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Betriebliche Sozialpolitik

Die betriebliche Sozialpolitik ist Bestandteil der betrieblichen Personalpolitik und damit wiederum Bestandteil der Unternehmungspolitik. Die betriebliche Sozialpolitik dient als Gestaltungsinstrument der Erfüllung der Unternehmungsziele. Deshalb ist der Begriff der betrieblichen Soziapolitik nach Joachim Hentze nicht unproblematisch, da häufig nicht primär eine soziale Maßnahme verfolgt wird, sondern personalwirtschaftliche Zielsetzungen, wie Motivation zur Leistungssteigerung, Verminderung der Fluktuation, Verbesserung des Betriebsklimas, Argumentation bei der Personalbeschaffung, sowie finanzwirtschaftliche Zielsetzungen, wie Verbesserung der Finanzierung, Stärkung der Kapitalkraft, Erhöhung der Liquidität, Erreichung von Steuervorteilen, insbesondere durch die betriebliche Altersversorgung, die betriebliche Erfolgsbeteiligung, die betriebliche Vermögensbildung und die betriebliche Aus- und Weiterbildung, angestrebt werden. Daß sowohl personalwirtschaftliche als auch finanzwirtschaftliche Zielsetzungen bei der Einführung betrieblicher Sozialleistungen vefolgt werden, wird zunehmend in der Literatur und in der Praxis anerkannt. Diese Offenheit bei der Würdigung der Motive ist aus wissenschaftlicher Sicht zu begrüßen, zeigt sie doch, daß nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Unternehmungen von der betrieblichen Sozialpolitik profitieren. Das verbessert letztlich auch das Betriebsklima und macht die Arbeitnehmer zu Partnern der Unternehmung im Sinne der Anreiz-Beitrags-Theorie.

In der Literatur und Praxis wird der Begriff betriebliche Sozialpolitik in einem weiteren und in einem engeren Sinne verstanden. Man kann nach Karl Hax betriebliche Sozialpolitik in einem weiteren Sinne als die Gesamtheit aller Maßnahmen verstehen, die darauf gerichtet ist, die Lage der Arbeitnehmer über die Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgeltes hinaus zu verbessern. Sie umfaßt alle Vorteile materieller und ideeller Art, die dem Arbeitnehmer innerhalb und außerhalb des Betriebes gewährt werden.

Diese betriebliche Sozialpolitik umschließt neben der Gewährung von betrieblichen Sozialleistungen, wie insbesondere die Durchführung der betrieblichen Erfolgsbeteiligung, die Förderung der betrieblichen Vermögensbildung, die soziale Gestaltung der Arbeitsbedingungen und die freie Entfaltung der Persönlichkeit am Arbeitsplatz. Sie entspricht dem, was Götz Briefs bereits 1930 als "soziale Be triebspolitik" gefordert hat, welche auf der Erkenntnis beruht, daß das Menschlich-Gesellschaftliche nicht dem Technisch-Wirtschaftlichen unterworfen werden darf. In diesem Sinne sieht auch Oswald von Nell-Breuning in der "sozialen Betriebspolitik" einen Wesenszug der gesamten betrieblichen Führung und unterscheidet davon die betriebliche Sozialpolitik im engeren Sinne als die Gesamtheit spezifischer Maßnahmen der Betriebe mit dem Ziel, Notlagen oder Mißständen abzuhelfen.

Unter betrieblicher Sozialpolitik im engeren Sinne wird lediglich die Gestaltung der betrieblichen Sozialleistungen verstanden, die den Arbeitnehmern zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährt werden. Ein großer Teil der vom Betrieb aufgewerteten Sozialleistungen ergibt sich aber bereits aus gesetzlichen Vorschriften und tarifvertraglichen Regelungen. Der Gestaltung durch den Betrieb unterliegen somit nur die darüber hinaus gehenden freiwilligen zusätzlichen Leistungen. Nur diese freiwilligen Sozialleistungen können Instrumente einer betrieblichen Sozialpolitik sein. Um die Gestaltung der betrieblichen Sozialleistungen von der betrieblichen Sozialpolitik im weiteren Sinne abzugrenzen, verwenden Dudo von Eckardstein und Franz Schnellinger den Ausdruck Sozialleistungspolitik.

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