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Voll- und Teilkostenrechnung

Ein Kostenrechnungssystem, das alle angefallenen Kosten auf die Kostenträger verrechnet, wird Vollkostenrechnung genannt. Von einer Teilkostenrechnung spricht man, wenn nur bestimmte Teile der angefallenen Kosten auf die Kostenträger verrechnet und die übrigen Teile auf anderem Wege in das Betriebsergebnis übernommen werden. Die Vollkostenrechnung als historisch (viel) ältere Form ist dem berechtigten Einwand ausgesetzt, sie entspreche nicht dem Verursachungsprinzip (Kostenrechnungsprinzipien), weil sie auch die Fixkosten auf die Leistungen verteile. Dieser Verstoss gegen das Verursachungsprinzip bei den Fixkosten kann zu unternehmerischen Fehlentscheidungen führen, denn die für Entscheidungsprobleme relevanten Kosten stimmen nur in seltenen Fällen mit den Vollkosten überein. Bei den kurzfristigen Dispositionen sind gewöhnlich nur die variablen Kosten relevant, während die Beurteilung und Beeinflussung der fixen Kosten eine längerfristige Betrachtung erfordert. Diese Überlegungen sind Basis der Grenzkostenrechnung, die als Teilkostenrechnung nur die variablen Kostenteile auf die Leistungen verrechnet und die Fixkosten en bloc separat in die Erfolgsrechnung übernimmt. Genau betrachtet müsste dieses Kostenrechnungssystem nicht Grenzkostenrechnung, sondern Variable-Kosten-Rechnung heissen. Wenn man sich aber vergegenwärtigt, dass aufgrund der produktions- und kostentheoretischen Erkenntnisse ein linearer Gesamtkostenverlauf als repräsentativ für die industrielle Produktion angesehen wird, dann wird deutlich, dass unter dieser Voraussetzung variable Stückkosten und Grenzkosten übereinstimmen und somit die Bezeichnung "Grenzkostenrechnung" berechtigt ist. Im angloamerikanischen Sprachbereich verwendet man als synonyme Begriffe zur Grenzkostenrechnung die Bezeichnungen direct costing, marginal costing und (seltener) variable costing; im deutschen Sprachbereich gelegentlich auch Proportionalkostenrechnung und häufig Deckungsbeitragsrechnung, obwohl mit dieser letzten Bezeichnung die Grenze von der Kosten- zur Erfolgsrechnung bereits überschritten ist. Im folgenden wird unter Dekkungsbeitragsrechnung keine Form der Kostenrechnung verstanden, sondern eine auf der Grenzkostenrechnung aufbauende Kurzfristige Erfolgsrechnung. Aufgrund der "verursachungsgerechten" Behandlung der Fixkosten ist die Grenzkostenrechnung (in Verbindung mit der Plankostenrechnung) — man spricht dann von einer Grenzplankostenrechnung — ein wertvolles Instrument der Unternehmensleitung, denn sie gestattet eine wirksame Kostenkontrolle und Erfolgsanalyse und stellt der Planungsrechnung die relevanten (Grenz-)Kosten zur Entwicklung und Lösung der vielfachen Entscheidungsmodelle des Operations Research zur Verfügung.   Nun ist aber die Grenzkostenrechnung nur eine Form der Teilkostenrechnung. Andere Teilkostenrechnungen sind entwickelt worden, die die Fixkosten nicht als Block verrechnen, sondern z. B. eine differenzierende Aufspaltung der Fixkosten für bestimmte dispositive Zwecke vornehmen (stufenweise Fixkostendeckungsrechnung) oder nur "Einzel"-kosten verrechnen (relative Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung, —Einzelkostenrechnung) oder nur Kosten verrechnen, die auch gleichzeitig zu Auszahlungen führen. Die Zusammenhänge zwischen den Kostenrechnungsprinzipien und den nach dem Sachumfang der verrechneten Kosten zu unterscheidenden Kostenrechnungssystemen verdeutlicht die Abbildung: Voll- und Teilkostenrechnung                                     Mit der historischen Entwicklung der Kostenrechnung von der Ist- über die —Normal- bis zur Plankostenrechnung und von der Voll- zur Teilkostenrechnung haben sich auch die Schwerpunkte innerhalb ihrer Aufgaben verschoben: Die Frage nach der Höhe der tatsächlichen Stückkosten (Nachkalkulation) wurde zunächst von dem Bestreben nach der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit in den Hintergrund gedrängt. Die schnelle Entwicklung der betriebswirtschaftlichen Planungsmethoden und das gleichzeitige Vordringen der arbeitswissenschaftlichen Methoden ermöglichten erst die Festlegung von Massgrössen (Sollkosten), einer conditio sine qua non jeder echten Kostenkontrolle. Eine solche Ermittlung von Vorgabe- oder Richtgrössen ist ebenfalls eine unerlässliche Bedingung für die Weiterentwicklung der Planungsmethoden mit Hilfe mathematischer Entscheidungsmodelle. Damit liegen dann auch die "relevanten Kosten" vor, die die Geschäftsleitung zur Erfüllung ihrer dispositiven Aufgaben benötigt. Diese heute an eine Kostenrechnung zu stellenden Anforderungen können in zufriedenstellendem Masse nur noch von einer Grenzplankostenrechnung erfüllt werden, wobei die Betonung auf beiden Vorsilben gleichermassen liegt.

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