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EFTA

European Free Trade Association oder Europäische Freihandelszone (= Gebiet ohne Binnenzölle). Wurde 1960 von Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Schweiz als Gegenstück zur EWG mit Sitz in Genf gegründet. Island und Finnland traten später bei, Großbritannien und Dänemark traten 1973 wegen ihres Beitritts zur Europäischen Gemeinschaft/EG (Europäische Union) aus. 1986 wechselte Portugal zur EG. 1995 verließen Schweden, Finnland und Österreich die EFTA, um Mitglieder der EU zu werden. Bereits Ende 1966 hatte die EFTA alle Einfuhrzölle und -kontingente zwischen den Partnerländern beseitigt, ausgenommen waren lediglich Agrarerzeugnisse und Meeresprodukte. Seit 1977 sind alle Zölle zwischen EFTA-und EG-Staaten beseitigt. Des Weiteren wurden zusätzliche Abkommen beispielsweise zur Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung unterzeichnet. Gegenwärtig besteht zwischen der EU und den verbliebenen EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen und Island ein Binnenmarkt-Abkommen: der Europäische Wirtschaftsraum (EWR). Im Unterschied zur EU behalten die EFTA-Staaten ihre volle handels- politische Selbständigkeit.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Abk. für European Free Trade Association. 1960 gegründete Freihandelsassoziation zwischen europäischen Staaten, mit dem Ziel, parallel zur Errichtung der Zollunion in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zwischen den Mitgliedsstaaten Freihandel für Industriegüter einzuführen und dadurch die Errichtung einer ganz Europa umfassenden großen europäischen Freihandelszone zu erleichtern. Im Gegensatz zur EU gehen die Mitglieder keine

weiteren politischen Verpflichtung ein. >Europäische Union (EU), >Freihandelszone

Die Europäische Freihandelszone (European Free Trade Association) entstand 1960 aus dem Zusammenschluss von sieben westeuropäischen Ländern, die ihre gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen gegenüber der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wahren wollten, dabei selbst aber keine weiter gehende politische Integration anstrebten. Ihr Ziel war es, den Handel mit Industriegütern untereinander zu liberali-sieren, zur Schaffung eines ganz Europa umfassenden Markts beizutragen und die Entwicklung des Welthandels zu fördern. Unterzeichner des am 3. Mai 1960 in Kraft getretenen »Stockholmer Abkommens« und damit Gründungsmitglieder der EFTA waren Großbritannien, Schweden, Norwegen, Dänemark, Österreich, die Schweiz und Portugal. Ihnen schlössen sich Island (1961) und Finnland (1986) an. Liechtenstein, das als Teil des Schweizer Zollgebiets bereits in die EFTA einbezogen war, erwarb 1991 die Vollmitgliedschaft.

Die Gründung der EFTA resultierte aus dem erfolglosen Versuch, eine umfassende europäische Integration - eine große euro- päische Freihandelszone anstelle der EWG - zu gründen. So konnten die skandinavischen Länder bestimmte Aspekte des EWG-Vertrages nicht akzeptieren, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft und der Fischerei.

Die EFTA ist eine Freihandelszone, weitestgehend ohne Binnenzölle und mengenmäßige Handelsbeschränkungen, jedoch ohne gemeinsame Außenhandelspolitik. Seit 1972 besteht eine enge Verbindung zwischen der EFTA und der EG. Auf Grund der damals abgeschlossenen Freihandelsabkommen konnte der Handel mit gewerblichen Gütern zwischen den beteiligten Staaten im Laufe der siebziger Jahre weitgehend von Zöllen befreit werden. Mit der gemeinsamen »Erklärung von Luxemburg« wurde 1984 eine Phase noch intensiverer Zusammenarbeit eingeleitet, die schließlich in den Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mündete. Anfang 1994 trat das Vertragswerk in Kraft, mit dem der Binnenmarkt auf die EFTA-Staaten mit Ausnahme der Schweiz ausgedehnt wurde. Ausgeklammert blieben vom EWR-Abkommen die Bereiche Zollunion, Landwirtschaft und Fiskalpolitik, was eine Aufrechterhaltung der Grenzen zwischen der EU und EFTA-Staaten notwendig macht. Neben dem EWR-Abkommen haben die EFTA-Staaten jeweils bilaterale Verträge mit der EU abgeschlossen, die punktuelle Marktzugangsbegünstigungen für Ag-rarwaren vorsehen.

Das erste Ziel des Zusammenschlusses, der Abbau der Zölle im EFTA-Bmnenhan-del mit Industriegütern, wurde 1966 vorzeitig erreicht. Trotzdem konnte sich die EFTA der Anziehungskraft der Europäischen Gemeinschaft immer weniger entziehen. Bereits 1973 wechselten Großbritannien und Dänemark zur EG über, 1986 folgte Portugal und 1995 vollzogen Finnland, Österreich und Schweden den Beitritt zur EU. Die Anfang 1995 auf vier Mitglieder geschrumpfte EFTA (»Mini-EFTA«) will an den Zielen des »Stockholmer Abkommens« festhalten und ihre eigenständige Rolle im Rahmen des EWR-Vertrags weiter wahrnehmen.

Die Schweiz Ist mit der EU nach wie vor durch das Freihandelsabkommen aus dem Jahr 1972 verbunden. Dieses sieht eine Han-delsliberalisierung für industriell-gewerbliche Erzeugnisse sowie für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte vor. Daneben gewähren sich beide Vertragsparteien punktuelle Begünstigungen im Agrarhandel.

Ursprünglich hätte die Schweiz ebenfalls am EWR teilnehmen sollen, was aber durch eine negative Volksabstimmung vereitelt wurde. Nunmehr versuchen beide Seiten diesem Umstand durch den Ab-schluss von Sektoralabkommen in folgenden Bereichen entgegenzuwirken:

- freier Personenverkehr

- Forschung und technologische Entwicklung

- Landwirtschaft

- gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen

- öffentliches Auftragswesen

- Straßenverkehr

- Luftverkehr.

Seit der Realisierung des Binnenmarktes (Europäischer Binnenmarkt) und dem Wegfall sämtlicher Zollformalitäten für den EU-internen Warenverkehr findet es hauptsächlich im Warenverkehr mit Drittländern (Extrahandel) Anwendung. Im Intrahandel gilt das Einheitspapier nur für den Verkehr von Nichtgemeinschaftswaren.

Abk. für European Free Trade Association (Europäische Freihandelsassoziation).

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