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Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK)

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) heißt die Behörde (ab Jahr 2000 mit Sitz in Bonn), die die Aufsicht über die deutschen Banken ausübt. Das BAK soll dafür sorgen. dass das Bankwesen in Deutschland funktioniert; Missständen soll entgegengewirkt werden. die die Sicherheit der den Banken anvertrauten Vermögenswerte gefährden. Das BAK arbeitet auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes (KWG). Im KWG ist bestimmt, dass Banken zum Geschäftsbetrieb zugelassen werden müssen. Bei ihrer Tätigkeit müssen sie etliche Grenzen beachten und sind in vielerlei Hinsicht auskunftsund meldepflichtig. So soll dem Zusammenbruch von Banken entgegengewirkt werden.

mit Sitz in Berlin. Ihm obliegt die Bankenaufsicht in der Bundesrepublik. Es ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Geschichtliche Entwicklung: Bankenkrise von 1931 (Zusammenbruch der Österreichischen Credit-Anstalt und dadurch der Darmstädter- und Nationalbank (Danatbank) und Dresdner Bank); deshalb NotVO vom 19.9.1931 zur Bankenaufsicht, ausgeübt durch den Reichskommissar für das Bankgewerbe; 1934 Aufsichtsamt für das Kreditwesen; nach 1945 Bankenaufsicht durch Wirt-schafts- und Finanzminister der Bundesländer; ab 1957 durch Deutsche Bundesbank; seit 1962 durch BAK und Bundesbank.

Frühere Bankenaufsichtsbehörde. In der BaFin aufgegangen.

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen existiert seit dem 1. Januar 1962 und untersteht als Bundesbehörde dem Bundesministerium der Finanzen. Seine Aufgabe ist die Aufsicht über Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister in der Bundesrepublik. Rechtsgrundlage der Aufsichtstätigkeit ist hauptsächlich das Kreditwesengesetz, das den Rahmen für das Funktionieren der Finanzmärkte bildet. Alle Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen betrieben werden. Eine Einflußnahme auf die Geschäftspolitik findet jedoch nicht statt.

Für die Aufsicht über die Institute gibt es bestimmte Vorschriften, die verhindern sollen, daß die Finanzdienstleister durch riskante und unsolide Geschäftspraktiken ihre eigene Existenz und damit die Sicherheit der Einlagen (Einlagensicherung) gefährden. Es sorgt damit also für den Schutz der Anleger und Sparer. Um diesen Schutz und die Aufsicht zu gewährleisten, müssen die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute dem Bundesaufsichtsamt Jahresabschlüsse, Prüfberichte und etliche andere Geschäftsdaten zur Verfügung stellen; hierfür besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Vom BAKred beauftragte Wirtschaftsprüfer verschaffen sich regelmäßig für das Amt Einblickein die Art und Weise der Geschäftsführung und die wirtschaftliche Situation der geprüften Institute. In einer krisenhaften Lage kann das BAKred Maßnahmen zur Gefahrenabwehr anordnen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung(Schulden) kann sogar eine zeitweilige Schließung in Frage kommen. Ebenfalls aktiv wird für das Aufsichtsamt bei gravierenden Mängeln in der Geschäftsführung. Gegen unerlaubt betriebene Finanzdienstleistungen kann das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Zwangsmittel anwenden, die bis zur Einstellung des illegalen und daher strafbaren Geschäftsbetriebs führen können.

Seit 1993 engagiert sich das BAKred bei der Bekämpfung der Geldwäsche und überwacht die Einhaltung der Vorschriften aus dem Geldwäschegesetz. Außerdem unterstellt das 1998 in Kraft getretene Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz die Entschädigungsinstitutionen unter die Aufsicht des Amtes stellte.

Für Kundenbeschwerden ist das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nur bedingt zuständig, und zwar wenn sich diese Beschwerden auf Mängel der Geschäftsführung, auf eine Gefährdung der Einlagensicherheit oder auf einen allgemeinen Mißstand beziehen. Das BAKred hat keine Befugnisse zur Schlichtung von Differenzen zwischen Kunde und Kreditinstitut noch gar zivilrechtliche Kompetenzen. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen erfüllt seine Aufsichtsaufgaben in Zusammenarbeit mit internationalen und europäischen Gremien sowie in enger Kooperation mit der Deutschen Bundesbank und dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe).

Nach eigenen Angaben hat das BAKred etwa 3200 Kreditinstitute und circa 1200 Finanzdienstleistungsinstitute zu beaufsichtigen.

Obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerums der Finanzen (BMF) mW Sitz in Berlin (künftig Bonn). Es hat Mißständen im Kreditwesen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der den Banken anvertrauten Vermögenswerte gefährden oder die ordnungsgemäße Durchführung von Bankgeschäften beeinträchtigen. Es übt in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank auf der Grundlage des Gesetzes über das Kreditwesen die Bankenaufsicht aus und überwacht laufend die Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute.

Bundesbehörde mit Sitz in Berlin, die den Kreditinstituten die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt und die Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften, die für Kreditinstitute erlassen worden sind, überwacht. Kreditwesengesetz; Bank.

Behörde, die in der Bundesrepublik Deutsch­land die staatliche Bankenaufsicht
wahr­nimmt. Rechtliche Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Kreditwesengesetz
(KWG). Außer der reinen Beobachtung des Bankwesens ist dem Bundesaufsichtsamt
als Aufgabe vorge­geben, "Mißständen im Kreditwesen entge­genzuwirken, die die
Sicherheit der den Kre­ditinstituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die
ordnungsmäßige Durchfüh­rung der Bankgeschäfte beeinträchtigen oder erhebliche
Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können" (§ 6 KWG).


Das Bundesaufsichtsamt ist erst 1961 ge­schaffen worden, auch wenn in
Deutschland eine staatliche Bankenaufsicht bereits seit 1931 besteht. Für die
Aufsicht war zunächst ein Reichskommissar für das Bankgewerbe (später: - für
das Kreditwesen) zuständig, dessen Funktionen ab 1939 auf das neu ge­schaffene
Reichsaufsichtsamt für das Kredit­wesen übergingen. Nach dem Ende des Zwei­ten
Weltkrieges übernahm in den einzelnen Ländern des in Besatzungszonen geteilten
Landes jeweils die Wirtschafts-, Finanz- oder Innenbehörde die Aufsicht. Durch
enge Zu­sammenarbeit war aber auch in dieser Zeit die Aufsicht weitgehend
einheitlich. Mit der 1961 beschlossenen Neufassung des KWG wurde die Aufsicht
den Ländern - gegen deren er­heblichen Widerstand - wieder entzogen und einer
neu errichteten Bundesoberbehörde übertragen, dem Bundesaufsichtsamt für das
Kreditwesen (§ 5 KWG).


Das Bundesaufsichtsamt gehört zum Ge­schäftsbereich des Bundesministers
der Finan­zen. Dieser übt die Dienstaufsicht aus, ist Vor­gesetzter des
Präsidenten des Aufsichtsamtes und oberste Dienstbehörde für die dort täti­gen
Beamten. Der Präsident wird auf Vor­schlag der Bundesregierung vom Bundespräsi­denten
ernannt.


Bei der laufenden Aufsicht wird das Bun­desaufsichtsamt durch die Deutsche
Bun­desbank unterstützt, die über ihr weitver­zweigtes Netz von Niederlassungen
die einzel­nen Banken besser im Blick behalten kann. Wegen der engen
Zusammenarbeit lag es nahe, den Sitz des Aufsichtsamtes nach Frank­furt (den
Sitz der Bundesbank) zu legen; aus politischen Gründen wurde Sitz des Amtes je­doch
Berlin.


Die Kosten des Bundesaufsichtsamtes tra­gen zu 90% die beaufsichtigten
Kreditinsti­tute und zu 10% der Bundeshaushalt (Ge­samtetat des Amtes 1979: rd.
11 Mio. DM).


Literatur: Mayer, H., Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen,
Düsseldorf 1981. Schneider,
M., Praxis der Bankenaufsicht, Frankfurt a.M. 1978.




Banken aufsicht

Selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, die gemäß Kreditwesengesetz — unterstützt durch die Deutsche Bundesbank — die Bankenaufsicht in Deutschland ausübt. Mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet (bis hin zur Entziehung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften), soll das BAKred Mißständen entgegentreten, die die Sicherheit der Einlagen gefährden (Einlagensicherung, Gläubigerschutz), die ordnungsgemäße Durchführung von Bankgeschäften beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können.



(BAKred) für die Aufsicht über die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (- Bankenaufsicht) zuständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Das Amt wurde durch das - Gesetz über das Kreditwesen vom 10.7.1961 geschaffen und war seit Jahresbeginn 1962 in Berlin tätig. Aufgrund des Berlin/Bonn-Gesetzes vom 26.4.1994 wurde der Sitz nach Bonn verlegt. Das Amt arbeitet eng mit der - Deutschen Bundesbank und dem - Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel zusammen. Die europäische Integration und Globalisierung der Finanzmärkte erzwingen verstärkte Kooperation v.a. im Rahmen der Europäischen Union sowie unter dem Dach der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Der einflußreiche Basler Ausschuss für Bankenaufsicht setzt sich aus hochrangigen Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken zusammen. Er wurde 1975 von den Präsidenten der Zentralbanken der Lander der Zehnergruppe ins Leben gerufen und unterhält in der BIZ sein ständiges Sekretariat.

(BAKred)
Bundesoberbehörde, mit Sitz in Berlin, die nach Maßgabe des Kreditwesengesetzes (KWG) in Zusammenarbeit mit der Bundesbank die Aufsicht über die Kreditinstitute ausübt, mit dem Ziel, die Sicherheit der Einlagen zu gewährleisten und die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte sicherzustellen, um gesamtwirtschaftliche Nachteile zu verhindern. Zuständig ferner für die Zulassung von Banken. Innerhalb der EU, Zusammenarbeit mit den Bankaufsichtsbehörden der anderen EU-Staaten.
Das BAKred untersteht dem Bundesfinanzministerium.

(BAKred). Organisatorisch selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Errichtet 1961. Sitz: Bonn. Das BAKred war die zentrale Kontroll- und Überwachungsinstanz im Bereich der Bankenaufsicht. Es hatte mit den Aufsichtsbehörden aller EU-Mitgliedstaaten und einer Vielzahl weiterer Länder bilaterale Vereinbarungen - Memoranda of Understanding (MoU) - geschlossen. Diese sehen regelmäßige Treffen (mindestens Jahrestreffen) zur Klärung grundsätzlicher Fragen, zum Austausch von Hintergrundwissen über die beaufsichtigten Institute und zum Vorgehen bei Problemfällen vor. Im Rahmen von „supervisory visits" bereisten Vertreter des BAKred, des Direktoriums der Deutschen Bundesbank und der Landeszentralbanken regelmäßig die großen internationalen Finanzplätze, um dort den Informationsaustauch zu pflegen; nicht nur mit den Aufsichtskollegen vor Ort, sondern auch mit dem Management der jeweiligen Banken. Das BAKred wurde 2002 mit dem BAV und dem BAWe in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) - Allfinanzaufsicht vereinigt. http://www.bakred.de

Bankenaufsicht

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