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Exportfinanzierung

Außenhandelsfinanzierung

Darunter versteht man alle Finanzierungsmaßnahmen, die von einem Exporteur zu treffen sind, um die Produktion der Exportgüter vorab zu ermöglichen oder die Risiken im Auslandsgeschäft zu verringern bzw. auszuschalten. Hierzu gehören die Beschaffung von Fremdkapital über Anzahlungen oder Bankkredite sowie alle weiteren Maßnahmen und Zahlungsbedingungen, die im Export üblich sind: Kasse gegen Dokumente (Verladedokumente werden vom Exporteur bei seiner Bank mit Inkassoauftrag eingereicht und zur Bank des Importeurs weitergereicht. Gegen Zahlung erhält der Importeur die Dokumente und damit die Ware), weitere Konstruktionen sind Akkreditiv, AkA-Kredite, Akzept-Kredit, Aval-Kredit, Factoring im Export, Forfaitierung, GEFI-Kredite, HERMES-Kreditversicherung, Kurssicherungs-Geschäft (Devisenterminhandel), Rembourskredit und Treuarbeit AG.

[s.a. Außenhandelsfinanzierung] Die Exportfinanzierung umfasst sowohl die Finanzierung der Herstellung bzw. des Einkaufs der zu exportierenden Ware als auch die Finanzierung der Transportdauer und des Zahlungsziels. Zugleich umfasst sie die Finanzierung weiterer Kosten, die sich aus dem Exportgeschäft ergeben, so Lagerung und Versicherung der Exportware. Neben den Funktionen der Finanzierung und Risikoabsicherung kommt der Exportfinanzierung im Sinne der vertraglich ausgehandelten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen eine entscheidende akquisitorische Wirkung zu (Internationales Marketing).

Die Exportfinanzierung ist von der Importjinanzierung insofern abzugrenzen, dass die Darstellung häufig nur eine Umkehrung der Sichtweise der Beteiligten erfordert. Dies gilt für die Zahlungsbedingungen ebenso wie für die meisten (Re-)Fi-nanzierungs- und Sicherungsmstrumente. Export- und Importfinanzierung können begrifflich der Außenhandelsfinanzierung untergeordnet werden (vgl. Häberle, 1998, S. 1). Insofern finden viele Finanzierungsinstrumente bzw. -möglichkeiten je nach Sichtweise sowohl im Rahmen der Exportais auch der Importfinanzierung ihren Einsatz.

Zu unterscheiden ist zwischen einer kurzfristigen und einer mittel- und. langfristigen Exportfinanzierung. Zu den Instrumenten der kurzfristigen Exportfinanzierung zählen u.a. (vgl. Jahrmann, 1998, S. 405ff.; Schroth, 2001, S. 85f.):

- Vorauszahlungen (Zahlungsbedingungen)

- Bankkredite (Zessionskredit)

- Bankgarantien

- Weehselkredite

- Diskontkredite

- Akzeptkredite

- Lombardkredite

- (kurzfristige) Eurokredite

- Akkreditive (Dokumentenakkreditive)

- Ankauf und Bevorschussung beim Dokumenteninkasso

- Factoring

- Devisentermingeschäfte (Swap-Geschäfie).

Als Instrumente der mittel- und langfristigen Exportfinanzierung sind insbesondere

hervorzuheben (vgl. Jahrmann, 1998, S. 449ff.; Schroth, 2001, S. 85f.):

- (mittel- und langfristige) Eurokredite

- Lieferantenkredite

- Forjaitierung

- Kredite von Spezialinstituten wie der Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die verschiedenen Formen der mittel- und langfristigen Exportfinanzierung finden vor allem beim Export von Investitionsgütern Anwendung.

Auch: Ausfuhrfinanzierung.
Sammelbezeichnung für die zahlreichen Verfahren und Instrumente der Finanzierung von Aussenhandelsgeschäften aller Art. Ggs.: Importfinanzierung.

Aussenhandelsfinanzierung

siehe   Aussenhandelsfinanzierung (Internationale Zahlungs-, Sicherungs- und Finanzierungsinstru­mente), mit Literaturangaben.

Vorfinanzierung von Exportgeschäften durch Kreditinstitute. Exportkredite werden von den Hausbanken der Exporteure oder von Spezialkreditinstituten übernommen. Absicherungen etwaiger vorhandener Länderrisiken (politische Risiken) übernimmt die Hermes-Kreditversicherungs AG.
Siehe auch: Hermes-Kreditversicherung

S. Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

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