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Verrechnungspreis

Der Verrechnungspreis ist der vom Unternehmen für interne Verrechnungszwecke festgelegte Wert (Geldbetrag) für Sachgüter und Leistungen.

Verrechnungspreise werden im Wege der Kalkulation ermittelt und sind Wertansätze für innerbetriebliche Leistungen. Insbesondere bei organisatorisch getrennten Unternehmensbereichen, die für ihre Kosten (Cost Center) und evtl. den für das Unternehmen erbrachten Renditeanteil (Profit Center) verantwortlich sind. In Unternehmen, deren Kostenrechnung als Plankostenrechnung ausgestaltet ist, erfolgt die Bewertung der künftigen Materialverbrauchsmengen in der Regel zu festen internen Verrechnungspreisen.

ist ein Kostenwert, mit dem der mengenmäßige Verzehr in der Kostenrechnung über einen längeren Zeitraum hinweg bewertet wird. Der Verrechnungspreis ist nicht zukunftsorientiert (vgl. Planverrechnungspreis), sondern gegenwartsbezogen, was nicht ausschließt, daß er wertmäßig mit dem Planverrechnungspreis identisch sein kann. Der Unterschied zum Planverrechnungspreis wird jedoch dadurch deutlich, daß der Verrechnungspreis die Wertkomponente der Ist- und Normalkosten darstellt, der Planverrechnungspreis jedoch als Wertkomponente der Plankosten aufzufassen ist.

Als Verrechnungspreis für Sachgüter kommen entweder der Verbrauchsoder Einstandspreis in Frage; für Arbeitsleistungen die Bruttobeträge pro Zeiteinheit einschließlich der damit verbundenen Sozialkosten. Mit der Anwendung eines Verrechnungspreises sollen die außerbetrieblichen Preiseinflüsse auf die Kostenrechnung ausgeschaltet werden.

Verrechnungspreise sind Preise, mit denen die Leistungen innerhalb einer Unternehmung festgesetzt werden. Die Ermittlung und Festsetzung von Verrechnungspreisen ist immer dann notwendig, wenn z.B. eine Abteilung einer Unternehmung für eine andere Abteilung der Unternehmung Leistungen erbringt oder eine Unternehmung an eine andere Unternehmung innerhalb eines Unternehmungszusammenschlusses Leistungen abgibt bzw. annimmt. Für die Ermittlung von Verrechnungspreisen werden vergleichbare Marktpreise herangezogen. Sind diese nicht vorhanden, werden die durch die Leistung verursachten Kosten, gegebenenfalls zuzüglich eines kalkulatorischen Gewinnzuschlages, zugrundegelegt.

1. Vor allem als Verrechnungszins. Innerbetrieblich zugeordneter Wert oder Preis, der zur Bewertung und Verrechnung bankinterner Leistungsübertragungen dient. Verrechnungspreise dienen der Buchhaltungs- und Kalkulationsvereinfachung, haben Kontroll- und Erfolgsermittlungsfunktion, dienen insb. aber der Lenkung oder Steuerung in dezentral organisierten Unternehmen wie Banken. Ferner haben sie Motivationsfunktion. Die Festsetzung von Verrechnungspreisen im Rahmen einer Profitcentersteuerung kann erfolgen als Markt-, kostenorientierte Verrechnungs-, Knappheits-, Verhandlungspreise. Bei Verrechnungspreisen mit Steuerungsfunktion kommen in Frage: kosten-, nutzen- und/ oder marktorientierte Verrechnungspreise. 2. In der Bankplankostenrechnung Durchschnittspreis für eine Einheit eines Kostenträgers.

Der Begriff des Verrechnungspreises sollte im Sinn einer klaren Abgrenzung sehr restriktiv gehandhabt werden. Verrechnungspreise ermöglichen die Abrechnung des Leistungsaustauschs zwischen verflochtenen Gesellschaften oder Geschäftssparten. Werden Leistungen zwischen Kostenstellen ausgetauscht, spricht man von innerbetrieblicher Leistungsverrechnung.

Im Bereich der Konzernkostenrechnung ergibt sich speziell das Problem, daß die jeweils eine Ware/Dienstleistung beziehende Konzerngesellschaft den Einstandspreis von der Schwester-Konzerngesellschaft übernimmt im Sinn des Materialeinsatzes. Bei der liefernden Konzerngesellschaft gibt es aber eine Kostenschichtung und auch einen kalkulierten Gewinn, der dem Empfänger nicht einsehbar ist. Im Sinn der Konzerntransparenz müßte der Zentralbereich Konzerncontroller für die Kostenartenzerlegungsmöglichkeit in den Kalkulationen sorgen, so daß konsolidierte Materialeinsätze, Lohneinsätze usw. sichtbar sind.

Verrechnungspreise (auch Planpreise) ergeben sich im Gegensatz zu Marktpreisen nicht aufgrund von Angebot und Nachfrage, sie werden viel mehr intern von der Unternehmensleitung zur Erreichung bestimmter Ziele festgelegt. Dabei bestimmt der Rechnungszweck die anzusetzende Höhe der Verrechnungspreise.

(1) Besteht der Rechnungszweck ausschließlich in der Ausschaltung von Preisschwankungen auf den Beschaffungsmärkten, so ist der während des Jahres erwartete durchschnittliche Einstandspreis anzusetzen.

(2) Besteht der Rechnungszweck ausschließlich in der rechnerisch korrekten Erledigung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, so sind z. B. die bei Anwendung des Gleichungsverfahrens sich ergebenden Plankostensätze für die innerbetrieblichen Leistungen zu verwenden.

(3) Dominiert die Lenkungsfunktion als Rechnungszweck, so sind Marktpreise als Verrechnungspreise zu wählen.


Im praktischen Fall sind meist mehrere Rechnungszwecke nebeneinander zu beachten. Man orientiert sich bei der Festlegung von Verrechnungspreisen an folgenden Regeln:

* Planpreise oder Verrechnungspreise sollen wenigstens ein Jahr lang fest sein; das schließt aber kurzfristige Anpassungen der Verrechnungspreise in Sonderfällen nicht aus.

* Verrechnungspreise sollen realitätsnah sein, d. h. in etwa den Marktpreisen entsprechen, um innerbetriebliche Unwirtschaftlichkeiten aufzudecken.

* Verrechnungspreise sollen auch Zukunftserwartungen berücksichtigen.

sind Preise, die eine Unternehmung für sich selbst ermittelt, um damit Lieferungen und Leistungen zu bewerten, die sich Unternehmensteile gegenseitig erbringen (divisionale Organisation). In der Kostenrechnung erfüllen sie in der sogenannten Plankostenrechnung den Zweck der einheitlichen, von Marktpreisschwankungen unabhängigen Berücksichtigung

Verrechnungspreise (auch: Transferpreise) sind Wertansätze, die in einem Unternehmen zur Bewertung der von internen Abrechnungseinheiten (Kostenstellen, Abteilungen, Vor und Endprodukte etc.) verbrauchten Gütermengen festgelegt werden. Der Zweck der Bewertung bestimmt die Höhe des Verrechnungspreise Die wichtigsten Zwecke der Verrechnungspreise -Bildung sind:
1. Abgrenzung von Preisschwankungen in der Kostenrechnung. Durchden Ansatz fester Verrechnungspreise können Preisschwankungen neutralisiert werden. Dies ist v. a. bei der Kontrolle derWirtschaftlichkeit von Kostenstellenvon Bedeutung, da so Kostenabweichungen, die auf Schwankungen vonMarktpreisen oder Kostenabweichungen anderer, innerbetrieblicheLeistungen bereitstellender Stellenberuhen, von Beschäftigungsabweichungen und den besonders interessierenden Verbrauchsabweichungenabgegrenzt werden können.
2. Bestimmung des in extern orientierten Informationsrechnungenauszuweisenden Erfolgs. Hier sindv. a. zwei Aspekte zu beachten: ImRahmen der Grund sätze ordnungsgemäßer Buchführung und (bei AG) des strengen Niederstwertprinzips können Annahmen über die Verbrauchsreihenfolge bestimmter Güterdes Vorratsvermögens getroffen wer-: den (Lifo, Hifo, Fifo etc.), die u. U. unterschiedliche Bewertungen der verbrauchten Vorräte bewirken. Bei Anwendung von Lifo und steigenden Vorratspreisen werden den abgesetzten Produkten über hohe Verrechnungspreise hohe Kosten zugerechnet, die den ausgewiesenen Gewinn mindern. In Konzernen besteht zusätzlich das Problem der Bewertung konzerninterner Lieferungen und Leistungen. Hohe Verrechnungspreise erhöhen den Gewinn des liefernden Unternehmens und umgekehrt. Bei grenzüberschreitenden konzerninternen Transaktionen hat der Verrechnungspreise damit Einfluß auf die Höhe der in den einzelnen Ländern ausgewiesenen Gewinne, auf die Höhe der Steuereinnahmen der verschiedenen Länder und bei unterschiedlichen Steuertarifen auch auf die Höhe der Besteuerung des Konzerngewinns. Soweit möglich orientiert man sich bei der Kontrolle dieser Verrechnungspreise an Marktpreisen vergleichbarer Güter.
Bestimmung von Bereichserfolgen für interne Planungen. Bei nicht nur mit externen Märkten in Austausch stehenden Unternehmensbereichen ermöglicht der Ansatz von Verrechnungspreise für intern bezogene oder gelieferte Güter den Ausweis von Bereichserfolgen. Abgesehen von den unter » Pretiale Lenkung näher behandelten Aspekten dezentraler Entscheidungen können verursachungsgerecht ermittelte Bereichserfolge Grundlage zentraler Entscheidungen (z. B. Stillegung des Bereichs) sein.

Siehe auch: Transferpreise

Konzernverrechnungspreise, Zwischenerfolgseliminierung

(Transferpreise, Lenkpreise; allgemeine Charakterisierung) sind Werte, die in einem Unternehmen für Leistungen angesetzt werden, die zwischen organisatorischen Bereichen (Divisionen, Sparten) ausge­tauscht werden. Häufig handelt es sich bei den organisatorischen Bereichen um relativ selbstständig handelnde Einheiten. Wichtige Funktionen von Verrechnungspreisen sind die Erfolgsermittlung und die Koordination: Die Divisionen sollen einerseits ihren Anteil am Gesamterfolg des Unternehmens er­kennen und andererseits sollen die Aktivitäten der Divisionen aufeinander abgestimmt werden. Verrechnungspreise können auf Basis von Marktpreisen gebildet werden, wenn es für die Leistung ei­nen Markt gibt und die Divisionen beide einen Marktzugang haben. Sie erfüllen dann die beiden Funk­tionen Erfolgsermittlung und Koordination. Liegen die Voraussetzungen für Marktpreise nicht vor, dann werden in den Unternehmen Verrechnungspreise auf Basis von Kosten gebildet. Theoretisch gibt es zwar die Möglichkeit, Verrechnungspreise auf Basis von Grenzkosten zu bilden, die Unternehmen machen jedoch von dieser Variante kaum Gebrauch. Meistens werden Verrechnungspreise auf Basis von Vollkosten gebildet. Es ist jedoch auch möglich, dass Verrechnungspreise auf Grund von Verhandlungen festgelegt werden, häufig werden solche Verhandlungen auf der Basis von Marktpreisen bzw. Kosten geführt. Siehe auch   Erfolgscontrolling (mit Literaturangaben),   Profit Center (mit Literaturangaben),   Verrechnungspreise,   Verrechnungspreise, duale,   Verrechnungspreise, internationale,   Verrechnungspreise, kostenorientierte,   Verrechnungspreise, marktorientierte,   Verrechnungspreise, verhandlungsorientierte.

Preiskalkulation,  Vertriebsgesellschaft

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