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Wechselkredit

Der Wechselkredit tritt als Diskontkredit in Form der Geldleihe und als Akzeptkredit in Form der Kreditleihe auf.

Mit Wechselkredit bezeichnet man die Kreditarten, die sich auf die Ziehung eines » Wechsels gründen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Bank liquide Mittel zur Verfügung stellt (Diskontkredit) oder sich der Kreditnehmer der Bonität der Bank bedient (Akzeptkredit). Eine selten gebrauchte Form des Wechselkredit ist der Wechsellombardkredit, bei dem gegen Verpfändung von Wechseln ein Lombardkredit oder Kontokorrentkredit (unechter Lombardkredit) gewährt wird. Während der Diskontkredit im Inlands und Auslandsgeschäft große Bedeutung hat, wird der Akzeptkredit hauptsächlich im Zusammenhang mit Außenhandelsgeschäften gewährt.

Der Wechsel ist ein Wertpapier, durch dessen Vorlage der in ihm verbriefte Anspruch geltend gemacht werden kann (gezogener Wechsel). Er ist auf Dritte übertragbar. Als Finanzierungsinstrument hat der Wechsel eine Doppelfunktion (vgl. Häberle, 1998, S. 629ff; Perridon/Steiner, 1999, S. 416ff.):

- Er dient einerseits dem Käufer als Ft-nanzierungsinstrument, in dem der Bezogene erst bei Fälligkeit des Wechsels die Wechselsumme zahlen muss (Zahlungsaufschub). In diesem Fall handelt es sich um einen Liejerantenhxdit, bei dem die Forderung wechselrecht-lich abgesichert ist. So finanziert beispielsweise im Außenhandel der Exporteur die Kreditlaufzeit selbst und präsentiert den Wechsel bei Fälligkeit dem Importeur zur Zahlung (Wechselkredit).

- Andererseits dient der Wechsel als Re-finanzierungsinstrument. Der Verkäufer kann einen akzeptierten Wechsel zur Refinanzierung der Wechselforderung bei einem Kreditinstitut unter bestimmten Bedingungen einreichen. Dieses Institut kann wiederum den diskontierten Wechsel (in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank) zum Rediskont einreichen (Wechseldiskontkredit).

Im Exportgeschäft hat der so genannte Solarwechsel als Finanzierungsinstrument Bedeutung. Gegenüber dem gezogenen Wechsel ist der Solarwechsel (Eigenwechsel) ein Zahlungsversprechen des Schuldners als Aussteller. Er kann bei der Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) und sei sonstigen Kreditinstituten diskontiert werden, wobei der Remittent seine Haftung mit wechselrechtlicher Wirkung ausschließen kann. Insofern dient der Solarwechsel im Exportgeschäft als Forfaitierungsinstru-ment (Forfaitierung). Ein Haftungsaus-schluss ist bei einem gezogenen Wechsel nicht möglich.

1. Form des Handelskredits: Der Verkäufer einer Ware gewährt seinem Abnehmer einen Lieferantenkredit in Wechselform, indem er einen Wechsel als Wechselaussteller auf Letzteren zieht und ihn von diesem als Bezogenem unterschreiben lässt. Der Warenverkäufer kann den Wechsel im eigenen Bestand halten oder ihn zu seiner eigenen Refinanzierung an eine Bank verkaufen (diskontieren lassen). Damit wird der urspr. Wechselkredit zu einem Wechseldiskontkredit. 2. Kurzbez. f. Wechseldiskontkredit. 3. Von der Zentralbank an Banken gegebener Kredit in Form des Wechselrediskonts.

Im Zusammenhang mit Wechseln liegt im weiteren Sinne ein besonderes Kreditgeschäft vor, sofern ein Wechsel an Stelle der Zahlung übergeben wird. Dies ist dann der Fall, wenn bei einem Solawechsel der Aussteller den Wechsel an den Wechselnehmer übergibt, bei einem gezogenen Wechsel der Bezogene den Wechsel dem Aussteller aushändigt, bei einem. gezogenen Wechsel der Aussteller den Wechsel an den Wechselnehmer übergibt oder wenn ihn der Wechselnehmer weitergibt. Im engeren Sinne handelt es sich um einen Wechselkredit, wenn ein Kreditinstitut als Kreditgeber auftritt, wobei der Kredit mit Hilfe eines Wechsels zustandekommt. Wechselkredite im engeren Sinne sind der Diskontkredit, bei dem sich ein Betrieb durch den Verkauf von Wechseln an ein Kreditinstitut refinanziert, der Akzeptkredit, bei dem eine Bank einen vom Kunden auf sie gezogenen Wechsel unter der Bedingung akzeptiert, dass der Kunde den Gegenwert vor Fälligkeit des Wechsels zur Verfügung stellt, und der Wechsellombardkredit, bei dem gegen Verpfändung von Wechseln ein Lombardkredit oder Kontokorrentkredit (unechter Lombardkredit) gewährt wird.    Literatur: Vormbaum, H., Finanzierung der Betriebe, 8. Aufl., Wiesbaden 1990, S. 310 ff.  

Weblinks:

Ein Wechselkredit ist ein Akzeptkredit.
Wechselkredit und andere Kreditarten

siehe   Wechseldiskontkredit.

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