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Exportleasing

Siehe auch: Leasing

Art des Leasing: 1. besteht die Möglichkeit, dass die inländische Leasinggesellschaft selbst als Leasinggeber auftritt, d.h. Crossborderleasing betreibt.
2. ist auch für die inländische Leasinggesellschaft die Prüfung der Kreditwürdigkeit des ausländischen (potenziellen) Leasingnehmers problematisch, von dieser einekooperierende Leasinggesellschaft im Land des Importeurs in die Abwicklung eingeschaltet werden. Diesenimmt eine Kreditwürdigkeitsprüfung vor Ort vor undfungiert im Fall positiven Ergebnisses als Leasinggeber.
3. kommen Auslandstochtergesellschaften für die Abwicklung in Frage.

siehe   Leasing.

(Cross-Border-Leasing) Form der Exportfinanzierung, wobei ein oder mehrere inländische Investoren (Leasinggeber, z. B. Leasing-Gesellschaften, Banken, Großunternehmen) bei einem inländischen Produzenten einen Leasinggegenstand genau nach Wunsch des ausländischen Nutzers (Leasingnehmer) bestellen, kaufen und an den Leasingnehmer vermieten. Cross-Border-Leasing findet sich vor allem bei hochwertigen Exportgütern (z. B. Flugzeuge, Kraftwerke, Anlagen).
Der ausländische Leasingnehmer genießt vor allem folgende Vorteile:
? Durch Cross-Border-Leasing ist die volle Finanzierung der Anschaffungskosten gewährleistet, ohne entsprechende Liquidität bereitstellen zu müssen.
? Der Leasingnehmer kann eine langfristige Nutzung zu flexiblen Zahlungsbedingungen sicherstellen (z. B. Kopplung der Leasingrate an erzielte Erträge).
? Cross-Border-Leasinggeschäfte sind für den Leasingnehmer in vielen Ländern bilanzneutral. Je nach den nationalen steuerrechtlichen Grundsätzen kann die Aktivierung des Leasinggegenstandes sowohl beim Leasinggeber als auch beim Leasingnehmer vorgenommen werden (Doppelaktivierungs- oder ?Double Dip?-Leasing).
? Da der inländische Leasinggeber durch die Verrechnung der Abschreibung und der Finanzierungskosten seine Steuerlast verringert, können diese Einsparungen voll oder teilweise durch geringere Leasingraten an ausländische Leasingnehmer weitergegeben werden.

S. Leasing im Außenhandel.

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