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Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe)

selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen mit Sitz in Frankfurt/Main. Das BAWe hat die Aufgabe der bundesweiten Marktaufsicht für das Börsenwesen in der Bundesrepublik Deutschland und nimmt die Funktionen der börsenübergreifenden Marktaufsicht nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wahr. Damit soll etwaigen Mißständen entgegengewirkt werden, welche die ordnungsmäßige Durchführung des Wertpapierhandels beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Wertpapierhandel bewirken können. Das BAWE kann Anordnungen treffen, die geeignet sind, derartige Mißstände zu beseitigen oder zu verhindern. Außerdem vertritt die Behörde die deutschen Interessen in der Internationalen Organisationen der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO).

Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel wurde am 1. Januar 1995 in Frankfurt am Main eingerichtet. Seine Gründung erfolgte auf Grundlage des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Als Bundesbehörde dem Bundesfinanzministerium unterstellt, beaufsichtigt das BAWe die deutschen Märkte für Wertpapiere und Derivate. Wichtigste Ziele sind Anlegerschutz, Markttransparenz und Marktintegrität.

Im einzelnen befaßt sich das Bundesaufsichtsamt außerdem mit der Bekämpfung von Insidergeschäften, mit der Überwachung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Gesellschaften sowie der Verpflichtung, alle Transaktionen mit Wertpapieren und Derivaten zu melden (§ 9 WpHG).

Darüber hinaus ist das Bundesaufsichtsamt nach dem Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz Hinterlegungsstelle für die Wertpapierverkaufsprospekte. Zur Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet das BAWe mit anderen Bundesbehörden eng zusammen, beispielsweise mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Ebenso wichtig ist die internationale Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung des Wertpapierhandels.

Frühere Aufsichtsbehörde für das Wertpapierwesen. In der BaFin aufgegangen.



Eine obere Bundesbehörde mit Sitz in Frankfurt a.M. Sie überwacht nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)de Einhaltung der Transparenzvorschriften im Börsenhandel, nach denen Vorteile aus Verschleierungen von Transaktionen zu Lasten uniformierter Börsenteilnehmer unterbleiben müssen. Sie wirkt bei der Aufdeckung von Insidergeschäften mit, bei denen die Weitergabe von vertraulichen Vorinformationen zu börsenwirksamen Veränderungen bei börsennotierten Gesellschaften führen. Ihr obliegt die Zusammenarbeit mit den Wertpapieraufsichtsbehörden des Auslandes.



(BAWe) Bundesoberbehörde mit Sitz in Frankfurt am Main zur Überwachung des börslichen und außerbörslichen Wertpapierhandels. Die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen angesiedelte Behörde wurde durch das Wertpapierhandelsgesetz i. V. mit dem Zweiten Finanzmarktförderungsgesetz vom 26.7.1994 geschaffen. Sie nahm am 1.1.1995 ihre Tätigkeit auf. Dem BAWe obliegt die Überwachung der a) Insider, b) ggf. kursbeeinflussenden »Ad-hoc-Publizität« börsennotierter Gesellschaften, c) Einhaltung von Verhaltensregeln bei Wertpapierdienstleistern gegenüber Kunden, d) Beachtung von Informationspflichten börsennotierter Gesellschaften bei Veränderungen des Stimmrechts, e) Hinterlegung von Verkaufsprospekten bei nicht amtlich notierten Wertpapieren. Die Einrichtung dient der Stärkung des Finanzplatzes Deutschland. Zu diesem Zweck ist das Amt zusätzlich zu anderen Aufsichtsorganen (Handelsüberwachungsstellen der Börsen, - Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, - Deutsche Bundesbank) tätig und bürgt mit diesen zusammen für einen nach internationalen Maßstäben hohen marktwirtschaftlichen Standard des Wertpapiergeschäfts in Deutschland. Die europäische Integration und Globalisierung der Finanzmärkte zwingen auch zu verstärkter Kooperation im Rahmen der -9 Europäischen Union sowie weltweit. Den globalen Problemen geht v.a. das Technical Committee der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) nach. Der Ausschuss setzt sich aus hochrangigen Vertretern von 15 Wertpapieraufsichtsbehörden zusammen. Er kooperiert seinerseits eng mit dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht.

(BAWe)
Die Tätigkeit des BAWe ist im Wertpapierhandelsgesetz festgelegt. Als Bundesbehörde hat es die Aufgabe, generell allen Missständen entgegenzuwirken oder diese zu beseitigen, die einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Wertpapierhandels entgegenstehen könnten.

(BAWe). Selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Errichtet 1994. Sitz: Frankfurt am Main. Das BAWe hatte die Funktionsfähigkeit der Märkte für Wertpapiere und Derivate sicherzustellen. Zielsetzungen: Anlegerschutz, Markttransparenz, Marktintegrität. Diesen sind alle Aufgabenstellungen untergeordnet, wie: Verfolgung und präventive Bekämpfung von Insidergeschäften; Überwachung der Pflicht, alle Transaktionen in Wertpapieren und Derivaten zu melden; Überwachung der Publizitätspflicht börsennotierter Unternehmen; Hinterlegungsstelle für Wertpapierverkaufsprospekte; internationale Zusammenarbeit mit anderen Börsenaufsichtsbehörden. Das BAWe wurde 2002 mit dem BAKred und dem BAV in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) - Allfinanzaufsicht vereinigt. http://www.bawe.de

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