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Goldene Bilanzierungsregel

Anlagendeckungsgrade

Finanzierungsgrundsatz, nach dem das Anlagevermögen eines Unternehmens durch langfristiges Kapital zu finanzieren ist, während das Umlaufvermögen auch durch kurzfristiges Kapital finanziert werden kann.

Die Goldenen Bilanzregel fordert eine Fristenübereinstimmung zwischen Kapital und Vermögen. So soll z.B. das Anlagevermögen vollständig durch Eigenkapital (enge Fassung) bzw. das Anlagevermögen (evtl. inkl. des langfristig gebundenen Umlaufvermögens) möglichst langfristig (d.h. durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital) finanziert sein (weite Fassung). Allerdings garantiert die Einhaltung dieser Regeln nicht unbedingt die Unternehmensliquidität, da die Kapitalbindungs- und Kapital-überlassungsfristen aus den Bilanzdaten nicht eindeutig definierbar sind.


stellt eine horizontale Finanzierungsregel dar. Diese Finanzierungsregel wird bilanziell präzisiert. Im engsten Sinne bedeutet die goldene Bilanzregel, daß das Anlagevermögen durch Eigenkapital gedeckt werden soll. In einer anderen, nicht so strengen Form wird gefordert, daß das Anlagevermögen durch langfristig zur Verfügung gestelltes Kapital finanziert sein soll. Im noch weiteren Sinne fordert die goldene Bilanzregel, daß das Anlagevermögen und die dauernd gebundenen Teile des Umlaufvermögens (eiserne Bestände) mit langfristigem Kapital finanziert werden sollen. Demzufolge sind die nicht dauernd gebundenen Teile des Umlaufvermögens durch kurzfristiges Kapital finanzierbar. Die letztgenannte Form der Bilanzregel entspricht dem Prinzip der goldenen Finanzierungsregel. Hier wird generell gefordert, daß langfristig gebundenes Kapital auch langfristig finanziert werden soll. Umgekehrt heißt dies, daß kurzfristige Finanzierungsmittel nur kurzfristig gebunden sein dürfen. Es wird hierbei abgestellt auf das Prinzip der Fristenkongruenz zwischen Mittelherkunft und Mittelverwendung. Die praktische Bedeutung der genannten horizontalen Finanzierungsregeln ist begrenzt. Im Rahmen der Bilanzanalyse stellen sie jedoch ein gutes Indiz dafür dar, inwieweit durch die Vermögens- und Kapitalstruktur das Unternehmen mittelfristig bis langfristig in der Lage ist, die Liquidität aufrechtzuerhalten. Sind diese Regeln eingehalten, so besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, daß eine gute Basis für die Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts für die nächste Zukunft gegeben ist. In kurzfristiger Betrachtung kann jedoch die Liquidität jeweils nur dann aufrecht erhalten werden, wenn jederzeit die Firma in der Lage ist, den gerade herrschenden Zahlungspflichten auch tatsächlich nachzukommen. (goldene Finanzierungsregel)

Horizontale KapitalVermögensstrukturregel

Vorstellung über fristenmässige Abstufungen und Zuordnungen in der Bilanz, wonach langfristigen Vermögensteilen auf der Aktivseite langfristige Positionen auf der Passivseite entsprechen sollen, kurzfristigen Vermögenspositionen kurzfristige Passiva.

Während die goldene Finanzierungsregel mit ihrer Forderung nach Fristenkongruenz auf einzelne Vermögenspositionen und ihre Finanzierung abstellt, orientiert sich die goldene Bilanzregel an der in der Praxis bekannten Gliederung der Aktivseite von Bilanzen in Anlage- und Umlaufvermögen bzw. der Passivseite in Eigen- und (lang- und kurzfristiges) Fremdkapital. Da über die Zuordnung der einzelnen Vermögenspositionen zum Anlage- oder Umlaufvermögen deren Bindungsdauer entscheidet, und das Fremdkapital entsprechend der Überlassungsdauer gegliedert ist, kann man die allgemeine Forderung, langfristig gebundenes Vermögen sei durch langfristig zur Verfügung stehendes Kapital zu finanzieren, während kurzfristig gebundenes Vermögen auch durch kurzfristig überlassenes Kapital finanziert werden könne, auch mit aus Bilanzen bekannten Begriffen umschreiben; gleichwohl darf man dabei nicht übersehen, dass die Angaben über die Fälligkeitstermine in Bilanzen unpräzise sind. Zudem ist dann zu unterstellen, dass das Eigenkapital der Unternehmung langfristig zur Verfügung steht, eine angesichts der für verschiedene Rechtsformen unterschiedlichen Rückforderungsmöglichkeiten und der Gefahr der Aufzehrung durch Verluste angreifbare Annahme. Je nachdem, welche Teile des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens man als langfristig gebunden und welche Teile des bilanzierten Kapitals man als langfristig zur Verfügung stehend ansieht, kommt man zu einer der folgenden Fassungen der goldenen Bilanzregel: (1)  Die älteste und auch engste Fassung fordert die vollständige Finanzierung des Anlagevermögens durch Eigenkapital. (2)  Eine weitere Fassung verlangt, dass das Anlagevermögen langfristig zu finanzieren sei, was durch Eigenkapital, aber auch durch langfristiges Fremdkapital geschehen könne. (3)  Die weiteste Fassung postuliert, alle langfristig gebundenen Vermögenspositionen (Anlagevermögen und diejenigen Teile des Umlaufvermögens, die als "eiserne Bestände" zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft ständig gehalten werden müssen) langfristig zu finanzieren. In der Praxis zeigen sich für Unternehmungen unterschiedlicher Branchen auch jeweils andere Relationen. Bei Anwendung der engsten Fassung (1) ergibt sich z.B. bei grossen Kapitalgesellschaften im Produzierenden Gewerbe eine Relation Anlagevermögen/Eigenkapital von 1,7/1, im Handel von 1,2/1 und bei Dienstleistungsunternehmungen von 4,8/1.   Literatur: Hill, W, Finanzierungsregeln, in: Grochla, E./Wittmann, W. (Hrsg.), HWB, Bd. 1/1, 4. Aufl., Stuttgart 1974, Sp. 1451 ff. Wöbe, G./Bilstein, J., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. 323 ff.

Fristenkongruenz

(vgl. auch   Anlagendeckungsgrad II). Die goldene Bilanzregel findet in der Praxis im Zusammen­hang mit einer fristenkongruenten Finanzierung Anwendung. Gemäss der goldenen Bilanzregel sollte das Anlagevermögen langfristig (mit Eigen- und langfristigem Fremdkapital), das Umlaufvermögen kurzfristig (mit kurzfristigem Fremdkapital) finanziert werden. Die Aussagekraft dieser Kennzahl ist eingeschränkt, da beispielsweise die Bestandsgrössen der Bilanz vergangenheitsorientiert sind und nicht ohne weiteres in der Zukunft extrapoliert werden können. Weiterhin können durchaus auch Teile des Anlagevermögens kurzfristig ohne grosse Wertverluste liquidierbar sein (z.B. börsennotierte Wertpapie­re). Selbiges gilt umgekehrt für Teile des Umlaufvermögen. Für einen externen Adressaten ist es häufig nicht ersichtlich, welche Teile des Umlaufvermögens langfristig gebunden sind. Die goldene Bilanzre­gel ermöglicht somit lediglich eine Tendenzaussage im Hinblick auf eine solide Finanzierung. Siehe auch   Kennzahlen, finanzwirtschaftliche und die dort angegebene Literatur.

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