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Konsumentensouveränität

Prinzip, wonach Konsumenten - im Rahmen gegebener Konsummöglichkeiten - ihre Pläne insofern durchsetzen können, als Produzenten zumindest längerfristig gezwungen sind, solche Güter herzustellen, die den Verbraucherwünschen entsprechen. Da Konsum letztlich Ziel jeder wirtschaftlichen Entscheidung und Handlung ist, ist Konsumentensouveränität Ausdruck einer am Individualprinzip ausgerichteten Wirtschaftsordnung schlechthin. Sie zu verwirklichen, setzt unabdingbar Vertragsfreiheit bei Kaufverträgen (Konsumfreiheit) voraus und schliesst Konsumzwang aus. Konsumfreiheit allein reicht jedoch keineswegs aus, um Konsumentensouveränität zu realisieren. Hinzu kommen muss vielmehr ein Steuerungseffekt, durch den Konsumentscheidungen bei den Produzenten Anreize auslösen, den Verbraucherwünschen entsprechende Güter zu erzeugen. Ein derartiger Lenkungsmechanismus wird durch eine wettbewerbliche Marktordnung mit funktionsfähigem Preissystem gewährleistet. Nach dieser Auffassung erhöhen wettbewerbsfördernde Massnahmen den Grad an Konsumentensouveränität und sind daher die beste verbraucherpolitische Konzeption. Alternativ hierzu wird vorgeschlagen, der Machtkonzentration auf der Produzentenseite eine Gegenmacht auf der Konsumentenseite in Form von Verbraucherverbänden gegenüberzustellen ( Gegenmachtprinzip) und diese Massnahme mit einer Verbraucher- schutzpolitik zu verbinden, die dem konsumentenmanipulierenden Einfluss der Werbung entgegenwirkt ( Verbraucherpolitik, Verbraucherschutz) .  

Konsumfreiheit (individuelle Freiheit, das verfügbare Einkommen nach den individuellen Wünschen zu verwenden) ist eines der wichtigsten Ziele einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Das Recht der Konsumenten, frei entscheiden zu können, welche Güter in welchen Mengen zu Konsumzwecken nachgefragt werden, kann als ökonomisches Grundrecht angesehen werden. Konsum

ist die Tatsache, daß die Produktion von Gütern nach den Wünschen der Konsumenten erfolgt. Dies ist der Fall, wenn ein Käufermarkt gegeben ist.

[s.a. Kon-sumfreiheitj

Die These von der Konsumentensouveränität (allgemeiner: Käufersouveränität) unterstellt, dass »alle Macht beim Verbraucher liegt«. Die traditionelle Wirtschaftstheorie nimmt an, dass die Kaufinitiative vom Verbraucher ausgeht, d.h. der Verbraucher fragt auf Grund seiner Bedürfnisse (Bedürfnishierarchie) auf dem Markt Güter nach. Aus dieser Handlung ergeben sich Signale an die Produzenten, die sich daran orientieren und entsprechende Produkte und Leistungen zur Verfügung stellen.

Die Anhänger der These von der Konsumentensouveränität gehen darüber hinaus von der Annahme aus, dass die Bedürfnisse der Konsumenten gegeben sind und nur von den Produzenten ermittelt und erfüllt werden. Aber selbst wenn ein Großteil der Bedürfnisse von den Verbrauchern selbst ausgeht und sich die Unternehmer in einem Käufermarkt an den Wünschen der Abnehmer orientieren müssen, so kann doch diese idealtypische These von der Konsumentensouveränität nicht uneingeschränkt aufrechterhalten werden. In Frage gestellt wird sie besonders von der Konsumensmus-Bewegung (Konsumeris-mus), die auf die Manipulationsmöglichkeiten des Marketing sowie auf das Transparenz- und Machtdefizit der Verbraucher gegenüber den Produzenten hinweist.

Konsumfrei­heit, Verbraucherpolitik

a) im deskriptiven Sinn: Lenkung des Marktgeschehens und des Wirtschaftsprozesses durch die Konsumentenentscheidungen. Die Bedürfnisse der Konsumenten sind maßgebend für die Ausrichtung der Produktion, d.h., die Produktivkräfte werden unter dem Druck des Wettbewerbs auf verschiedene Verwendungen im Verhältnis zur Stärke des Bedarfs verteilt, wobei der Preismechanismus als Regulator fungiert. Die Konsumentensouveränität ist mithin integraler Bestandteil der Theorie der - Marktwirtschaft. b) im normativen Sinn: Konsumentensouveränität besagt, dass die Herrschaft des Konsumenten (»Primat der Konsumenteninteressen«) verwirklicht und die Leistung des Marktes danach beurteilt werden soll, inwieweit sie den Konsumentenwünschen entspricht. In diesem Sinn ist das Konzept der Konsumentensouveränität eng mit dem Postulat der Optimalität des freien Marktes verbunden und tritt als ordnungspolitische Forderung auf. Die kritischen Einwendungen gegen die normative Verwendung des Begriffs richten sich gegen die Realisierbarkeit der Norm. Hierbei wird an die Vermengung von Modell und Wirklichkeit angeknüpft, d.h. an Probleme, die mit den »klassischen Ausnahmen« verbunden sind (steigende Grenzerträge Extemalitäten, - öffentliche Güter, Interdependenz der Nutzen der Haushalte). Dazu gehören die Probleme der unvollkommenen Information der Konsumenten, die Informationskosten, das mangelnde Rationalverhalten sowie die Beeinflussung des Konsumenten durch Werbung und Propaganda. Diese Einwände führen zur Kritik am Grundgedanken des Konzepts, wobei unter ideologiekritischem Aspekt auf die apologetische Funktion des Begriffs der Konsumentensouveränität hingewiesen wird. Auf ähnlicher Ebene liegt das Argument, dass die Konsumtion nicht die alleinige Zielsetzung des Wirtschaftens und die Produktion nicht bloss instrumental ist. Die Gültigkeit des Satzes von der Dekkung des Allgemeininteresses mit dem Konsumenteninteresse, der seit Adam SMITH zum Gedankengut der liberalen Nationalökonomie gehört, wird also angezweifelt und geleugnet. Beachtet man, dass der Konsument mit der Offenbarung seiner Präferenzen in der Marktentnahme nur die Realisierung seines Lebensstandards anstrebt, so ist das Konzept unnötig, da hierfür            Konsumfreiheit genügt. Konsumfreiheit oder auch Einkommensverwendungsfreiheit als wirtschaftliche Dispositionsfreiheit (neben der freien Arbeitsplatz- und Berufswahl, der Freizügigkeit, der Koalitions- und Vertragsfreiheit) heißt, dass es den Konsumenten gestattet ist, ihre verfügbare Kaufkraft für jeden gewünschten freiwilligen Tauschakt auf dem Markt zu verwenden. Die Begriffe Konsumfreiheit und Konsumentensouveränität sind nicht identisch; Konsumfreiheit erweitert sich zur Konsumentensouveränität erst, wenn der Steuerungseffekt der Kaufkraftverwendung über die Konsumgütermärkte auf die Produktion durchschlägt. Für die Diskussion im Rahmen der - Wirtschaftsordnung ergibt sich: Ob Konsumentensouveränität vorliegen soll oder nicht, ist eine Entscheidung darüber, durch wen und wie Zusammensetzung und Verteilung des Sozialproduktes bestimmt werden. Wird Konsumentensouveränität als konstitutives Element der Wirtschaftsordnung betrachtet, bedeutet dies keineswegs, dass letztere vollständig marktwirtschaftlich organisiert sein muß. Schon das Vorliegen öffentlicher Güter macht einerseits die Einschränkung der Konsumentensouveränität notwendig (bzw. läßt dies sinnvoll erscheinen), andererseits ist es möglich, zwischen Formen der - Zentralverwaltungswirtschaft mit und ohne Konsumentensouveränität zu unterscheiden, selbst bei Vorhandensein von freier Konsumwahl. Literatur: Scitovsky, T. (1989). Jeschke, D. (1975). Meyer-Dohm, P. (1965)

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