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Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV)

Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) Um die dem Staat zustehende Aufsicht über Versicherungsunternehmen durchzuführen (Versicherungsaufsicht), ist das BAV mit Sitz in Berlin errichtet worden. Die Aufgabe des BAV besteht in der Überwachung des gesamten Geschäftsbetriebes der Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland. Die Behörde achtet auf die ordnungsgemäße Durchführung des Geschäftsbetriebs in rechtlicher Hinsicht (allgemeine Rechtsaufsicht) wie auch auf die dauernde Erfüllharkeit der Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Versicherungen (Finanzaufsicht).

Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen übt die Aufsicht über die deutsche Versicherungswirtschaft aus. Rechtsgrundlage dieser Versicherungsaufsicht ist das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Das VAG formuliert als Ziele der Versicherungsaufsicht (§ 81 Abs. 1 VAG) a) die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und dabei insbesondere b) sicherzustellen, daß die künftigen Verpflichtungen des Versicherungsunternehmens jederzeit erfüllbar sind.

Das BAV übt die Aufsicht nicht allein über die Versicherungsunternehmen aus, sondern kontrolliert auch die angebotenen Produkte. Geprüft wird an Hand der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen und Berichte auch die ordnungsgemäße Geschäftsführung.

Als staatliche Aufsichtsbehörde für alle Versicherungsunternehmen erteilt das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Es überwacht ihn und trägt dafür Sorge, daß die Versicherer ihre Leistungsversprechen einhalten. Natürlich wird nicht jede Police gelesen. Wer jedoch ein Problem mit seiner Versicherung hat, kann sich beim BAV beschweren. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos, und das Amt ist aufgrund eines Gerichtsurteils verpflichtet, Statistiken über die Beschwerden zu veröffentlichen. Circa dreißigtausend Eingaben werden jährlich bearbeitet, etwa ein Drittel erfolgreich im Sinne der Versicherungsnehmer.

Auf der Homepage des BAV heißt es: »Um im besonderen sicherzustellen, daß die künftigen Verpflichtungen des Versicherungsunternehmens dauernd erfüllbar sind, muß die Aufsichtsbehörde darauf achten, daß das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb ordentlich führt, d.h. insbesondere, daß es:

für die zu erwartenden Versicherungsleistungen angemessene Prämien erhebt und ausreichende Rückstellungen bildet,

über genügend freie Finanzmittel verfügt, um auch unerwartete Verluste zu decken, und daß es sich gegen unerwartete Verluste rückversichert,

ordentlich Rechnung legt über seine Tätigkeit, d.h. daß Bilanzen und Erfolgsrechnungen nach einheitlichen Grundsätzen aufgestellt werden und die finanzielle Lage richtig dargestellt wird.« (http://www.bav-bund.de)

mit der Durchführung der dem Bund zustehenden Aufsicht über Versi cherungs Unternehmen betraute Be hörde. Sie ist durch Gesetz vom 31. 7. 51 (BAG) mit Sitz in Berlin er richtet worden. Vorgänger sind das Kaiserliche (19011918) bzw. Reichsaufsichtsamt (19191945) für Privatversicherung (ab 1943 RAA für das Versicherungswesen) und das Zo nenamt des RAA für das Versiche rungswesen (19461951). Das BAV ist eine selbständige Bundesoberbe hörde, die zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen ge hört. Das BAV beaufsichtigt alle Privatversicherungs Unternehmen (AG, WaG), soweit sie nicht von geringer Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) wirtschaftlicher Bedeutung sind und ihre jährlichen Beitragseinnahmen bestimmte Grenzen überschreiten, und öffentüchrechtliche Wettbe werbsversicherungs Unternehmen, de ren Tätigkeit nicht auf ein Bundes land beschränkt ist. Alle anderen Ver sicherungs Unternehmen werden von den Versicherungsaufsichtsbehörden der Länder beaufsichtigt. Die staatliche Aufsicht über Versicherungsun ternehmen verfolgt das Ziel, die Be lange der Versicherten zu wahren und die dauernde Erfüllbarkeit der Ver pflichtungen aus den Versicherungen sicherzustellen. Die Notwendigkeit der Versicherungsaufsicht wird damit begründet (Motive zum VAG von 1901), daß die Öffentlichkeit an einer gedeihlichen und soliden Entwicklung des Versicherungswesens ein be1 sonderes Interesse habe und deshalbfür den Staat die Pflicht zur besonde ren Fürsorge bestehe. Maßgebendhierfür sei einerseits die große wirtschaftliche, soziale und ethische Bedeutung des Versicherungswesens. Anderseits bestehe bei Mißbrauch desVersicherungswesens die Gefahrschwerster Schädigung des Volkswohls. Diese hege deshalb so nahe, weil der einzelne ohne Hilfe von anderer Seite i. d. Regel nicht imstande sö, sich ein zuverlässiges Urteil über das Versicherungs Unternehmen zubilden, dem er sich anvertraue. DieVersicherungsaufsicht ist in Deutsch und materielle Staatsaufsicht. Sie ist umfassend und schließt die Überwachung des gesamten Geschäftsbetrie

Frühere Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen. In der BaFin aufgegangen.

(BAV)


Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen
mit Sitz in Ber­lin zur Aufsicht über die privaten und ihnen gleichgestellten
öffentlich-rechtlichen Versi­cherungsunternehmen in der Bundesrepublik
Deutschland. Ziel der staatlichen Versiche­rungsaufsicht ist es, die dauernde
Erfüllbar­keit der von den Versicherungsnehmern abge­schlossenen
Versicherungsverträge sicherzu­stellen und die Belange der Versicherten zu
wahren. Nur aufsichtsbehördlich zugelasse­nen Unternehmen ist das
Versicherungsge­schäft gestattet, es sei denn, die Unternehmen betreiben
ausschließlich die Rückversiche­rung.


Der Behörde obliegen die Zulassung und laufende Überwachung der
betreffenden Un­ternehmen. Im Mittelpunkt stehen rechtliche, finanzielle und
versicherungstechnische Fra­gestellungen. Das Amt verfügt über weitrei­chende
Genehmigungs- und Prüfungsrechte und kann eine Vielzahl von
Maßnahmen, bis hin zur Untersagung des Geschäftsbetriebes, anordnen. Ihm
obliegt es auch, Beschwerden der Versicherungsnehmer zu untersuchen und Mißständen abzuhelfen.


Die Behörde wurde 1901 durch Reichsge­setz als Kaiserliches
Aufsichtsamt für Privat­versicherung gegründet und durch das Gesetz über die
Beaufsichtigung von Versicherungs­unternehmen vom 31.7. 1951 neu errichtet. Die
Behörde hat ihren Sitz in Berlin. Sie wird von einem Präsidenten geleitet, der
auf Vor­schlag der Bundesregierung vom Bundespräsi­denten ernannt wird. Die
Ausgaben des Am­tes werden zu 90% auf die beaufischtigten Unternehmen umgelegt;
der Rest entfällt auf den Bundeshaushalt.




mit Sitz in Berlin. Es beaufsichtigt die privaten Versicherungsunternehmen und die Bausparkassen (Bausparen) im Interesse der Kunden. Das BAV regelt die Zulassung dieser Unternehmen zum Geschäft und beaufsichtigt sie laufend, insbesondere hinsichtlich der Vermögensanlagen (Grundstücke, Aktien, Beteiligungen usw.).

(BAV). Selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Errichtet 1951. Sitz: Bonn. Führte die Aufsicht über die deutschen Versicherungsunternehmen (auch die in anderen EG-Mitgliedsländern tätigen); zur Sicherstellung der dauernden Erfallbarkeit der von den Versicherungsnehmern abgeschlossenen Versicherungsverträge und zur Wahrung der Belange der Versicherten. Versicherungsunternehmen aus anderen EG-Ländern werden hinsichtlich ihrer Tätigkeit in Deutschland von ihrer Heimataufsichtsbehörde überwacht; sie erhalten eine Zulassung für die gesamte EG. Nur aufsichtsbehördlich zugelassenen Unternehmen ist das Versicherungsgeschäft in Deutschland gestattet. Das BAV wachte darüber, dass alle Versicherungsunternehmen die deutschen Gesetze beachten. Es wurde 2002 mit dem BAKred und dem BAWe in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) - Allfinanzaufsicht vereinigt. http://www.bav.bund.de

(BAV) Führt die Aufsicht über die deutschen Versicherungsunternehmen. Die Behörde ist dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt. Die Versicherer werden laufend in rechtlicher, versicherungstechnischer und finanzieller Hinsicht überprüft. Auch ist das Aufsichtsamt für die Zulassung von Versicherungsgesellschaften zuständig. Vordringliches Ziel der staatlichen Aufsicht ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Versicherer zu sichern, um Schäden der Versicherten, die diese in existenzielle Not stürzen könnten, zu verhindern. Das BAV wird auch die Zertifizierungsstelle für die neue Biester-Rente sein. Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV), Graurheindorfer Strasse 108, 53117 Bonn. Tel.: 0228 42280, Fax: 0228 4227494 Internet: www.bav.bund.de

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