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Erwerbspersonen

Erwerbspersonen sind alle Personen einer Volkswirtschaft, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Erwerbstätige) oder eine suchen (Erwerbslose).1
Erwerbsquote1Erwerbsquote ist der Anteil der Erwerbspersonen an der Wohnbevölkerung einer Volkswirtschaft.

In der Wirtschaftssoziologie: auch: Erwerbsbevölkerung, alle Erwerbstätigen und Erwerbslosen (Arbeitslose und sonstige Erwerbssuchende) einschliesslich der sog. mithelfenden Familienangehörigen in einer Wohnbevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Nicht zu den Erwerbspersonen zählen die sog. Nichterwerbspersonen, die normalerweise nicht erwerbstätig sind und auch nicht einen Erwerb suchen. Neben dem Erwerbskonzept (auf Erwerb gerichtete Tätigkeit unabhängig von Entlohnung, Umfang und Dauer) gibt es in der Sozialstatistik weitere Konzepte zur Definition der Erwerbsbevölkerung: a) das Arbeitskräftepotential, d.h. die Bevölkerung im sog. erwerbsfähigen Alter (in der BRD etwa zwischen 15 und 65 Jahren); b) das Unterhaltskonzept, d.h. solche Personen, die ihren Unterhalt überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten; c) das Arbeitskräftekonzept (labor force), alle Personen, die regelmässig mehr als eine bestimmte wöchentliche Mindestzeit erwerbstätig sind.

alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (Inländerkonzept), die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben (auch wenn sie ihr derzeit aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Streik nicht nachgehen) oder eine derartige Tätigkeit suchen. Die Zahl der Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen. Erwerbstätige sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschl. Soldaten und mithelfende Familienangehörige) oder selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben. Erwerbslose sind Personen ohne Arbeitsverhältnis, die sich um eine Arbeitsstelle bemühen, unabhängig davon, ob sie beim Arbeitsamt als Arbeitslose gemeldet sind oder nicht.

Begriff aus der amtlichen Statistik. Zu den Erwerbspersonen zählen alle Personen mit ständigem Wohnsitz im Inland, die als abhängig Beschäftigte oder Selbständige eine auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausüben (Erwerbstätige) oder suchen (Erwerbslose).

werden nach fünf verschiedenen Konzeptionen statistisch erfaßt: a) Potentialkonzept: Erfaßt die gesamte im sog. erwerbsfähigen Alter stehende Bevölkerung. Problematisch ist zum einen die Festlegung der Altersgrenzen, da diese im Zeitablauf aufgrund bildungs- und sozialpolitischer Veränderungen nicht als konstant angesehen werden können. Zum anderen wünschen nicht alle, im Alter von 15 bis 65 bzw. 60 Jahren am ErwerbsprozeB beteiligt zu werden. Ferner sind auch Männer über das 65. und Frauen über das 60. Lebensjahr hinaus erwerbstätig oder haben den Wunsch, dies zu sein. Das Potentialkonzept ist das umfassendste Konzept. b) Unterhaltskonzept: Erfaßt nur diejenigen Personen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus der Erwerbstätigkeit beziehen. Dieses Konzept führt zu niedrigeren Zahlen, da u.U. verheiratete teilzeitarbeitende Frauen nicht erfaßt werden. c) Erwerbskonzept: Registriert alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (Inländerkonzept), die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit auszuüben pflegen, unabhängig von der Bedeutung des Ertrages dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die von ihnen tatsächlich oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit (Erwerbsquote). Das Erwerbskonzept führt zu höheren Zahlen als das Unterhaltskonzept. d) Labour-Force-Konzept: Entspricht dem Erwerbskonzept mit der einen Ausnahme, dass nur diejenigen Erwerbspersonen einbezogen werden, die im Erhebungszeitraum mindestens 15 Wochenstunden gearbeitet haben. Es ist in den OECD-Ländern als Standard eingeführt. e) Hauptberufskonzept: Sonderfall des Unterhaltskonzepts, da beim Hauptberufskonzept auch die Auszubildenden einbezogen werden. Nicht mit dem Potentialkonzept, bei dem der Arbeitswunsch keine Rolle spielt, zu verwechseln ist das Erwerbspersonenpotential (EPP). Es ergibt sich, wenn man zu den Erwerbspersonen (EP), die sich aus den Erwerbstätigen (ET) und den registrierten Arbeitslosen (RA) zusammensetzen, die sog. Stille Reserve (SR) addiert. Hierbei handelt es sich um jene Personen, die, obwohl sie Arbeit suchen, nicht in der Arbeitslosenstatistik (Arbeitslosigkeit) erfaßt sind. Ihre Zahl wird regelmäßig vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Bundesanstalt für Arbeit) geschätzt. Es gilt EP =ET+RA EPP = EP + SR Statistiken über die Zahl der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) werden für die BRD regelmäßig vom Statistischen Bundesamt und der Bundesanstalt für Arbeit veröffentlicht. Literatur: Hitz, H. (1986)

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