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Aussenhandelspolitik

Summe aller staatlichen Maßnahmen, die die Bedingungen, unter denen Außenhandel betrieben wird, betreffen.außenwirtschaftliches Gleichgewicht eines der vier Hauptziele des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes. Es ist dann erreicht, wenn
1. die Leistungsbilanz ausgeglichen ist oder
2. der Saldo der Devisenbilanz gleich Null ist. Zahlungsbilanz

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Teil der Außen- und der Wirtschaftspolitik eines Staates zur Wahrung der eigenen ökonomischen Interessen.

umfasst als Teil der Aussenwirtschaftspolitik die Gesamtheit aller ordnungspolitischen Leitbilder, Bestrebungen und Massnahmen zur Gestaltung, Erhaltung oder Veränderung der Weltwirtschaftsordnung (internationale Ordnungspolitik) sowie aller prozesspolitischen Massnahmen zur Beeinflussung des internationalen Handelsverkehrs im Rahmen einer bestehenden Welthandelsordnung (internationale Prozesspolitik). Sowohl in ihrer historischen Entwicklung als auch in ihren aktuellen Gestaltungsproblemen wird die Aussenhandelspolitik durch den Widerstreit von Freihandel und Protektionismus beherrscht. Eine am Freihandelsideal orientierte Aussenhandelspolitik bedeutet in ihrer reinen Form die vollständige Abwesenheit prozesspolitischer staatlicher Eingriffe, durch die internationale Handelsströme zugunsten binnenwirtschaftlicher Zielsetzungen verzerrt werden (Zollpolitik, Zoll Wirkungen, nicht-tarifäre Handelshemmnisse). In ihrer nach dem 2. Weltkrieg wiederbelebten pragmatischen Ausprägung erstrebt sie den Abbau staatlicher Regulierung internationaler Handelsbeziehungen (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen, Kennedy-Runde, Tokio-Runde, Uruguay-Runde). Im Gegensatz hierzu umfasst Protektionismus die Gesamtheit prozesspolitischer Eingriffe in den Aussenhandel, die zum Ausbau staatlicher Regulierung der Export-Import- Beziehungen und wegen ihrer handelshemmenden Auswirkungen zur Beeinträchtigung der internationalen Arbeitsteilung führen. Einen dritten Weg zwischen Protektionismus und Freihandel bieten Integrationsabkommen in Form der Freihandelszone oder Zollunion, die zwischen den Unterzeichnerstaaten einen Freihandelsraum schaffen, ohne dass die Mitgliedsländer den Protektionismus gegenüber Drittländern aufgeben oder reduzieren müssen. Derartige aussenhandelspolitische Arrangements können deshalb nicht ohne weiteres als Freihandelspolitik klassifiziert werden, weil sie eine diskriminierende Zollpolitik enthalten, die gegen die Meistbegünstigungsklausel verstösst. Die Aussenhandelspolitik der Staatshan- delsländer (Osthandel) gegenüber marktwirtschaftlich ausgerichteten Industriestaaten ist eher am Leitbild der Autarkie orientiert, so dass die internationale Arbeitsteilung beider Ländergruppen bis heute relativ gering geblieben ist. In der Aussenhandelspolitik der Entwicklungsländer spielt Protektionismus als entwicklungspolitische Strategie (Erziehungszoll) nach wie vor eine bedeutsame Rolle. Die Aussenhandelspolitik marktwirtschaftlicher Industrieländer lässt sich für die 50er und 60er Jahre dieses Jahrhunderts als Freihandelspolitik einstufen. In der durch beschleunigten weltwirtschaftlichen Strukturwandel, zunehmende Wachstumsschwäche und wachsende Beschäftigungsprobleme bestimmten Phase der 70er und 80er Jahre setzte sich auch hier ein Umschwung zum Neoprotektionismus durch.           Literatur: Berg, H., Aussenwirtschaftspolitik, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, Bd. 2, 5. Aufl., München 1992, S. 459 ff. Bhagwati, ]. N., The World Trading System at Risk, New York 1991. Cline, W. R., Trade Policy in the 1980s, Institute for Internationals Economics, Washington 1983. Glismann, H. H. u.a., Weltwirtschaftslehre, Bd. 1: Aussenhandels- und Währungspolitik, 3. Aufl., Göttingen 1986. Grö- ner, H./Schüller, A. (Hrsg.), Internationale Wirtschaftsordnung, Stuttgart 1978. Senti, R., GATT als System der Welthandelsordnung, Zürich 1986.

Sie umfasst als Teil der Außenwirtschaftspolitik alle Maßnahmen zur Gestaltung der Welthandelsordnung und des Prozesses der internationalen Handelsbeziehungen (innerhalb einer bestehenden Welthandelsordnung). Die A. stand in der Vergangenheit und steht auch noch in der Gegenwart im Spannungsfeld der beiden Gegenpole Freihandel und Protektionismus. Die am individualistisch-klassischen Freihandelsideal ausgerichtete A. fordert die vollständige Abwesenheit staatlicher außenhandelspolitischer Maßnahmen, durch die internationale Handelsströme zu Gunsten binnenwirtschaftlicher Zielsetzungen verzerrt werden (könnten); wie z. B. durch zollpolitische Maßnahmen und nicht tarifäre Handelshemmnisse. In ihrem Sinne kam es auch in der zweiten Hälfte des 20. Jhdt. zum Abbau staatlicher Regulierungen der internationalen Handelsbeziehungen; s. Kennedy-Runde, Tokio-Runde, Uruguay-Runde. Die im Zeichen des Protektionismus stehende A. sieht im Hinblick auf die Erreichung bzw. Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Volkswirtschaft bewusst den Einsatz staatlicher Maßnahmen zur Regulierung der ExportImport-Beziehungen vor (wie Exportförderung und Importbeschränkung). Vgl. a. Welthandelsorganisation.

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