt sich dabei vor allen Dingen um die Entwässerung und die nachfolgende Abwasserbehandlung, die Abfallbeseitigung, die aus Sammlung, Transport und Behandlung von Abfall besteht, sowie um die Wasserversorgung. In diesen Bereichen werden die öffentliche Hand und die von ihr beauftragten Institutionen zumeist dadurch tätig, dass sie mit dem Bau, der Installation und dem Betrieb von Ver- und Entsorgungseinrichtungen eine Vorleistung erbringen. Die entstandenen Aufwendungen werden in Form von Beiträgen an die Benutzer der (öffentlichen) Ver- und Entsorgungseinrichtungen weitergegeben, bzw. es werden Gebühren erhoben. Diese werden so kalkuliert, dass nicht nur die laufenden Betriebskosten, sondern auch die Kapitalkosten in Gestalt von tatsächlichen oder kalkulatorischen Zinsen und von Abschreibungen auf diese Anlage eingehen. Der Vorteil einer solchen staatlichen Betätigung bzw. der Betätigung von durch Gebietskörperschaften beauftragten privaten Institutionen oder öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden auf dem Ver- und Entsorgungssektor liegt darin, dass es insgesamt innerhalb einer Kommune häufig viel kostengünstiger ist, wenn z. B. Abwasser abgeleitet, gesammelt und zentral in einer Kläranlage behandelt wird, als wenn etwa jedes einzelne Unternehmen und jeder einzelne Hauhalt eine eigene Kläranlage betreiben müsste. Ausserdem wird durch eine zentrale Erfassung und Klärung des Abwassers eher eine ordnungsgemässe Abwasserveseingung °ei wesenuicn nieurigeren Kosten pro Einheit Abwasser sichergestellt. Von daher sind solche direkten staatlichen Umweltschutzmassnahmen auch ein Beitrag für einen ökonomischen Umweltschutz, denn sie verhindern, dass unnötig hohe volkswirtschaftliche Mittel für den Umweltschutz gebunden werden. Ziel der kommunalen Gebühren- und Beitragspolitik im Bereich der umweltbezogenen Ver- und Entsorgung muss es deshalb sein, zumindest diejenigen Verund Entsorgten, die eine Möglichkeit haben, auf die Menge und Schädlichkeit der bezogenen Versorgungsleistungen bzw. abgegebenen Emissionen Einfluss zu nehmen, mit möglichst verursachergerechten Gebühren und Beiträgen zu belasten, um sie zu relativ kostengünstigen Einspar- oder Vorreinigungsmassnahmen zu veranlassen. Soweit die Gebühren nicht verursachergerecht umgelegt werden, treten alle Nachteile auf, die mit der Anwendung des Gemeinlastprinzips verbunden sind: In diesen Fällen ist der Anreiz zu gering, abfall-, wasser- und abwassersparend zu produzieren. Durch die Abwälzung entstehender Ver- und Entsorgungskosten auf die Allgemeinheit oder auf die an die Entwässerung angeschlossenen Haushalte innerhalb einer Gemeinde sind die Produktionskosten der Unternehmen zu gering. Die abwasserintensiv produzierten Güter sind dadurch zu billig, insb. im Vergleich zu weniger abwasserintensiv produzierten Gütern. Aus diesen Gründen werden die abwasserintensiv produzierten Güter in zu starkem Umfang nachgefragt und verkauft.       Literatur: Fischer, H. P., Die Finanzierung des Umweltschutzes im Rahmen einer rationellen Umweltpolitik, Frankfurt a.M. 1978. Wicke, L., Umweltökonomie, 4. Aufl., München 1993.

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