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Parität

Bezeichnung für das offizielle, von staatlichen Instanzen fixierte Austauschverhältnis der jeweiligen nationalen Währungen bezogen auf einen durch internationale Vereinbarungen festgelegten gemeinsamen Nenner. So hatten die Mitgliedsländer des Internationalen Währungsfonds (IWF) vor 1973 die Pflicht, die Parität ihrer Währungen entweder in Gold oder in US-Dollar festzulegen. Da der US-Dollar ebenfalls eine feste Goldparität hatte, waren alle beteiligten Länder durch fixierte, feste Paritäten miteinander verbunden, um die die tatsächlichen Wechselkurse an den Devisenmärkten nur im Rahmen einer engen Bandbreite schwanken durften. Statt Parität spricht man heute zumeist von - Leitkurs, wenn es sich um eine offizielle, fixierte Wechselkursrelation handelt.                          

Wechselkurs Finanzierung der Sozialversicherungen zu gleichen Teilen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

beschreibt das Austauschverhältnis zweier Währungen zueinander.

bezeichnet im ursprünglichen Vertragswerk von Bretton Woods das festgelegte Tauschverhältnis der Währung jedes Mitgliedslandes des Internationalen Währungsfonds (IWF) zum Gold oder zum US-Dollar. Die jeweilige Parität wurde mit dem IWF vereinbart und durch entsprechende Interventionen an den Devisenmärkten fixiert. Heute steht es dagegen den einzelnen Ländern frei, ihre Währungen an einer Leitwährung oder einem Währungskorb zu orientieren bzw. sie mehr oder weniger unbeeinflußt floaten zu lassen (Fexible Wechselkurse).

Austauschverhältnis zweier Währungen in einem System fester Wechselkurse. Auch Ausdruck für den inneren Wert eines Optionscheins, errechnet aus dem Basispreis und dem aktuellen Kurswert des Basiswertes.

ist das Wertverhältnis zweier Währungen, das sich in deren Verhältnis zueinander oder im Verhältnis zu einer anderen Bezugsgröße (Gold, Sonderziehungsrechte) ausdrückt.

1. Kurs von 100% der betr. Basis.
2. Festgesetzte Austauschrelation zwischen 2 Währungen. Der Wechselkurs darf dann allenfalls in sehr engen Grenzen um diese Parität schwanken; ansonsten ist er durch Interventionen der Zentralbank am Devisenmarkt innerhalb der engen Bandbreite um die Parität zu halten. Erst bei fundamentalen Zahlungsbilanzungleichgewichten ist eine Änderung der Parität - Aufwertung oder Abwertung der Währung - zugelassen. Typisch hierfür das frühere Bretton-Woods-System fester bzw. stufenflexibler Wechselkurse.
3. Kaufkraftparität.

Siehe auch: Wechselkurs.


1. Einkommensparität: Gleichheit der Einkommensverhältnisse. Beispiel: Das Landwirtschaftsgesetz vom 5.9.1955 erteilt in § 1 der allgemeinen Wirtschaftsund Agrarpolitik den Auftrag, sich neben anderen Zielen auch die Angleichung der sozialen Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbaren Berufsgruppen angelegen sein zu lassen.
2. Kaufkraftparität.
3. Münzparität: Austauschverhältnis von Münzgeld nach Maßgabe des jeweiligen Münzfußes, der den Feingehalt, d.h. Schrot (Rauhgewicht) und Korn (Feingewicht) der Münzen bestimmt.
4. Währungsparität: von Währungsbehörden festgesetztes Austauschverhältnis zwischen einer Währung und anderen (monetären) Aktiva. Nach Art. IV des ursprünglichen Abkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF) war der Paritätswert der Währung jedes Mitglieds in Gold (Goldparität) als gemeinsamen Maßstab oder in US-Dollar (Dollarparität) in Goldgewicht und in der Feinheit vom 2.7.1944 auszudrücken. Auf Beschluss des IWF-Direktoriums vom 18.12.1971 konnte ein IWF-Mitgliedsland den Leitkurs für seine Währung auch in Werteinheiten von - Sonderziehungsrechten (SZR-Parität) dem IWF mitteilen. Die Höchst- und Mindestkurse nach Art. IV des alten IWF-Statuts durften um nicht mehr als 1% von der Parität abweichen. Das war als maximale Schwankungsbreite der gegenseitigen Paritäten der Mitgliedsländer zu verstehen, so dass der Kurs des Dollars als Interventionswährung nur um ± 0,5% schwanken durfte. Seit dem Inkrafttreten des - Europäischen Währungsabkommen (EWA) 1959 war auf Beschluss der Exekutivdirektoren eine Kursspanne von ± 2% für die Nichtdollarwährungen untereinander einzuhalten. Tatsächlich wurde jedoch eine Schwankungsbreite von nur 3/4% zu beiden Seiten der Dollar-Parität und ± 1,5% bezogen auf die EWA-Währungen untereinander festgelegt. Im Dezember 1971 stimmten die Exekutivdirektoren einer Verteidigung der Leitkurse (central rates) innerhalb eines Kursbandes von ± 2,25% zu. Da der Rat der - Europäischen Gemeinschaften (EG) angesichts einer nunmehr möglichen intertemporalen Schwankung um die gegenseitige Parität der EG-Währungen von ± 4,5% mit Wirkung vom 24.4.1972 beschloß, zwischen den EG-Währungen die gleiche Bandbreite wie gegenüber dem Dollar einzuhalten, nämlich ± 2,25%, bildete sich die 2,25%-Schlange im 4,5%-Tunnel (Währungsschlange). Mit der unbefristeten Entbindung der Zentralbanken der europäischen Währungszone von der Pflicht, zur Aufrechterhaltung der Bandbreiten des US-Dollars am Devisenmarkt zu intervenieren, fiel im März 1973 der Tunnel fort. Seitdem existiert nur mehr die Schlange: ein Kursband, das durch die jeweils schwächste und stärkste Währung im Gruppenfloating nach unten und oben begrenzt wird, wobei die prozentualen Abweichungen des Dollar-Kurses der einzelnen Währungen vom jeweiligen rechnerischen US-Dollarleitkurs (wie er nach dem Smithsonian Agreement dem IWF notifiziert wurde) zur Darstellung gelangen. Die mit dem IWF vereinbarten Paritäten verloren mit dem Inkrafttreten der
2. Anderung des IWF-Übereinkommens am 1.4.1978 ihre Geltung. Auch die dem IWF mitgeteilten Leitkurse haben keine praktische Bedeutung mehr. Die BRD nutzt die Möglichkeit des neuen Art. IV durch · ein Regime fester Wechselkurse im Rahmen des Multiwährungs-Interventionssystems der Währungsschlange bzw. des - Europäischen Währungssystems mit Kauf oder Verkauf der Währungen der anderen Teilnehmerstaaten in unbegrenzter Höhe zu festgesetzten Interventionspunkten; · ein Regime freier Wechselkurse für andere Währungen. Interventionen sollen lediglich die Wechselkursschwankungen glätten, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Europäischen Währungssystems in Abstimmung mit dessen anderen Teilnehmern zu gewährleisten. Hauptinterventionswährungen sind dabei die Teilnehmerwährungen und der US-Dollar. F.G.

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